Deutsche Golddiskontbank
Geschichte des Bestandsbildners Durch Gesetz über die Deutsche Golddiskontbank vom 19.März 1924 (RGBl. II S. 71) als Tochterunternehmen der Reichsbank zunächst als Notenbank gegründet; seit 1925 im wesentlichen Exportkreditbank zur Entlastung deutscher Banken und Industrieunternehmen durch Gewährung kurzfristiger Auslandskredite; ab 1933 zentrale Stellung bei der Entwicklung des zur Erhöhung des Deviseneingangs eingerichteten Zusatzausfuhrverfahrens (Sperrguthaben konnten nur noch bei der Dego erworben werden); ab 1934 auch zuständig für die Verwaltung der auf Grund des Anleihestockgesetzes vom Dez. 1934 und Dez. 1937 (Verpflichtung der Kapitalgesellschaften zur Überweisung von Gewinnanteile über 6 bzw. 8 % an die Dego) zufließenden Gelder, ab 1938 Abwicklung finanzieller Transaktionen hinsichtlich Wertpapieren und Barvermögen jüdischer Auswanderer; Gesetz zur Liquidation zum 1. Oktober 1961 in Kraft; Liquidationsabschluss am 30. September 1969; Aktien gingen durch Ankauf in den Besitz der Bundesbank über; Verwaltung der Konten durch die Oberfinanzdirektion Berlin Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die Akten wurden 1998 von der Oberfinanzdirektion Berlin übernommen. Die Bewertung und Verzeichnung der Masse der Generalakten erfolgte 2002 im Rahmen einer Prüfungsarbeit durch Herrn Dr. Sebastian Barteleit. Die Einzelfallakten der Serie "Auflagen zu ersatzlosen Zahlungen an die Dego als Voraussetzung für die Mitnahme von Umzugsgut.- Einzelfälle A-Z, v.a. Belege über erfolgte Einzahlungen" wurden durch Auszubildende verzeichnet. Erst nach 2002 der Dego zugeordnete Generalakten sind 2006 im Rahmen der praktischen Referendarsausbildung von Herrn Dr. Tobias Herrmann bewertet und verzeichnet worden. Bandfolgen und Serien sind in der Regel archivisch angelegt. Die institutionengeschichtliche Einleitung wurde im Rahmen eines Archivpraktikums durch die Studentin Frau Konstanze Sieb 2004 erarbeitet. Bestandsbeschreibung Überliefert sind Unterlagen zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Errichtung, dabei v.a. Erlasse und Verordnungen, Akten der allgemeinen Verwaltung sowie zum Vermögen der Dego und zu Wertpapieren und Konten, einschließlich der Bereinigung nach Kriegsende und zum Zusatzausfuhrverfahren. Bei den vorhandenen Akten zu jüdischem Vermögen handelt es sich in ertsre Linie um Einzelfallakten zu Auflagen über ersatzlose Zahlungen an die Dego als Voraussetzung für die Mitnahme von Umzugsgut. Erschliessungszustand Online-Findbuch (2006) Zitierweise BArch R 182/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_182
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer