Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik
Geschichte des Bestandsbildners Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 beim Reichsgericht errichtet; zugleich Verfassungs-, Straf- und Verwaltungsgericht; entschied als Verfassungs‧gericht über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reich und den Ländern bei beabsichtigter Auflösung von Vereinen, Verbänden und Versammlungen; fungierte als Strafgericht für alle unter das Republikschutzgesetz fallenden Straftaten, wobei die Reichsanwaltschaft Anklage‧behörde war; zugleich Verwaltungsgericht, Beschwerdeinstanz gegen alle auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutze der Republik ergangenen Verwaltungsverfügungen der Länder, insbesondere gegen die Verbote von Parteien, Vereinen und sonstigen Organisatio‧nen sowie von Zeitungen und Zeitschriften Bestandsbeschreibung Teil 1 (vormals: ZStA, 30.09): Organisation, Verwaltung und Geschäftsverteilung 1922-1926 (16), Beschwerden gegen Verbote von überwiegend deutschnationalen und deutschvölkischen Vereinen, Verbänden, Organisationen und Parteien sowie von Zeitungen und Zeitschriften 1922-1925 (203), Beschwer‧den gegen Schutzhaftsachen und Verbote von Zeitungen 1922-1926 (103), Beschwerden gegen Verbote und Auflösung des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten 1922-1935 (11), Be‧schwerden überwiegend in Schutzhaftsachen 1924-1926 (221), Beschwerden gegen das Verbot von Tages- und Wochenzeitungen 1924-1929 (43) Teil 2 (vormals: ZPA, St 19): Verbot von überwiegend kommunistischen Zeitungen und Zeitschriften 1922-1926 (27), Schutzhaft überwiegend gegen Mitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands, Be‧schwerden und Eingaben der jeweiligen Rechtsanwälte 1923-1925 (7) Erschliessungszustand Findbuch (1939), Kartei Zitierweise BArch R 3009/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_3009
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