" Weibliche Angelegenheiten": Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg
Die KZ-Aufseherinnen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern standen an einer entscheidenden Schnittstelle in der Befehlskette zwischen den männlichen SS-Führern und weiblichen Funktionshäftlingen. Sie waren damit wesentlich verantwortlich für die alltägliche Gewalt. Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer "in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite" stehen. "Jede Misshandlung von Schutzhäftlingen" war allen KZ-Aufseherinnen laut Lagerordnung explizit verboten. Dennoch gehörte Gewalt zur alltäglichen Praxis. Johannes Schwartz untersucht die Gewaltpraktiken von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg. Im Fokus stehen die Fragen, welche Handlungsräume die Aufseherinnen jenseits der eindeutigen Anordnungen hatten und wie und wann sie diese nutzten. Faktisch wurde die Entscheidung, Gewalt anzuwenden oder darauf zu verzichten, an sie delegiert. Tatsächlich nutzten viele KZ-Aufseherinnen diese Möglichkeit ungehindert Gewalt auszuüben, ebenso wie ihre männlichen Kollegen. Quelle: Klappentext. 350 Seiten.
- Schwartz, Johannes 1970-
- NIOD Bibliotheek
- Text
- ocn993027294
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer