Deutsches Rotes Kreuz
Geschichte des Bestandsbildners Gründung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) e.V. in Deutschland am 30. Mai 1921 durch Zusammenschluss der schon bestehenden Vereine: Landesorganisationen, Frauen- und Männervereine; übergeordnete Aufsichtsbehörde war der dem Reichsminister des Innern unterstellte Kommissar der freiwilligen Krankenpflege mit Territorialdelegierten; durch Ge‧setz vom 9. Dezember 1937 wurde das DRK mit seinen Untergliederungen und dem Reichsfrauenbund zu einer rechtsfähigen Einheit unter der Aufsicht des Reichsministers des Innern vereinigt und weitgehend den Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichgestellt. Geschichte des Bestandsbildners Gründung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) e.V. in Deutschland am 30. Mai 1921 durch Zusammenschluß der schon bestehenden Vereine (Landesorganisationen, Frauen- und Männervereine). Übergeordnete Aufsichtsbehörde war der dem Reichsminister des Innern unterstellte Kommissar der freiwilligen Krankenpflege mit Territorialdelegierten. Durch Gesetz vom 09. Dezember 1937 wurde das DRK mit seinen Untergliederungen und dem Reichsfrauenbund zu einer rechtsfähigen Einheit unter Aufsicht des Reichsministers des Innern vereinigt und weitgehend den Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichgestellt. Erschliessungszustand 2 Findbücher (1953, 1991), Kartei;  noch unverzeichnetes Material aus Z-Beständen Zitierweise BArch R 1508/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_1508
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer