Das Reich übernimmt die Staatsgewalt in Preussen. Unter Berufung auf Art.
Das Reich übernimmt die Staatsgewalt in Preussen. Unter Berufung auf Art. 48 der Reichsverfassung wurde Reichskanzler Dr. Papen zum Reichskommissar für Preussen und Oberbürgermeister Dr. Bracht zum stellvertretend den Bevollmächtiggen bestellt. In der sofort darauffolgenden Konferenz Dr. Papens mit den bisherigen geschäftsführenden Ministern Preussens wurden Ministerpräsident Braun und Innenminister Severing ihres Amtes enthoben, während die Minister Hirtsiefer und Klepper in ihren Aemtern belassen wurden. Infolge der Weigerung Severings, die Geschäfte an Dr. Bracht zu übergeben, hat Dr. von Papen für Berlin und die Mark Brandenburg den Ausnahmezustand erklärt.
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