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Reichsschuldenverwaltung

Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Der bereits an das Reichsarchiv abgegebene Aktenbestand sowie die entsprechenden Findmittel wurden im Apr. 1945 vollständig vernichtet. Das von der Reichsschuldenverwaltung im Zentralen Staatsarchiv Potsdam überlieferte Schriftgut wurde 1954 bzw. 1964 vom Ministerium der Finanzen der DDR abgegeben. Es bestand zum einen aus Reichsschuldbüchern und zum anderen aus Handakten eines Beamten der der Reichsschuldenverwaltung angegliederten Abwicklungsstelle des Reichskommissars für die Ablösung der reichsanleihenalten Besitzes. Die vorhandenen Reichsschuldbücher wurden nach 1990 an die Bundesschuldenverwaltung abgegeben. 1995 wurden die Reichsschuldbücher wieder dem Bundesarchiv angeboten. Anstelle einer vollständigen Übernahme der ca. 170 laufende Meter umfassenden Überlieferung wurden Muster der verschiedenen Schuldbücher archivert. Am 1. November 2013 gelangten die Unterlagen zur Enteignung jüdischer Gläubiger sowie einige ergänzende Unterlagen zu Schuldbüchern und Depotaufstellungen als Ablieferung ins Bundesarchiv. Die Ablieferung fand über das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) statt, Schlussprovenienz der Unterlagen war die Bundesschuldenverwaltung. Bestandsbeschreibung Die Überlieferung des Bestands R 2401 besteht aus drei Bereichen, die sich überwiegend mit verschiedenen Ablieferungen decken: Den in der Klassifikation an erster Stelle stehenden Bereich bilden die Handakten Kraushaar, eines Beamten der Abwicklungsstelle des Reichskommissars für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes. Diese befassen sich mit Organisation, Tätigkeit und Personal der Reichsschuldenverwaltung 1924-1945, gesetzlichen Grundlagen des Schuldenwesens 1924-1944 und den Themen Reichsschuldbuch, Vorzugsrente, Zusatzrente und Sonderrente 1925-1944. Einen zweiten Bereich bildet die 1995 übenommene Auswahlüberlieferung von Reichschuldbüchern. Diese werden ergänzt um fragmentarisch überlieferte Depotaufstellungen unpersönlicher Gläubiger und Reichsschuldbuchkonten persönlicher Gläubiger aus einer Ablieferung 2013. Den dritten und umfangreichsten Bereich bilden 2013 an das Bundesarchiv abgelieferte Unterlagen zur Enteignung jüdischer Gläubiger. Sie bestehen überwiegend aus zwei inhaltlichen Komplexen, die die verschiedenen Tätigkeiten der Reichsschuldenverwaltung in diesem Bereich belegen. Zum einen sind dies die 1942 beginnenden Ablieferungen von staatlichen Wertpapieren (Anleihen, Schuldverschreibungen, Kriegsanleihen aus dem Ersten Weltkrieg) von der Reichsbank an die RSV sowie die Anweisungen zur entschädigungslosen Vernichtung dieser Wertpapiere durch das Referat Patzer im Reichsfinanzministerium. Sortiert sind diese Unterlagen nach einer grob chronologisch vergebenen sog. Ju-Nummer. Zum anderen umfasst dieser Bereich Sachakten, Schuldbuchkontoakten und Karteien, die nach Schuldbuchkontonummern sortiert sind. Den Großteil der Überlieferung bilden 385 erhalten gebliebene Schuldbuchkontoakten persönlicher jüdischer Gläubiger. Diese wurden in der Kontoabteilung I mit einer Kontonummer bestehend aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und einer für jeden Buchstaben laufenden Zählung geführt. Von unpersönlichen Gläubigern liegen nur zwei Akten der Kontoabteilungen II und IV vor. Korrespondiert zur Kontonummernordnung der Schuldbuchakten, allerdings zurückgehend auf Listen in Sachakten der RSV entstand nach 1945 eine mehrteilige Kartei, die teilweise als Judenkartei bezeichnet wurde. Sie führt in der Ordnung der Kontonummern die Enteignungen jüdischer Gläubiger auf. Vorarchivische Ordnung Die Registraturordnung der RSV basierte in den 1930er und 1940er Jahren auf einem vierstelligen Aktenplan analog zum insbesondere im Reichsfinanzministerium angewendeten Einheitsaktenplan der Reichsfinanzverwaltung (Siehe für den Aktenplan der RSV: R 2401/8-9) Erschliessungszustand VorläufigesFindbuch (1967) Zitierweise BArch R 2401/... Geschichte des Bestandsbildners Die Reichsschuldenverwaltung (RSV) regelte als selbständige und unabhängige Kollegialbehörde durch die Reichsschuldenordnung vom 13. Feb.1924 (RGBl. I S. 94) die Verwaltung der Schulden und unterlag nur in bestimmten Fragen der Oberaufsicht des Reichsfinanzministeriums. Soweit es sich um die Ausstellung und Einziehung von Schuldurkunden, die Führung des Reichsschuldbuches sowie die Zinszahlung und Tilgung der Reichsschulden, die Verwahrung, Entwertung und Vernichtung der eingelösten, zurückerworbenen oder in eine Buchschuld umgewandelten Schuldurkunden handelte, blieb die Behörde selbständig und unabhängig. Neben der Verwaltung der Reichsschulden oblag der RSV seit 1924 auch die Verwaltung der preußischen Staatsschulden, der Schulden der Reichspost und der Reichsbahn sowie seit 1933 der Reichsautobahnen. In der Durchführung ihrer Geschäfte unterlag die RSV der Kontrolle des Reichsschuldenausschusses, der sich aus je 6 Mitgliedern des Reichsrats und des Reichstages unter Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes zusammensetzte. Der Reichsschuldenausschuss hatte jährlich mindestens eine Prüfung der Geld- und Wertpapierbestände der RSV durchzuführen und über die Verwaltung der Reichsschuld dem Reichsrat und Reichstag Bericht zu erstatten. Der RSV angegliedert war die Abwicklungsstelle des im Juli 1925 eingesetzten Reichskommissars für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes, womit der RSV die endgültige Gewährung der Vorzugs- und Wohlfahrtsrenten übertragen wurde. Zugleich stellte sie die oberste Beschwerdeinstanz für die Gewährung von Versorgungs- und Wohlfahrtsrenten sowie für die Gewährung von Auslosungsrechten an Altbesitzer von Markanleihen des Reichs sowie der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentliche Körperschaften dar. Die RSV war im Nationalsozialismus an der Enteignung jüdischer Anleihebesitzer beteiligt und führte die vom Reichfinanzministerium angeordnete Vernichtung der Wertpapiere jüdischer Gläubiger aus.

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_2401
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