Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung
Geschichte des Bestandsbildners Mit der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbeschaffung und der ländlichen Siedlung vom 15.12.1932 (RGBl. I S. 543) wurde der Reichskommisar für Arbeitsbeschaffung mit Sitz in Berlin bestellt. Reichskommissar wurde Dr. Gereke. 1933 übernahm sein Vertreter Ministerialrat Raps die Geschäfte, bis im Juni 1933 der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit den Geschäften des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung beauftragt wurde. Das Gesetz über die Regelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung vom 13.07.1933 (RGBl. I S. 464) übertrug die Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung auf den Reichsarbeitsminister. Erschliessungszustand Findbuch (1958);  noch unverzeichnete Unterlagen Zitierweise BArch R 3905/... Geschichte des Bestandsbildners Mit der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbe‧schaffung und der ländlichen Siedlung vom 15. Dezember 1932 (RGBl. I S. 543) wurde der Reichs‧kommissar für Arbeitsbeschaffung mit Sitz in Berlin bestellt; Reichskommissar wurde Dr. Ge‧reke; 1933 übernahm sein Vertreter, Ministerialrat Raps, die Geschäfte, bis im Juni 1933 der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit den Ge‧schäften des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung beauftragt wurde; das Gesetz über die Regelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung vom 13. Juli 1933 (RGBl. I S. 464) übertrug die Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für Arbeitsbe‧schaffung auf den Reichsarbeitsminister.
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_3905
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