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Deutsche Reichsbank

Geschichte des Bestandsbildners Durch Reorganisation der seit 1846 bestehenden Preußischen Bank auf Grund des Bankgesetzes vom 14. März 1875 als Reichsbank (später: Deutsche Reichsbank) errichtet; Aufnahme ihrer Tätigkeit als Zentralnotenbank unter Aufsicht und Leitung des Reiches zur Regelung des Geldumlaufs und zur Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals am 1. Januar 1876; Aufsicht des Reichs durch das vierteljährlich tagende Bankenkuratorium unter Vorsitz des Reichskanzlers; Präsident und Mitglieder des Direktoriums wurden vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrates ernannt; Grundkapital der Deutschen Reichsbank lag ausschließlich in privater Hand, Vertretung der privaten Anteilseigner durch jährlich unter Vorsitz des Präsidenten tagende Generalversammlung, die aus ihrer Mitte den Zentralausschuss als eine ständige Vertretung wählte, wahrgenommen; durch Gesetz über die Autonomie der Deutschen Reichsbank vom Mai 1922 Selbständigkeit gegenüber der Regierung vergrößert; bis 1924 blieb Organisation der Reichsbank als Rechtsgebilde mit behördlichem Charakter auf der Grundlage privaten Kapitals in ihren Grundzügen annähernd konstant; Bankgesetz vom August 1924 setzt an Stelle des Bankkuratoriums den Generalrat, der bis 1930 zur Hälfte aus ausländischen Mitgliedern bestand; Mitglieder des Reichsbankdirektoriums jetzt durch Reichsbankpräsident ernannt, Reichspräsident hat lediglich Bestätigungsrecht; Generalversammlung als Vertretung der Anteilseigner wählte den Zentralausschuss (wesentlich gutachtliche Tätigkeit); Generalrat als Kontrollorgan zur Wahl des Präsidenten der Deutschen Reichsbank und zur Prüfung der Berichte des Präsidenten und des Notenkommissars (ab 1939: Prüfungsamt der Deutschen Reichsbank); durch Gesetz vom Oktober 1933 Aufhebung der Autonomie, direkte Unterstellung unter Reichskanzler; Präsident sowie Mitglieder des Direktoriums durch Reichspräsident ernannt; durch Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Reichsbahn vom Februar 1937 Verstaatlichung der Deutschen Reichsbank fortgesetzt; durch Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom Juni 1939 letzt-malige Regelung der Rechtsverhältnisse der Bank durch unmittelbare Unterstellung unter Führer und Reichskanzler: ernannte den Präsidenten der Deutschen Reichsbank und die Mitglieder des unter seiner Aufsicht und nach seinen Weisungen tätigen Direktoriums; Reichshauptbank in Berlin mit über 20 Abteilungen als Zentrale; daneben dichtes Netz von Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen (unmittelbar dem Direktorium unterstehend) und Reichsbanknebenstellen (unterstehend den Reichsbankhaupt- bzw. Reichsbankstellen) im gesamten Reichsgebiet. Im Bestand R 28 sind enthalten: Reichsbanknebenstelle Krainburg/Ober- krain (1941-1942, 1).- Reichsbanknebenstelle Rheydt (1937-1941, 1). Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Über den Umfang der sich 1945 in den Räumen der ehemaligen Reichsbank befindlichen Akten sowie über eventuelle Aktenvernichtungen oder größerer Auslagerungen liegen keine gesicherten Angaben vor. Die bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv Potsdam befindlichen Unterlagen wurde vom Berliner Stadtkontor, das bei seiner Gründung die Räume und das Inventar der ehemaligen Reichsbank übernahm, abgegeben. Dabei handelt es sich in erster Linie um Akten der Volkswirtschaftlichen und Statistischen Abteilung sowie der Abteilung für Auslandsschulden und Kreditabkommen. Der in das Bundesarchiv Koblenz gelangte Teilbestand stammt fast ausschließlich aus den Registraturen der Reichshauptbank, der Reichsbankhauptstelle Frankfurt/Main sowie den Reichsbankstellen Kaiserslautern und Plauen/Vogtland. Akten des Abwicklers der Reichsbank wurden zunächst von der Bundesbank in Frankfurt/M. und der Oberfinanzdirektion Berlin verwahrt. Beide Einrichtungen haben diese Akten 1999 an das Bundesarchiv abgegeben. Bestandsbeschreibung Von den über 20 Abteilungen der Reichshauptbank in Berlin sind heute nennenswerte Überlieferungen nur von der Volkswirtschaftlichen und Statistischen Abteilung und der Abteilung für Auslandsschulden, in die 1941/42 die Abteilung Deutsche Kreditabkommen eingegliedert wurde, vorhanden. Bei den Akten der Volkswirtschaftliche und Statistische Abteilung handelt es sich um Materialsammlungen mit Zeitungsausschnitten, Geschäftsberichten, Informationsdiensten und sog. Handakten mit Berichten zur Innen-, Außen- und Wirtschaftspolitik sowie zur Organisation des Bankwesens in Deutschland einschließlich der Organisation, Aufgaben und Geschichte der Reichsbank. Die Akten der Abteilung Kreditabkommen und Auslandsschulden (AfA) betreffen neben Unterlagen zum Geschäftsbetrieb in erster Linie deutsche Auslandsschulden und -kredite, Kredit- und Stillhalteabkommen, Schriftwechsel mit in- und ausländischen Banken und Firmen und Landesfinanzämtern. Die als Bestand R 28 im Bundesarchiv in Koblenz verwahrten Akten stammen v. a. vom Reichsbankdirektorium und der Reichshauptbank. Darüber hinaus sind Unterlagen vom Abwickler der Reichsbank überliefert. Umfangreiche Personalakten befinden sich noch in der im Bundesarchiv befindlichen Sammlung personenbezogener Unterlagen des sogenannten NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Erschliessungszustand Teilüberlieferung alt 25.01: Vorläufige Findbücher Bände 1 - 7 (ca. 1985) Vorläufiges Findbuch Bd. 8 (Abt. Kreditabkommen u. Auslandsschulden) ca. 1978 bzw. 2000 Nachtragskartei zu allen Gliederungsgruppen (ca. 1985) Teilüberlieferung alt R 28: Vorläufiges Findbuch (1979) Abwicklerunterlagen: Vorläufiges Findbuch (1999) Von der Bundesbank übernommene Abwicklerunterlagen, alt: B 330: Findbuch Zitierweise BArch R 2501/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_2501
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