Landesgericht für Strafsachen Graz, Volksgerichtsprozesse
Datenschutz/Sperrfrist Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird. Der Bestand enthält sämtliche Strafakten des Landesgerichts für Strafsachen Graz inklusive der Akten des Volksgerichts (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945), von 1946 (Beginn der Volksgerichtsprozesse in der Steiermark) bis 1955 (Ende der Prozesse). Die Volksgerichtsprozesse sind teilweise sehr umfangreich, und darin finden sich immer wieder Erhebungen zur Verwicklung von Angeklagten in Arisierungen (zum Beispiel das Verfahren gegen den Leiter der Vermögensverkehrsstelle Graz, Reinhard Brandner: Landesgericht für Strafsachen Graz, Vr 2339/50). Zur Erschließung dieses Bestandes siehe auch den Findbehelf der FStN: Volksgerichtsakten.
- EHRI
- Archief
- at-001873-4000804
- Courts of Law
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer