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Beauftragter für den Vierjahresplan.- Reichskommissar für die Preisbildung

Geschichte des Bestandsbildners Der Reichskommissar für die Preisbildung war eine Einrichtung innerhalb des nationalsozialistischen Vierjahresplans mit dem Auftrag, Preissteigerungen einzudämmen und volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise in der industriellen Produktion und im Handel durchzusetzen. Bestandsgeschichte Die schriftliche Überlieferung des Reichskommissars für die Preisbildung muss überwiegend als verloren gelten. Die wenigen im Bundesarchiv befindlichen Akten stammen im Wesentlichen aus dem amerikanische Ministerial Collecting Center - Economics Division, das seine Unterlagen später an das Bundesarchiv in Koblenz abgab. Allerdings umfasst der Koblenzer Bestand nicht alle Unterlagen, die den Amerikanern vorlagen, wie sich anhand des erhaltenen amerikanischen Aktenverzeichnisses (R 26 II/75) erkennen lässt. Daneben übernahm das Bundesarchiv im Juni 1969 sechs Dokumentenbände vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem (dortige Signatur Rep. 342, Nr. 1 bis 6), die dem Bestand R 26-II als Nummern 76 bis 78 angefügt wurden. Außerdem haben sich im amerikanischen Berlin Document Center eine größere Anzahl von Personalunterlagen des Reichskommissars für die Preisbildung erhalten: Beinahe 800 Vorgänge mit den vorläufigen Signaturen VBS 324/8320000001 bis 8320000793 wurden 2016 aus den BDC-Unterlagen herausgelöst und zum Bestand R 26 II transferiert, wo sie die Nummern 116 bis 899 erhielten. Außerdem gehörten zu der aufgelösten BDC-Sammlung Research eine Reihe von Unterlagen zur Preisbildung in der Textilwirtschaft sowie umfangreiche Personallisten, die dem Bestand im Jahr 2014 als Signaturen Nr. 107-112 zugeordnet werden konnten. Archivische Bearbeitung In Koblenz wurde 1961/64 ein erstes Sammelfindbuch für R 26 erstellt, dessen grundsätzliche Systematik bei der Neubearbeitung des Bestandes im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde im Jahr 2014 zwar beibehalten, zugleich aber ergänzt und ausdifferenziert wurde. Als Altsignatur wurden meist die Signaturen eingetragen, welche die amerikanische Economics Division im Ministerial Collecting Center in ihrem Aktenverzeichnis für die ihr vorliegenden Unterlagen des Preiskommissars vergeben hatte (s. R 26 II/75). Amerikanisches Aktenverzeichnis und heutiger Bundesarchiv-Aktenbestand sind aber nicht deckungsgleich. Die Economic Division legte außerdem eine größere Aktenserie an, die pro Aktenband Unterlagen zu sehr unterschiedlichen Themen enthält. Um dem heterogenen Inhalt dieser Bände gerecht zu werden, wurden sie bei der Verzeichnung durch umfangreiche Enthältvermerke erschlossen. Außerdem wurden die Signaturen des Geheimen Staatsarchives als Altsignaturen übernommen, wobei anzumerken ist, dass die ursprünglich sechs Vorgänge bei der Übernahme ins Bundesarchiv 1969 zu drei Aktenbänden zusammengefasst wurden. Bei der Teilauflösung der Sammlungen des amerikanischen Berlin Document Center (BDC) wurde 2014 umfangreiches Material, vor allem Personalunterlagen, dem Bestand R 26 II zugewiesen. Bestandsbeschreibung Der Bestand enthält vor allem nach 1936 entstandene Unterlagen über Preisbildungsfragen in unterschiedlichen Branchen und Wirtschaftsbereichen; dazu gehören auch Prüfberichte, Preislisten und Richtlinien und Vorschriften für die Preisgebung. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die Handakten des Amtsrats Strohhöfer mit sehr detaillierten Unterlagen zu den Preisregelungen im Bereich Eisen und Stahl. Außerdem haben sich eine ganze Reihe von Akten zu Personalangelegenheiten wie Beförderungen oder Gehaltsnachweise sowie umfangreiche Namenslisten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Preiskommissars zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten. Schließlich ist auf die umfangreichen Personalakten hinzuweisen. Vorakten des Reichskommissars für Preisüberwachung aus der Zeit von 1931-1935 finden sich nur ganz vereinzelt. Dem Bestand zugeordnet ist als R 26 II Anh. eine Materialsammlung zur Behördengeschichte von 1975/76. Erschliessungszustand Findbuch (2014) Zitierweise BArch R 26-II/... Geschichte des Bestandsbildners Das Amt des Reichskommissars für die Preisbildung wurde am 28.10.1936 mit dem Ersten Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans (RGBl. 1936 I, S. 927) neu geschaffen. Preiskommissar wurde Josef Wagner (1899-1945), der aufgrund seiner Position als Gauleiter von Westfalen-Süd und Oberpräsident und Gauleiter von Schlesien sowie seiner persönlichen Beziehungen zu Hitler und Göring eine starke Stellung in Partei und Verwaltung besaß, die er auch für sein Amt als Reichskommissar für die Preisbildung zu nutzen wusste. Damit belebte Hitler ein Amt wieder, das Carl Friedrich Goerdeler (1884-1945) bereits während der Weltwirtschaftskrise 1931-1932 und erneut vom 5.11.1933 bis 1.7.1935 inne gehabt hatte. Während Goerdeler als Reichskommissar für Preis überwachung in seinem Wirkungskreis noch stark eingeschränkt war, erhielt der neue Reichskommissar für die Preis bildung laut Gesetz umfassende Kompetenzen für die "Preisbildung für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täglichen Lebens, für die gesamte landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und Waren jeder Art". Ihm oblag nicht nur die Überwachung der Preise und die Einhaltung der Preisvorschriften, sondern auch die aktive Festsetzung von Preisen sowie die Anordnung aller Maßnahmen, die im Interesse volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise erforderlich waren, darunter etwa Gewinnabschöpfungen oder die Festlegung von Typenreduzierungen. Der Grund für diese starke Stellung war, dass die wirtschaftlichen Zwänge eine wirkungsvolle Preiskontrolle dringend erforderten: Da das Regime die wirtschaftlichen Ressourcen vor allem in die Aufrüstung lenken wollte, musste es den privaten Verbrauch begrenzen, was durch Stabilisierung der Einkommen und das Bremsen des Konsums und der Verbrauchsgüterproduktion erreicht werden sollte. Güterverknappung, Facharbeitermangel und die zusätzliche Geldschöpfung zur Rüstungsfinanzierung führten aber gleichzeitig zu einem deutlichen Preisauftrieb, der angesichts der eingefrorenen Löhne die Lebenssituation der Bevölkerung und damit auch ihre Zufriedenheit mit dem Regime zu verschlechtern drohte. Insofern war die Preisstabilität eine zwingende Maßnahme, um den sozialen Frieden zu erhalten und gleichzeitig die Aufrüstung zu ermöglichen. Folglich erließ der Preiskommissar am 26.11.1936 rückwirkend zum 18.10.1936 einen generellen Preisstopp; von diesem Zeitpunkt an mussten alle Preiserhöhungen von ihm genehmigt werden. Auf Zuwiderhandlungen oder die Umgehung dieser Vorschriften etwa durch Qualitätsverschlechterungen standen strenge Strafen, die einen schleichenden Preisanstieg aber nicht völlig verhindern konnten. So belief sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen bis Sommer 1941 schon auf 7000. Innerhalb der Vierjahresplanbehörde bildete der Reichskommissar für die Preisbildung (neben dem Rohstoffamt) die wichtigste Geschäftsgruppe und beschäftigte im Oktober 1938 allein in der Zentrale 380 Personen. Die Mitarbeiter kamen entweder mit Wagner aus Breslau oder aus der Berliner Ministerialverwaltung sowie teilweise auch aus der Wirtschaft. Einen Teil seiner Kompetenzen übertrug der Preiskommissar auf bestehende Administrationen bei gleichzeitiger Meldepflicht an die Zentrale. So fungierten in Preußen die Oberpräsidenten und der Stadtpräsident von Berlin, in den anderen Gebieten des Reiches die obersten Landesbehörden als Preisbildungsstellen und die Regierungspräsidenten als Preisüberwachungsstellen. Zur Preisprüfung und -feststellung wurden von den Mitarbeitern des Preiskommissars zahlreiche Betriebsprüfungen durchgeführt. Nach Wagners Absetzung von allen Partei- und Staatsämtern am 9.11.1941 ernannte Hitler am 16.1.1942 Hans Fischböck (1895-1967) zu seinem Nachfolger, der das Amt bis Kriegsende wahrnahm.

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_26_ii
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