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Lebensborn e.V.

Der Bestand umfasst im Wesentlichen die Unterlagen aus dem Tätigkeitsbereich von Dr. Gregor Ebner, der als Vorstandsmitglied, Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Leiter des Lebensbornheims Hochland in Steinhöring agierte. Dabei geht die Thematik zuweilen über seinen eigenen Geschäftsbereich hinaus, wie er auch selbst einmal vermerkt (NS 1 / 7095, fol. 164; digitales Archiv: ID-Nr. 82458553). So behandeln die Unterlagen zum großen Teil das weite Gebiet der Betreuung von Müttern und Kindern, sowohl außerhalb von Heimen als auch besonders in den Heimen des Lebensborn. Angefangen bei Unterstützungsangelegenheiten für bedürftige und alleinstehende Mütter über die Verhältnisse während der Heimaufenthalte reichen die Inhalte über die Lebensmittel- und Medikamentenversorgung und allgemeine sowie besondere medizinische Vorkommnisse und Angelegenheiten der Ärzte bis hin zu den befremdenden Akten über den Umgang mit behinderten und verhaltensauffälligen Kindern und die weltanschauliche Schulung der Mütter. Verhältnismäßig umfangreich sind die 22 Akten mit ärztlichen Statistiken. Weniger umfangreich ist die Überlieferung, die sich mit Vormundschafts- und Adoptionsfragen befasst. Allerdings können hier mit fortschreitendem Erschließungsstand noch Ergänzungen aus dem so genannten „Kindersucharchiv“ des ITS erwartet werden. Akten zum Thema Eheschließung und Ehevermittlung resultieren zum Teil aus einem falschen Verständnis der Bevölkerung über die Aufgaben des Lebensborn e.V. Zum Teil vermutete man in ihm u.a. ein ideologisch ausgerichtetes Ehevermittlungsunternehmen. Der zu dieser Thematik überlieferte Schriftverkehr spiegelt eher das Bemühen wider, diese Ansichten zu korrigieren und den Anfragenden entgegenkommend einige Ratschläge zu erteilen. Sehr umfänglich im Vergleich zum Gesamtumfang dieser Splitterüberlieferung sind die Unterlagen, die sich auf das Lebensbornpersonal beziehen. Natürlich finden sich auch Akten mit Betreffen der allgemeinen Vereins- und Heimverwaltung, darunter Generalia, etwa über die Regelung des Tagesablaufs etc. Einige Akten betreffen auch die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Lebensborn e.V. Im Mittelpunkt der ausländischen Lebensbornheime stehen die im Generalgouvernement (1 Akte), in Luxemburg (2 Akten), Frankreich (1 Akte), den Niederlanden (1 Akte), in Belgien (4 Akten) und in Norwegen (3 Akten). Die Überlieferung ist insgesamt sehr stark von Ebners persönlichem Stil geprägt und enthält eine große Anzahl von Schriftverkehr in halbprivatem, oft auch in rein privatem Ton. Immerhin ganze 26 Aktenbände mussten daher als nahezu reine Privatkorrespondenz aus der geschäftsbezogenen Bestandsgliederung herausgenommen und einem eigens für dieses Schriftgut kreierten Gliederungspunkt zugeordnet werden. Auf Veranlassung des Reichsführers-SS und zur Förderung eines erbbiologisch „wertvollen“ Kinderreichtums wurde am 12.12.1935 der „Lebensborn e. V.“ gegründet. Er erhielt die rechtlich selbständige Form eines eingetragenen Vereins und konnte somit als juristische Person Eigentümer von Heimen und anderem Besitz werden. Organisatorisch war der Lebensborn e. V. in das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) eingebunden. In dessen Sippenamt wurde er als selbständige Hauptabteilung Sip IV geführt. Sein erstes Entbindungsheim eröffnete der Lebensborn e. V. am 15.08.1936 als Heim „Hochland“ in Steinhöring bei Ebersberg/Obb. Im Juni 1937 folgten die Heime „Harz“ in Wernigerode/Harz und „Kurmark“ in Klosterheide/Mark. Mit Wirkung zum 01.01.1938 wurde der Lebensborn e. V. aus dem RuSHA herausgelöst und dem Persönlichen Stab des RF-SS angegliedert. In der Folge wurde der Verwaltungssitz des Lebensborn e.V. zum 01.03.1938 von Berlin nach München verlegt. Am 01.05.1938 wurden zwei weitere Heime des Lebensborn e. V. eingeweiht: Heim „Pommern“ in Bad Polzin und Heim „Friesland“ in Hohehorst bei Bremen. Ab 1938 dehnte der Lebensborn e. V. seine Aktivitäten auch auf Österreich aus. Im Oktober 1938 wurde das Heim „Ostmark“ in Pernitz/Muggendorf in der Nähe von Wien eröffnet, das im Mai 1942 in „Wienerwald“ umbenannt wurde. Im September 1943 folgte das Kinderheim „Alpenland“ in Oberweis. Während des Krieges erfolgte die Gründung weiterer Lebensborn-Heime: Am 01.11.1939 eröffnete der Lebensborn e. V. in Wiesbaden das Heim „Taunus“. Im November 1942 wurde das Heim „Schwarzwald“ in Nordrach/Baden eingeweiht. Um der Überbelegung der Entbindungsheime mit unehelichen Kindern und einer erhöhten Säuglingssterblichkeit entgegenzuwirken, gründete Lebensborn e. V. 1942 das Kinderheim „Sonnenwiese“ in Kohren-Salis/Sachsen. Weitere Kinderheime folgten: Im Sommer 1943 wurde Heim „Moselland“ in Bofferding/Luxemburg eröffnet, 1944 wurden „Franken I“ und „Franken II“ in Schalkhausen bei Bocksberg, Kreis Ansbach, eingeweiht. Im Juni 1940 verwirklichte der Provinzialverband Pommern in Stettin das Konzept eines Kriegsmütterheims, das ledigen Lebensborn-Müttern offen stand, die trotz ihrer Berufstätigkeit ihre Kinder bei sich behalten und nicht in fremde Pflege geben wollten. Lebensborn e. V. folgte diesem Beispiel und richtete in München in der Antonienstraße 7 und in der Kaulbachstraße 65 zwei „Mütterwohnstätten“ ein. Zur nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik gehörte auch die planvolle Ausweitung der Lebensborn-Aktivitäten in den nord- und westeuropäischen Ländern, die dem deutschen Einflussbereich unterlagen. Ende 1942 waren in Norwegen bereits drei Entbindungsheime und ein Kinderheim in Betrieb, nämlich die Heime „Hurdalsverk“, „Klekken“, „Geilo“ und „Godthaab“. Im Oktober 1943 besaß der Lebensborn e. V. bereits acht Entbindungs- und Kinderheime, gegen Ende des Krieges waren es neun. Zu den bereits genannten waren noch die Heime „Oslo“, „Bergen“, „Trondheim“, „Stalheim“ und „Os“ hinzugekommen. In den Niederlanden war die Errichtung des Heims „Gelderland“ bei Nijmegen geplant, doch wurde es nicht mehr eröffnet. In Kopenhagen wurde bis Kriegsende ein Entbindungsheim fertig gestellt. Im März 1943 nahm der Lebensborn e. V. das belgische Heim „Ardennen“ in Wegimont bei Lüttich in Betrieb. Im Februar 1944 wurde in Frankreich das Entbindungsheim „Westland“ in Lamorlaye bei Chantilly eingerichtet, das später in „Westwald“ umbenannt wurde. Im Osten Europas verfolgte die nationalsozialistische Besatzungspolitik die Ausrottung der rassisch „minderwertigen“ Bevölkerung und die „Eindeutschung“ rassisch „wertvoller Blutsträger“. Hier stand weniger die Errichtung von Entbindungs- und Kinderheimen im Vordergrund der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik, sondern vielmehr die Verschleppung von Kindern aus den besetzten Gebieten zwecks „Germanisierung“, wie dies in Lidice geschah, und die Euthanasie an rassisch als „minderwertig“ deklassierten Kindern und die Zwangssterilisation ebenso diskriminierter Jugendlicher, woran Lebensborn e. V. maßgeblich beteiligt war. Dennoch kam es zur Planung verschiedener Lebensborn-Heime, die jedoch nicht mehr errichtet wurden. Der Plan, bei Krakau ein erstes Entbindungsheim einzurichten, scheiterte 1942. Im Folgejahr sollte in Otwock bei Warschau das Heim „Ostland“ errichtet werden, doch kam dieses Vorhaben nicht zur Ausführung. Auch die Gründung des Heims „Markwald“ bei Warschau wurde 1943 verworfen. Nach der Invasion der Alliierten in Frankreich 1944 musste der Lebensborn e. V. schrittweise seine ausländischen Niederlassungen aufgeben. Die Mütter und Kinder wurden in deutsche Heime verlegt. Mit dem Näherrücken der alliierten Truppen wurden auch die deutschen Heime sukzessive evakuiert, die Endstation kurz vor der Kapitulation war das Heim „Hochland“ in Steinhöring. Als Ende April 1945 amerikanische Truppen Steinhöring besetzten, fanden sie im Heim noch 162 Kinder und einige Mütter vor. Nach der Auflösung des Lebensborn e. V. im Mai 1945 übernahmen örtliche Wohlfahrtsverbände die Betreuung der Kinder. Mit dem Gründungsdatum des Lebensborn e. V. vom 12.12.1935 wurde auch eine Satzung verabschiedet, die den Zweck des Vereins festlegte. Demnach waren seine Aufgaben: „1.) rassisch und erbbiologisch wertvolle, kinderreiche Familien zu unterstützen, 2.) rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter zu betreuen, bei denen nach sorgfältiger Prüfung der eigenen Familie und der Familie des Erzeugers durch den Verein anzunehmen ist, dass gleich wertvolle Kinder zur Welt kommen, 3.) für diese Kinder zu sorgen, 4.) für die Mutter der Kinder zu sorgen, 5.) gemäss § 47 RJWG die Vereinsvormundschaft jeweils nach eigenem Ermessen zu übernehmen. Die Voraussetzung der Betreuung von Müttern ist, dass sie in rassischer und erbbiologischer Hinsicht alle Bedingungen erfüllen, welche in der Schutzstaffel allgemein gelten.“ Die Tätigkeit des Vereins war demnach grundsätzlich an den Rassegedanken gebunden. Es bestand die Absicht, Lebensborn e. V. in den Dienst der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik zu stellen. Ziel war es, die Geburtenzahlen von rassisch „wertvollen“ Kindern zu steigern. Dies sollte in der Praxis erreicht werden, indem man ledigen Schwangeren eine umfassende Fürsorge zukommen ließ, um eventuellen Abtreibungsabsichten entgegenzuwirken. Die Frauen erhielten die Möglichkeit, unter Geheimhaltung der Geburt ihre Kinder in einem der Lebensborn-Heime zur Welt zu bringen und sich dort bis zu sechs Wochen nach der Geburt um sie zu kümmern. Bei guter Still-Leistung wurde der Zeitraum auf bis zu drei Monate nach der Geburt ausgedehnt. Lebensborn e. V. übernahm auch die Vormundschaft für die unehelichen Kinder, die in den Heimen zur Welt kamen, und vermittelte Pflegestellen und Adoptionen. Zwar standen die Lebensborn-Heime in erster Linie ledigen Schwangeren zur Verfügung, doch wurden auch verheiratete Frauen aufgenommen. Des Weiteren gewährte Lebensborn e. V. kinderreichen SS-Familien finanzielle Unterstützung. Voraussetzung für all diese Tätigkeiten war jedoch stets, dass Kinder wie Kindseltern den rassischen Auswahlkriterien des Lebensborn e. V. entsprachen. War dies nicht der Fall oder traten bei den Kindern gar geistige oder körperliche Behinderungen in Erscheinung, entzog der Lebensborn e. V. jegliche Unterstützung. Der Lebensborn e. V. war zu Anfang seines Bestehens organisatorisch in das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) der SS eingebunden und wurde in dessen Sippenamt als selbständige Hauptabteilung Sip IV geführt. Geleitet wurde der Verein von einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einem Geschäftsführer. Mit Wirkung zum 01.01.1938 wurde der Lebensborn aus dem RuSHA herausgelöst und dem Persönlichen Stab des Reichsführers-SS angegliedert. Nach der Vereinssatzung vom 24.12.1937 sah die neue Gliederung aus wie folgt: Der Reichsführer-SS konnte direkt die Vorstandsmitglieder ernennen oder abberufen. Der Vorstand bestand aus drei Aufsichtsführenden Vorstandsmitgliedern und einem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Die Geschäftsführer wurden vom Aufsichtsführenden Vorstand vorgeschlagen und vom Reichsführer-SS ernannt oder abberufen. Der Vorstand konnte des Weiteren einen Beirat zur Förderung des Vereinszweckes bestellen. Der Beirat hatte beratende Funktion gegenüber dem Vorstand. Im März 1939 wurde die Vereinssatzung geändert, als weiteres Vorstandsmitglied kam ein Vorsitzender des Vorstandes hinzu. Im März 1940 setzte mit der Ablösung des Geschäftsführers Guntram Pflaum durch den SS-Verwaltungsbeamten Max Sollmann eine umfassende Verwaltungsreform bei Lebensborn e. V. ein. Nach der Änderung der Vereinssatzung gestaltete sich die Leitung des Lebensborn e. V. wie folgt: Der Vorstand bestand nur mehr aus einer Person, nämlich Max Sollmann. Dem amtierenden Vorstand stand beratend und fördernd ein Kuratorium zur Seite, dessen Vorsitz der Reichsführer-SS innehatte. Das dritte Organ, das an der Leitung des Lebensborn e. V. beteiligt war, war die Mitgliederversammlung. 1942 setzte ein Ausbau der Zentrale des Lebensborn e. V. ein. Bis dato gab es zwei sehr umfangreiche Hauptabteilungen, die nun umstrukturiert und in neue Hauptabteilungen gegliedert wurden. Dies waren die Hauptabteilungen Arbeit (A), Personal (P), SS-Kriegswaisen (K), Verwaltung (V) und Finanzen (F). 1943 kam noch die Gründung der Hauptabteilung Gesundheit (G) und der Hauptabteilung Recht (R) hinzu. Daneben gab es noch die Einzelreferate RF-Fragebogen, Bauabteilung, Statistik und Weltanschauung. Zugleich wurde mit der neuen, strafferen Organisation auch das „Führerprinzip“, d. h. eine lineare Verwaltungshierarchie, durchgesetzt. Der Befehlsweg lief jetzt vom Reichsführer-SS über Sollmann und die Hauptabteilungsleiter zu den jeweiligen Sachbearbeitern. Am 1. Januar 1943 wurde das Sonderstandesamt L als Standesamts des Lebensborn e.V. in München eingerichtet. Es unterstand der unmittelbaren Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern. Hier wurden die Personenstandsbücher für die außerdeutschen Heime sowie die Personenstandszweitbücher aller übrigen Lebensbornheime aufbewahrt. Des weiteren erfüllte dieses Standesamt für alle unehelich geborenen Lebensbornkinder die Funktion eines Jugendamts. Das Standesamt befand sich mit der Zentrale des Lebensborn e.V. in einem Gebäude. Als es ab Juni 1944 zur Evakuierung erster Heime kam, wurde auch die Verwaltung der Lebensborn-Zentrale von München nach Steinhöring verlegt. Ab März 1945 kam es zur Vernichtung von Unterlagen in der Lebensborn-Verwaltung. Am 3. Mai 1945 wurde das Heim Steinhöring von den US-Streitkräften eingenommen und die dort vorhandenen Akten geborgen werden. Der Bestand ist vollständig digitalisiert. Die Nutzung erfolgt ausschließlich an den Digitalisaten. Auch konservatorische Gründe schließen eine Nutzung der Originale grundsätzlich aus.

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  • EHRI
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  • Archief
Rechten
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  • de-002409-ns_1
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