Reichssicherheitshauptamt
Geschichte des Bestandsbildners Kurzversion: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheitshauptamtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner), geführten Reichssicherheitshauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Personal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Bekämpfung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminalpolizeiamt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Auswertung.    Die Zentralbehörden der Staatssicherheitspolizei und des SD 1932-1945 (von Heinz Boberach, mit Ergänzungen von Botho Brachmann und Sabine Dumschat)   Das Preußische Landeskriminalpolizeiamt   In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte es in Preußen erste Ansätze gegeben, die Bekämpfung der politischen Kriminalität zu zentralisieren. Entsprechende Aufgaben waren dem Polizeipräsidium Berlin übertragen worden. Die Zunahme der schweren Kriminalität führte dazu, auch zu ihrer Verfolgung zentrale Einrichtungen zu schaffen. Nach der Revolution von 1918 wurde als Politische Polizei für Preußen die Abteilung I A des Polizeipräsidiums Berlin eingerichtet. Durch Ministerialerlass vom 20. Mai 1925 (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung, S. 569) entstand das Preußische Landeskriminalpolizeiamt, das organisatorisch und personell mit dem Polizeipräsidium Berlin verbunden war. Es hatte die Aufgabe, Nachrichten über besonders wichtige Straftaten aus ganz Preußen zu sammeln, verfügte über technische Einrichtungen für Ermittlungen, nahm zentrale erkennungsdienstliche Funktionen wahr und koordinierte die Tätigkeit der unterstellten 32 Landeskriminalpolizeistellen. Die Abteilung I A, später I, des Polizeipräsidiums war zugleich Bestandteil des Landeskriminalamtes. Im November 1931 erhielt sie die Funktion einer Nachrichtenzentrale zur Bekämpfung der Zersetzung von Reichswehr und Schutzpolizei für das ganze Reich. Im Dezember 1932 bestanden neben einem Generaliendezernat H und mehreren Inspektionen für den Außendienst die Fachdezernate 1 (Pressesachen, Vereinsrecht, Waffenrecht), 2 (Kommunistische Partei Deutschlands) mit fünf Teildezernaten 2 a) bis 2 e), 3 (Parteien und Organisationen von Sozialdemokratischer Partei Deutschlands bis Deutschnationaler Volkspartei, Gewerkschaften), 4 (NSDAP und Rechtsradikalismus) und 5 (Abwehr von Landesverrat und Spionage).   Die Anfänge des Sicherheitsdienstes (SD) der SS   Um Informationen für die Auseinandersetzung mit ihren politischen Gegnern zu gewinnen, aber auch um oppositionelle Strömungen und Agenten der politischen Polizei in den eigenen Reihen zu ermitteln, baute die NSDAP ab 1930 einen eigenen Nachrichtendienst auf. Wie in den Stäben des Heeres ein als I c bezeichneter Generalstabsoffizier für die Sammlung von Nachrichten über den Feind zuständig war, wurde bei der Obersten SA-Führung eine Unterabteilung I c-Nachrichtendienst eingerichtet. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der dem Obersten SA-Führer unterstellt war, schuf in seinem Stab in München eine entsprechende Stelle und übertrug sie am 10. August 1931 dem ehemaligen Oberleutnant zur See Reinhard Heydrich. Er veranlasste, dass bei allen Gliederungen der SS Mitarbeiter beauftragt wurden, Nachrichten über gegnerische Organisationen, die „Angriffstätigkeit, Spitzel- und Zersetzungsarbeit, insbesondere unserer marxistischen Gegner“ zu erfassen und auch die politische Haltung von Mitgliedern der NSDAP und ihrer Gliederungen zu überwachen. Das Ergebnis der Meldungen wurde zu zentralen Berichten verarbeitet. Nach dem Verbot von SA und SS im April 1932 führte der I c-Dienst die Bezeichnung PID (Presse-Informationsdienst) der SS. Heydrich, nunmehr SS-Standartenführer, und Himmler konzipierten den SD als umfassenden Geheimdienst der NSDAP nach ausländischen Vorbildern. Geführt von hauptamtlichen SS-Angehörigen, sollten ehrenamtliche Vertrauensleute die Parteileitung über Ziele, Methoden und Pläne der Gegner des Nationalsozialismus unterrichten (Beispiele für die Berichterstattung in R 58/508). Für Ende 1932 wird die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter Heydrichs in der Zentrale und bei den SS-Gruppen und -Standarten im Reich auf etwa 40 geschätzt.   Das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa)   Unmittelbar nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 traf Hermann Göring, dem die Wahrnehmung der Geschäfte  des preußischen Innenministers übertragen war, erste Maßnahmen, die preußische Politische Polizei gegen alle Gegner des Nationalsozialismus einzusetzen. Zunächst wurde eine Sonderabteilung „zur Bekämpfung des Kommunismus“ gebildet, aber bereits drei Tage vor dem Reichstagsbrand kündigte ein Erlass (24. Februar 1933) die Errichtung eines selbständigen Landeskriminalpolizeiamtes für die politische Polizei an (vgl. R 58/239). Beamte dieser politischen Polizei, aus der die Anhänger der Republik bereits nach Beseitigung der demokratischen Regierung Preußens durch Papen am 20. Juli 1932 entfernt worden waren, wirkten zusammen mit NS-Sympathisanten in der übrigen Kriminalpolizei und „Hilfspolizisten“ aus SA und SS bei der Unterdrückung der Arbeiterparteien mit. Die Voraussetzungen hierfür boten ihnen die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 28. Februar (Reichsgesetzblatt I, S. 83) „gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterischer Umtriebe“ und zum Schutze von „Volk und Staat“ („Reichstagsbrandverordnung“). Vom 3. März an waren sie alle von den Bestimmungen der Polizeiverwaltungsgesetze über Verhaftungen und Haussuchungen befreit. Im April/Mai 1933 verließen die rund 250 Mitarbeiter der preußischen politischen Polizei (Abteilung I A) unter ihrem Chef Rudolf Diels das Berliner Polizeipräsidium und bezogen in der Nähe des Regierungsviertels das Gebäude der ehemaligen Kunstgewerbeschule in der Prinz-Albrecht-Straße 8. Per Gesetz vom 26. April 1933 (1. Gestapo-Gesetz; GS, S. 122) wurde das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) errichtet. Diese neue  Landespolizeibehörde unterstand dem preußischen Innenminister. Erstmalig war hier von der „Geheimen Staatspolizei“ die Rede, welche fortan einen selbständigen Zweig der inneren Verwaltung bildete. Dem Geheimen Staatspolizeiamt unterstanden Staatspolizeistellen, die in allen preußischen Regierungsbezirken eingerichtet wurden. Sie waren aus den politischen Abteilungen bei den Polizeiverwaltungen hervorgegangen. Als Landespolizeibehörde dem Preußischen Minister des Innern unterstellt, sollte sich das Geheime Staatspolizeiamt „der Erforschung und Bekämpfung aller staatsgefährlichen politischen Bestrebungen im gesamten preußischen Staatsgebiet“ widmen. Damit nahm es „Aufgaben der politischen Polizei neben den oder an Stelle der ordentlichen Polizeibehörden“ wahr. Das Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 30. November 1933 (2. Gestapo-Gesetz;  GS, S. 413) setzte einen Inspekteur der Geheimen Staatspolizei (Rudolf Diels) zur „laufenden Wahrnehmung der Geschäfte“ und Leitung des Geheimen Staatspolizeiamts ein. Dieser war unmittelbar dem preußischen Ministerpräsidenten (seit dem 11. April Hermann Göring), d.h. nicht mehr dem Innenministerium, unterstellt. Die Gestapo wurde damit zu einer selbständigen Polizeisonderbehörde.   Wer als Gegner des Nationalsozialismus galt und damit Opfer der Verfolgung durch die Gestapo wurde, zeigt bereits der Geschäftsverteilungsplan vom 19. Juni 1933 (R 58/840). Neben Dezernaten für Generalien, Pressepolizei, Verhängung von „Schutzhaft“ und für Angelegenheiten der Wirtschaft und nationaler Minderheiten nennt er folgende Aufgabengebiete:   Dezernat III: Internationaler Bolschewismus, allgemeine Kommunistensachen Dezernat IV: Deutschnationale Volkspartei einschließlich aller Nebenorganisationen und rechtsoppositionellen Bewegungen Dezernat V: SPD einschließlich aller sozialdemokratischen Nebenorganisationen Dezernat VII: Zentrumspartei einschließlich aller Nebenorganisationen, Kulturbolschewismus Dezernat VIII: Landesverrat, Verrat von militärischen Geheimnissen, Wirtschaftsspionage, Zersetzung in Reichswehr, Schutzpolizei und Wehrverbänden Dezernat IX: Ausschreitungen, Attentate, Ausländer, Emigranten, Juden, Freimaurer   Mit diesen Zuständigkeiten blieb das Geheime Staatspolizeiamt nicht lange auf Preußen beschränkt. Gleichzeitig mit dem Aufbau der Gestapo durch Hermann Göring hatten Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich die bayerische politische Polizei eingerichtet und personell mit SS und SD verbunden. Zugleich hatten sie in Dachau das erste auf Dauer bestimmte Konzentrationslager geschaffen. Als Politischer Polizeikommandeur Bayerns (seit dem 1. April 1933) und Polizeipräsident von München (seit dem 9. März 1933) gelang es dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler im Winter 1933/34, die politischen Polizeien der Länder – außer in Preußen und Schaumburg-Lippe –, die meist nach preußischem Vorbild als Geheime Staatspolizei bezeichnet wurden, unter seine Kontrolle zu bringen. Zum Leiter der Münchener und bayerischen politischen Polizei machte er Reinhard Heydrich (9. März 1933). In den Auseinandersetzungen um die SA, die schließlich zum so genannten Röhm-Putsch führten, verbündete sich Heinrich Himmler mit Hermann Göring, der ihm dafür die preußische Gestapo auslieferte. Am 20. April 1934 ernannte der preußische Ministerpräsident Hermann Göring Heinrich Himmler zum Inspekteur der preußischen Geheimen Staatspolizei, zwei Tage später (22. April) wurde Reinhard Heydrich Chef des preußischen Geheimen Staatspolizeiamts. Himmler und Heydrich wechselten nach Berlin. Noch im selben Jahr wurde dem Geheimen Staatspolizeiamt die Funktion eines „Zentralbüros des Politischen Polizeikommandeurs der Länder“ übertragen, das die Arbeit der politischen Polizeien der Länder koordinierte und über das Himmler und Heydrich Weisungen erteilen konnten. Am 30. Juni 1934 wurden Himmler die Konzentrationslager unterstellt. Als ihre Mitarbeiter benutzten Himmler und Heydrich die jeweiligen Dezernenten des Geheimen Staatspolizeiamts. Daran änderte auch das preußische Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936 (3. Gestapo-Gesetz; GS, S. 21) nichts, durch das an die Stelle des Inspekteurs der Stellvertretende Chef der Gestapo trat und das noch einmal deutlich machte, dass dieser – Heinrich Himmler – nur ein Organ Hermann Görings, des Chefs der Gestapo, sein sollte. Im Paragraph 1 dieses Gesetzes war die Aufgabe formuliert, deren Erfüllung das Geheime Staatspolizeiamt gewährleisten sollte: „alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungen auf dem Laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen“. Die Gestapo war unter anderem zur Beschränkung der persönlichen Freiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, zu Eingriffen in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis befugt. Sie unterlag nicht mehr der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, konnte fortan selbst bestimmen, was ihre Aufgaben waren und wer als „staatsgefährlich“ anzusehen war, und war nun mit reichsweiter Exekutivgewalt ausgestattet. Damit schuf sich das NS-Regime das Werkzeug, das unter dem Schein legalen Vorgehens jedes Verbrechen staatlich sanktionieren konnte. Zur Kontrolle der Reichsgrenze wurden besondere Grenzkommissariate eingerichtet.   Am 17. Juni 1936 konnte Heinrich Himmler die völlige Führung der deutschen Polizei an sich reißen und Hermann Göring auf diesem Gebiet ausschalten. Als Reichsführer-SS und „Chef der Deutschen Polizei“ ("RFFSuChdDtPol.") im Reichsministerium des Innern bildete Himmler das Hauptamt Sicherheitspolizei unter der Leitung von Reinhard Heydrich – mit Politischer und Kriminalpolizei - und das Hauptamt Ordnungspolizei unter der Leitung des Generals der Polizei Kurt Daluege, dem Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei, Technische Nothilfe und Feuerschutzpolizei unterstellt wurden. Die Gestapo konnte jederzeit auf andere Polizeidienststellen zurückgreifen. Damit war ein weiterer gewichtiger Schritt in Richtung Zentralisierung und „Verreichlichung“ der Polizeiverwaltung getan.   Mit dem Erlass des “Reichsführers der SS und Chefs der Deutschen Polizei“ vom 28. August 1936 wurde angeordnet, dass die politische Polizei künftig eine einheitliche Bezeichnung zu führen habe. Die leitenden Dienststellen der Staatspolizei in den größeren Ländern und preußischen Provinzen erhielten die Bezeichnung „Staatspolizeileitstelle“. Alle anderen Dienststellen der Staatspolizei führten die Bezeichnung "Staatspolizeistellen" (= Stapostellen). Auch sie unterstanden unmittelbar dem Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin, der zuständigen Staatspolizeileitstelle und ebenfalls mehr theoretisch der Weisungsbefugnis des zuständigen preußischen Regierungspräsidenten bzw. der entsprechenden Behörde in den außerpreußischen Ländern. Der Leiter der Staatspolizeistelle war in Preußen zugleich der politische Referent des Regierungspräsidenten. Die Staatspolizeistellen richteten nach Bedarf Außendienststellen, Grenzpolizeikommissariate und Grenzpolizeiposten ein, die aber nur detachierte Bestandteile der Staatspolizeistelle und keine selbständigen Behörden waren. Die Dienststellen der Staatspolizei sandten Tagesmeldungen, Monatsberichte, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresberichte an das Geheime Staatspolizeiamt. Staatspolizeistellen gab es nur in Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei. In den anderen von Deutschland besetzten Gebieten wurden die Aufgaben vom Sicherheitsdienst und von anderen Dienststellen für das Geheime Staatspolizeiamt bzw. später das Reichssicherheitshauptamt erledigt.   Die Zentralbehörden der Sicherheitspolizei waren nach den Erlassen vom 20. September 1936 das Hauptamt Sicherheitspolizei mit den Ämtern Politische Polizei, Verwaltung und Recht, Kriminalpolizei sowie das Geheime Staatspolizeiamt und das Preußische Landes- (später Reichs-) Kriminalpolizeiamt. Das Geheime Staatspolizeiamt bildete sowohl die oberste Landesbehörde der Preußischen Geheimen Staatspolizei als auch die fachliche Zentralbehörde der Politischen Polizei der außerpreußischen Länder. In der Regel wurde der Leiter einer Staatspolizeileitstelle der größeren Länder und in den preußischen Provinzen als Inspekteur der Sicherheitspolizei eingesetzt, um die Verbindung mit anderen Staatsbehörden, der Wehrmacht und der NSDAP zu wahren und die Durchführung der Anordnungen des Chefs der Sicherheitspolizei zu kontrollieren. Er unterstand unmittelbar dem Letzteren, war aber auch zugleich der politische Referent des Oberpräsidenten in den preußischen Provinzen.   Auf der Kreis- und Ortsebene waren die Kreis- und Ortspolizeibehörden verpflichtet, den Ersuchen der Staatspolizeistellen Folge zu leisten. Ähnliche organisatorische Regelungen erfolgten für die Kriminalpolizei. Zusammenfassend lässt sich die Entwicklung der Geheimen Staatspolizei bis 1939 wie folgt skizzieren:    Ab dem 26. April 1933                                                    In Preußen: Geheime Staatspolizei        In den Ländern: Politische Staatspolizei   Ab dem 8. März 1934 Geheime Staatspolizei und Staatspolizeiämter Reichszentralbehörde: Geheimes Staatspolizeiamt Berlin   Ab dem 17. Juni 1936 Hauptamt Sicherheitspolizei Deutsche Sicherheitspolizei: Geheime Staatspolizei und Kriminalpolizei Deutsche Ordnungspolizei: Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeinde-Polizei   Das Sicherheitshauptamt der SS   Auch nach der Übernahme polizeilicher Funktionen durch Himmler, Heydrich und andere SS-Angehörige blieb der SD als Nachrichtendienst der NSDAP bestehen. Im November 1933 wurde seine Spitze aus dem Stab des Reichsführers-SS gelöst und als selbständiges Sicherheitsamt des Reichsführers-SS etabliert. Heydrich, nunmehr SS-Brigadeführer, behielt die Leitung und verband so in seiner Person die Einrichtungen von Partei und Staat, die zur Ermittlung und Verfolgung aller Gegner des Nationalsozialismus bestimmt waren. Seit Juni 1934 war der SD der alleinige Nachrichtendienst der NSDAP. Mit Heydrich zog das Amt 1934 nach Berlin um und wurde am 1. Januar 1935 zum Sicherheits- oder SD-Hauptamt erhoben. Ihm nachgeordnet waren SD-Oberabschnitte (ab September 1939 SD-Leitabschnitte) am Sitz einer Staatspolizeileitstelle, SD-Unterabschnitte (später SD-Abschnitte) am Sitz einer Staatspolizeistelle und SD-Außenstellen.   Es konnte nicht ausbleiben, dass zwischen SD und Gestapo Kompetenzkonflikte entstanden. Bereits im Juli 1934 ergingen erste Richtlinien, nach denen der SD Gegner nachrichtendienstlich zu ermitteln und zu erforschen hatte, während alle Exekutivmaßnahmen der Gestapo vorbehalten waren. Diese Aufteilung der Arbeitsbereiche wurde 1937 erneut sanktioniert. Eine derartige Trennung von Nachrichtendienst und Polizei hatte es auch in der Weimarer Republik gegeben, als die Behörde des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und später die Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern gegen den demokratischen Staat gebildete Bestrebungen beobachtet hatten.   Heydrichs SD beschränkte sich jedoch nicht auf den – in seiner Terminologie – Gegnernachrichtendienst, sondern versuchte auch, die Volksstimmung auf den verschiedenen „Lebensgebieten“ zu erforschen und politische Nachrichten aus dem Ausland zu beschaffen. Im ganzen Reichsgebiet waren in SD-Oberabschnitten und –Abschnitten auf der Ebene der Regierungsbezirke hauptamtliche SS-Angehörige damit beschäftigt, Informationen von Außenstellen und Vertrauensleuten zu sammeln und zu verarbeiten, die im SD-Hauptamt zentral ausgewertet wurden. Der Geschäftsverteilungsplan von Anfang 1937 (R 58/840) lässt das erkennen. Im Amt II, Inland, befassten sich drei Abteilungen mit den „Gegnern“: II 111, Kommunismus/Marxismus II 112, Judentum, Freimaurer II 113, Politische Kirchen   Für die „lebensgebietliche Auswertung“ waren drei weitere, vielfach gegliederte Hauptabteilungen tätig: II 221, Volkstum II 222, Kultur (inklusive Recht und Verwaltung) II 223, Wirtschaft   Das für den Auslandsnachrichtendienst zuständige Amt III gliederte sich einerseits in Länderreferate, andererseits in Referate für die „außenpolitische Abwehr“ von Freimaurern, Judentum, politischen Kirchen, Kommunismus/Marxismus, Liberalismus, Legitimismus/Rechtsbewegung.   Am 1. Juli 1937 wurde eine erneute Anordnung Heydrichs betreffend „die Zusammenarbeit des Sicherheitsdienstes und der Geheimen Staatspolizei“ nötig. Sie nahm dem SD jede Ermittlungstätigkeit in Einzelfällen und setzte das Schwergewicht seiner Tätigkeit im Inland auf die wissenschaftliche Erforschung gegnerischer Bestrebungen und die Meinungsforschung auf den „Lebensgebieten“. Dass es bis 1939 freilich immer noch Überschneidungen in der Tätigkeit gab, zeigen die parallelen Akten von Geheimem Staatspolizeiamt und SD-Hauptamt über die Überwachung von Reisen der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“. Gestärkt wurde die Stellung des SD dadurch, dass 1938 das Amt Information der Deutschen Arbeitsfront, das die Stimmung in der Arbeiterschaft erforscht hatte, aufgelöst und dem SD-Hauptamt angegliedert wurde (vgl. R 58/578 und 242). Schließlich verpflichtete ein Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 11. November 1938 alle Behörden der allgemeinen und inneren Verwaltung dazu, dem SD Auskunft zu erteilen. Mit der Anordnung des Stellvertreters des Führers Nr. 201/38 vom 14. Dezember wurde bestätigt, dass keine andere Parteidienststelle nachrichtendienstliche Unterlagen zu beschaffen oder auszuwerten habe.   Das Reichskriminalpolizeiamt   Von der Zentralisierung der Polizei durch Himmler und Heydrich blieb auch das Preußische Landeskriminalpolizeiamt (LKPA) unter Arthur Nebe nicht unberührt. Es übernahm in steigendem Maß Funktionen für das gesamte Reichsgebiet. Seit dem 20. September 1936 übernahm es reichsweit die Leitung der Länderkriminalpolizeien. Am 16. Juli 1937 wurde es in Reichskriminalpolizeiamt umbenannt. Ihm waren 64 regionale Dienststellen unterstellt. Seine Aufgaben ergeben sich aus  Organisationsplänen der Jahre 1937/38 und in der Fortschreibung der Jahre 1939/40. Danach bestanden folgende Arbeitsbereiche:   I A/A 1 Verwaltung, Personal, vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Organisation, Grundsätze   I B Organisation, Grundsatzangelegenheiten, Auslandsbeziehungen, Verkehr mit der Öffentlichkeit   I C/B 3 Archiv, Bücherei, Kriminologie, Kriminalrassenkunde, Wissenschaftsangelegenheiten, Strafrecht, Statistik   I D/A 3 Weibliche Kriminalpolizei, Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, Jugendschutzlager Moringen   I E/A 2 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland, Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission   I W Wirtschaftsstelle   B 1 Grundsätze der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, Vorbeugungshaft, Zentralkartei   B 2 Vorbeugende Maßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte, „Zigeuner“   II A/C 1/C 3 Reichszentralen zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, von Homosexualität und Abtreibungen, von Rauschgiftvergehen sowie Reichszentrale für Vermisste und unbekannte Tote   II B/C 1/C 2 Reichszentralen zur Bekämpfung der reisenden und gewerbsmäßigen Betrüger und Fälscher, des Glücks- und Falschspiels, von Geld- und Wertpapierfälschungen und des „Zigeunerunwesens“   II C/C 3 Reichszentralen zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate, des internationalen Mädchenhandels, der Zuhälter, Kuppler und Erpresser, der Sittlichkeitsverbrechen, der internationalen und interlokalen Taschendiebe und der reisenden und gewerbsmäßigen Einbrecher, zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen   III A/D 1 Reichserkennungsdienstzentrale, Fingerabdrucksammlung, Daktyloskopie, Personenfeststellungszentrale, Verbrecherlichtbildkartei, Spurensicherung   III B/D 2 Reichshandschriftensammlung, kriminalpolizeiliche Personenaktensammlung und -kartei, Merkmalskartei, Zentrale Fahndungskartei, Redaktion des Deutschen Fahndungsbuches, Aufenthaltsermittlungen   Kriminaltechnisches Institut der Sicherheitspolizei (KTI), u.a. Schusswaffenerkennungsdienst, Spurensicherung   F 1 Sonderausbildung und Weiterbildung, Diensthundewesen, Beschwerden, Belobigungen   F 2 Wirtschafts- und Kassenangelegenheiten   F 3 Ausrüstung und Raumbedarf der Kriminalpolizei   Die Reichszentrale zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen war zur einheitlichen und wirksameren Bekämpfung des unerlaubten Verkehrs mit Rauschgiften errichtet worden. Ihr nachgeordnet waren „Nachrichtensammelstellen für Rauschgiftvergehen“ bei den Kriminalpolizeileitstellen. Ihnen hatten die Ortspolizeibehörden über die Kriminalpolizeistellen alle Vergehen gegen das Opiumgesetz zu melden, insbesondere gewerbs- und gewohnheitsmäßige Täter, die zwecks Beschaffung oder Vertriebs von Betäubungsmitteln häufig Reisen unternahmen, lebhaften Briefwechsel führten, mit auswärtigen Bezugsquellen in Verbindung standen, in Apotheken einbrachen, Rezepte stahlen oder fälschten. Gemeldet wurden auch Süchtige, für die eine Unterbringung in Heil-, Pflege- oder Entziehungsanstalten in Betracht kam. Zu den häufigsten Betäubungsmitteln zählten Kokain, Morphium, Opium und Haschisch.   Eine Beratungsstelle für Kriminalschrifttum schulte Kriminalschriftsteller darin, Aktenmaterial des Amts V in der Weise literarisch zu verwerten, „daß deren literarische Erzeugnisse den Aufgaben der neuen deutschen Kriminalpolizei und deren Organisation sowie der Kriminalpolitik der Staatsführung entsprechen“. „Den minderwertigen Kriminalroman“ wollte man „ausmerzen“. Die Zusammenarbeit mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda bei dieser Aufgabe verrät, dass es sich dabei vornehmlich um eine propagandistische Angelegenheit handelte. „Beratende Mitwirkung“ behielt man sich auch bei der Herstellung von Kriminalfilmen vor.   Das Hauptamt Sicherheitspolizei   Bereits vor der Errichtung des Reichskriminalpolizeiamtes war die gesamte Kriminalpolizei wie auch die uniformierte Ordnungspolizei, d.h. Schutzpolizei und Gendarmerie, unter die Kontrolle Himmlers und der SS gekommen. Am 17. Juni 1936 erging der Erlass des Führers und Reichskanzlers (Reichsgesetzblatt I, S. 487), durch den „zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich“ das Amt eines Chefs der Deutschen Polizei geschaffen und Himmler übertragen wurde. Er führte fortan die Dienstbezeichnung: „Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“. Damit waren – wie beim Reichsjugendführer, Reichsarbeitsführer, Reichsbauernführer – ein Staatsamt und ein Parteiamt institutionell vereinigt. Die Einbindung in das Reichsinnenministerium, die Unterstellung Himmlers unter den Innenminister Frick, hatte nur formale Bedeutung, zumal der neue Chef der Polizei für Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches Kabinettsrang erhielt.   Neun Tage nach seiner Ernennung, am 26. Juni 1936, berief Himmler den Chef des SD-Hauptamtes und Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts, SS-Gruppenführer Heydrich, zugleich zum Chef der Sicherheitspolizei und unterstellte ihm damit auch die Kriminalpolizei. Sicherheitspolizei (Sipo) diente seitdem als Oberbegriff für Gestapo und Kriminalpolizei. Als Behörde wurde das Hauptamt Sicherheitspolizei errichtet, aber diese Dienststelle gab es nur auf dem Papier. Heydrich bediente sich nämlich des Personals des Geheimen Staatspolizeiamts und des Preußischen bzw. Reichskriminalpolizeiamtes, um zentrale Angelegenheiten der Sicherheitspolizei zu bearbeiten. Abteilungsleiter und Referenten dieser beiden Ämter firmierten dann als Hauptamt Sicherheitspolizei oder unter dem Kopf „Der Chef der Sicherheitspolizei“, im Verkehr mit Ministerien auch „Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei“. Dabei wurden im Amt „Verwaltung und Recht“ vor allem Beamte der entsprechenden Abteilungen des Geheimen Staatspolizeiamts tätig, das mit dem Amt „Politische Polizei“ ebenso identisch war wie das Amt Kriminalpolizei mit dem Reichskriminalpolizeiamt. Die Gruppe II A, „Kommunismus und andere marxistische Gruppen“, des Geheimen Staatspolizeiamts etwa führte als Teil des Hauptamtes Sicherheitspolizei die Referatsbezeichnung PP II A (vgl. Geschäftsverteilungspläne in R 58/840).   Für den Bereich der Gestapo war damit der Zustand legalisiert, der mit der Errichtung des Zentralbüros des Politischen Polizeikommandeurs der Länder bereits seit 1934 bestanden hatte. Die Bayerische Politische Polizei und die Geheimen Staatspolizeien der anderen Länder waren nun auch formal Bestandteile einer Reichspolizei. Als zusätzliche Einrichtung wurde am 22. Dezember 1936 das Devisenfahndungsamt geschaffen. Ab Mai 1937 wurde die Grenzpolizei als besonderer Zweig der Gestapo aufgebaut. Drei Grenzinspektionen führten fortan Passkontrollen und Fahndungen an den Reichsgrenzen durch.   Gründung und organisatorische Entwicklung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA)   Am 27. September 1939 erging der Erlass Heinrich Himmlers über die „Zusammenfassung der zentralen Ämter der Sicherheitspolizei und des SD“ zum Reichssicherheitshauptamt, der am 1. Oktober wirksam wurde. Heydrich vereinigte nunmehr die von ihm in Personalunion geführten Ämter in Realunion als Chef der Sicherheitspolizei und des SD. In der neuen Behörde verschmolzen somit Sicherheitsdienst (SD) und Sicherheitspolizei, d.h. die staatlichen Dienststellen Geheimes Staatspolizeiamt und Reichskriminalpolizeiamt, die in bestimmten Funktionen diese Bezeichnungen weiter führten, mit den weiter von der NSDAP finanzierten Ämtern des SD-Hauptamtes. Das Reichssicherheitshauptamt war somit zugleich Ministerialbehörde und Hauptamt der SS.   Beamte und SS-Führer, die in einem Angestelltenverhältnis zur NSDAP standen, arbeiteten in derselben Behörde, viele noch in den verschiedenen Ämtern, die die Funktionen ihrer Vorgänger fortführten. Zunehmend kamen aber auch SD-Angehörige in staatliche Ämter und Beamte in SD-Ämter. Die bekanntesten Beispiele sind Adolf Eichmann, der seine Laufbahn im SD-Hauptamt begann und ohne Änderung seines Rechtsstatus‘ als SS-Obersturmbannführer im ehemaligen Geheimen Staatspolizeiamt beendete, und Walter Schellenberg, der ursprünglich zum Geheimen Staatspolizeiamt gehörte und 1943 als SS-Oberführer mit dem gleichzeitigen viel niedrigeren Beamtenrang eines Oberregierungsrates das ehemalige SD-Amt für den Auslandsnachrichtendienst leitete. Die Unterschiede wurden freilich dadurch verwischt, dass die Gestapo- und Kriminalbeamten in der Regel in die SS aufgenommen worden waren und „Angleichungsdienstgrade“ erhalten hatten, die sie neben ihrer Amtsbezeichnung führten, z.B. SS-Sturmbannführer und Regierungs- und Kriminalrat (Runderlass des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 23. Juni 1938; s.  Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 1089). Sie galten innerhalb der SS, da sie nicht in den Einheiten der Allgemeinen SS Dienst taten, als Angehörige der Sonderformation SD, was durch die „SD-Raute“ auf ihrer Uniform zum Ausdruck kam und dazu beigetragen haben dürfte, dass vor allem bei der Wehrmacht vielfach kurz vom „SD“ gesprochen wurde, auch wenn es sich um eine Einrichtung der Geheimen Staatspolizei oder der Kriminalpolizei handelte.   Das Reichssicherheitshauptamt bestand zunächst aus sechs Ämtern, von denen nur Amt I, „Verwaltung und Recht“, Teile des Geheimen Staatspolizeiamts und des SD-Hauptamts aufgenommen hatte, während die übrigen Ämter mit alten Organisationseinheiten identisch waren. Amt IV umfasste die Fachreferate des Geheimen Staatspolizeiamts, Amt V war das Reichskriminalpolizeiamt. Spätestens im Frühjahr 1941 wurden sieben Ämter gebildet (Geschäftsverteilungsplan vom 1. März 1941 s. R 58/840): Amt I Personalangelegenheiten Amt II Organisation, Verwaltung und Recht Amt III SD-Inlandsnachrichtendienst: Deutsche Lebensgebiete (hatte die Funktionen der alten Hauptabteilungen II 221 – II 223 des SD-Hauptamts) Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: Gegner-Erforschung und -Bekämpfung (unverändert) Amt V Reichskriminalpolizeiamt: Verbrechensbekämpfung (unverändert) Amt VI SD-Auslandsnachrichtendienst Amt VII SD: Weltanschauliche Forschung und Auswertung (nahm die restlichen früheren Funktionen des SD-Hauptamtes wahr, soweit sie nicht auf das Geheime Staatspolizeiamt übergegangen waren).   Außerhalb der Ämter oder lose mit ihnen verbunden bestanden einige andere Dienststellen mit zentraler Zuständigkeit. Dabei handelte es sich um Einrichtungen zur Ausbildung und Fortbildung von Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD, darunter die bereits 1937 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 567) errichtete Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD in der Schloßstraße 1 in Berlin-Charlottenburg, die Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD in Bernau, die Sicherheitspolizeischule in Fürstenberg und die Grenzpolizeischule in Pretzsch (Elbe). Eine zusätzliche Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD gab es in Prag. Seit 1939 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 556) gab es das Kriminaltechnische Institut der Sicherheitspolizei, das auch als Amtsgruppe V D firmierte. Eine gewisse Sonderstellung hatte auch das von Amt VII in Berlin in der Emser Straße 12-13 in einem ehemaligen Logenhaus eingerichtete Museum, das vor allem bei Freimaurern und Juden beschlagnahmte Gegenstände und Unterlagen verwahrte. Im Laufe der nächsten Jahre traten weitere Dienststellen hinzu: die unmittelbar dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD unterstellte Attachégruppe als Zentrale für die bei Auslandsvertretungen in verbündeten Staaten eingesetzten zehn Polizeiattachés oder Polizeiverbindungsführer und speziell der bei ihnen tätigen Beauftragten der Sicherheitspolizei und Berater für Judenfragen; das Kriminalbiologische Institut und das Kriminalmedizinische Zentralinstitut (Erlasse vom 21.12.1941 und 28.9.1943); das Wannsee-Institut, das Politik und Wirtschaft der Sowjetunion erforschte und zu dem Ende des Jahres 1943 andere, bisher beim Reichsinnenministerium ressortierende, auslandswissenschaftliche Forschungseinrichtungen kamen (vgl. die Akten der Amtsgruppe VI G, Reichsstiftung für Länderkunde). Das Havel-Institut schließlich sorgte für die Funk- und Fernschreibverbindungen, die Chiffrierung und Entschlüsselung von Nachrichten. Nur zeitweise hatte es die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien, dann in Prag unter der Aufsicht Eichmanns gegeben, und kein Geschäftsverteilungsplan führt das „Ghetto Theresienstadt“ und die Vernichtungslager Sobibór, Beɫżec, Kulmhof/Chelmno und Treblinka auf, die anders als die dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt nachgeordneten Konzentrationslager unmittelbar dem Reichssicherheitshauptamt unterstanden.   Weitgespannt war das Netz der nachgeordneten regionalen und lokalen Dienststellen und Einrichtungen, die ihre Befehle vom Reichssicherheitshauptamt erhielten (vgl. die Anschriftenlisten in R 58/415 und 423). Zu den 1943 bestehenden 70 Staatspolizeistellen und 66 Kriminalpolizeistellen, von denen einige als Leitstellen Koordinierungsaufgaben erfüllten, und den 57 SD-Abschnitten, Hauptaußenstellen und -Leitabschnitten mit ihren Außenstellen waren bereits 1936 Inspekteure der Sicherheitspolizei, seit 1939 der Sicherheitspolizei und des SD als Mittelinstanz auf der Ebene der Länder, Provinzen und Reichsgaue getreten. Im Jahr 1943 betrug ihre Zahl 17.   In den von deutschen Truppen besetzten und eroberten Gebieten gab es mobile und stationäre Einsatzgruppen und Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD, die seit 1941 durch Großbuchstaben in der Bezeichnung unterschieden wurden: von A im Baltikum bis H in der Slowakei. Im besetzten Gebiet unter Zivilverwaltung, zum Teil auch in den Gebieten unter Militärverwaltung, waren die Funktionen des Reichssicherheitshauptamts bei mehr als einem Dutzend Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD zusammengefasst, denen jeweils regional zuständige Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD unterstanden. Wie in der Zentrale, doch anders als im nachgeordneten Bereich im Reich arbeiteten dort Gestapobeamte, Kriminalpolizisten und SD-Leute in einer Dienststelle zusammen und trugen Uniform und Rangabzeichen der Waffen-SS mit SD-Raute.   In allen Konzentrationslagern waren Politische Abteilungen eingerichtet, die aus Gestapobeamten bestanden und unabhängig von der Lagerverwaltung über das Schicksal der Häftlinge entschieden. Schließlich waren Umwanderer- (UWZ) und Einwandererzentralstellen (EWZ) – gleichfalls mit Sicherheitspolizei und SD-Personal besetzt – damit befasst, Polen aus dem Warthegau zu vertreiben und die volksdeutschen Umsiedler aus dem Baltikum, Russland und Südosteuropa „sicherheitspolizeilich zu überprüfen“.   Bis zum Kriegsende gab es auch noch Veränderungen innerhalb des Reichssicherheitshauptamts, das nach Reinhard Heydrichs Ermordung (4. Juni 1942) - und einer Interimsverwaltung durch Heinrich Himmler persönlich - seit dem 30. Januar 1943 unter der Leiter von SS-Obergruppenführer Dr. Ernst Kaltenbrunner stand. Nachdem Himmler zum Reichsinnenminister ernannt worden war, übertrug er mit Erlass vom 7. September 1943 „zur polizeilichen Sicherung der Volksordnung“ Aufgaben vom Reichsinnenministerium auf das Reichssicherheitshauptamt. Gleichzeitig musste das Hauptamt Ordnungspolizei seine Zuständigkeiten unter anderem für das Meldewesen, für allgemeines Polizeirecht und für die Gemeindekriminalpolizei dorthin abgeben. Insbesondere Amt III scheint nach der Einstellung der umfassenden Berichterstattung über die Stimmung in den „Lebensgebieten“ im Sommer 1944 dafür vorgesehen gewesen zu sein, Grundsatzfragen der Rechts- und Wirtschaftspolitik in Konkurrenz zu den Reichsministerien zu bearbeiten. Um Personal für alle diese Aufgaben zu gewinnen und Kräfte zu ersetzen, die zum Wehrdienst oder zum Einsatz in besetzten Gebieten abgegeben worden waren, hatte das Reichssicherheitshauptamt nicht nur wie alle Reichsbehörden die Möglichkeit, Männer und Frauen aus der Privatwirtschaft zum so genannten langfristigen Notdienst zu verpflichten, sondern konnte auch zur Waffen-SS einberufen oder Angehörige der Waffen-SS abkommandieren. Diese Männer waren organisatorisch in der Stabskompanie der Waffen-SS beim Reichssicherheitshauptamt zusammengefasst.   Eine letzte Machterweiterung des Reichssicherheitshauptamts brachte das Jahr 1944. Nach dem Sturz von Admiral Canaris als Leiter des militärischen Auslandsnachrichtendienstes, des Amtes Ausland/Abwehr im Oberkommando der Wehrmacht, im Februar 1944 erwirkten Kaltenbrunner und Schellenberg, der Chef des politischen Auslandsnachrichtendienstes im Amt VI, eine Weisung Hitlers, einen „einheitlichen geheimen Meldedienst“ unter Führung des Reichsführers-SS zu schaffen. Im Mai wurde vor allem aus den Abteilungen I „Geheimer Meldedienst“ und II „Sabotage und Zersetzung“, des Amtes Ausland/Abwehr das Militärische Amt (Amt Mil) des Reichssicherheitshauptamts gebildet. Offiziere und Soldaten wurden dorthin abkommandiert, behielten aber ihren Status. Gleichzeitig kamen die regionalen Abwehrstellen und Auslandsbriefprüfstellen unter die Kontrolle von Gestapo und SD. Amtschef wurde ein bisheriger Abteilungsleiter der Abwehr, Oberst Hansen. Nach dessen Verhaftung im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde das Amt Mil in Personalunion vom Amtschef VI geführt. Es gab sechs Abteilungen (Mil A – Mil G), an deren Spitzen drei SS-Führer und zwei Offiziere (jeweils einer für zwei Abteilungen) standen.   Im Laufe des Jahres 1944 wurden schließlich noch aus den Ämtern I und II das „Sanitätswesen“ und die „Nachrichtentechnik“ herausgelöst und dafür die Ämter San und N eingerichtet. Im nachgeordneten Bereich wurden 1944 der Zollgrenzschutz und der daraus hervorgegangene Verstärkte Grenzaufsichtsdienst von der Reichsfinanzverwaltung in die Zuständigkeit des Reichssicherheitshauptamts überführt. Hexen-Sonderkommando: Die Aufgabe des 1935 auf Veranlassung von Heinrich Himmler beim Sicherheitsdienst eingerichteten Hexen-Sonderkommandos war die Erfassung und Auswertung von Quellen zu Hexenprozessen in der Frühen Neuzeit vornehmlich im deutschsprachign Raum. Nachdem der Sicherheitsdienst 1939 im Reichssicherheitshauptamt aufgegangen war, wurde für das Sonderkommando im Amt II, ab 1941 dann im Amt VII, Archivamt, eine besondere Dienststelle eingerichtet. Im Frühjahr 1944 wurden die Arbeiten eingestellt. Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Das besetzte Polen war neben den besetzten Gebieten der Sowjetunion dasjenige Territorium, in welchem der nationalsozialistische Terror, der Terror von Polizei und SS, die größten Ausmaße erreichte. Dass die administrative Zusammenfassung von Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst im Reichssicherheitshauptamt ausgerechnet Ende September 1939 erfolgte, einen guten Monat nach dem Überfall auf Polen, ist in dieser Hinsicht bezeichnend, sollten die Polizeikräfte in ihrer Überschneidung mit der SS im besetzten Polen doch eine ganz erhebliche Rolle spielen. Insgesamt wird an der Praxis der Polizeiorgane im besetzten Polen - nicht nur im Generalgouvernement, auch in den eingegliederten Gebieten - in besonderer Weise der - nach der Formulierung Ernst Fraenkels - maßnahmenstaatliche Charakter des Nationalsozialismus deutlich, wurde hier doch ganz offensichtlich mit großer Brutalität, Kompromisslosigkeit und vielfach unter Missachtung auch der Rechtsgrundlagen der eigenen Besatzungsverwaltung der "Sicherungsauftrag" der Polizeiorgane verwirklicht. Dieser Auftrag, den Polizei und SS nach Maßgabe der verantwortlichen leitenden Stellen in Polen zu erfüllen hatten, wurde im Juli 1939 in der internen Kommunikation des Reichssicherheitshauptamtes mit der griffigen Formel der "Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente" umrissen (vgl. hierzu: BArch, R 58/241, Bl. 169-175). In der Praxis bedeutete dies zunächst, parallel zu einer umfangreichen Welle von Festnahmen, weitreichenden Terror in Form von Geiselerschießungen als Reaktion auf vermeintliche oder tatsächliche bewaffnete Übergriffe von Seiten der polnischen Bevölkerung auf Armeeangehörige nach der Kapitulation des Landes. Ab Frühjahr 1940 begannen die Einsatztruppen der Polizei dann zusätzlich im Rahmen der "Aktion AB" mit der Liquidierung der polnischen Führungsschicht. Organe der Polizei und der SS waren naturgemäß ebenso an der ansatzweisen Durchführung der großangelegten Siedlungs- und Volkstumspläne beteiligt, welche im Umfeld von Heinrich Himmlers "Reichskommissariat zur Festigung des deutschen Volkstums" (RKF) und den Forschungsstellen des Reichssicherheitshauptamtes entworfen wurden. Alles in allem war die Durchdringung Polens und insbesondere des Generalgouvernements mit SS- und Polizeistellen so ausgeprägt wie in keinem anderen besetzten Land Europas. Was Kompetenzen und Handlungsspielraum von SS- und Polizei betraf, so wurde bereits in Polen nach dem insbesondere (aber nicht nur) im besetzten Osteuropa gängigen Grundsatz verfahren, dass diese zwar formal und nominell erst der Militär- und dann, ab deren Errichtung, der Zivilverwaltung unterstellt waren, aber gleichzeitig und tatsächlich ihren Terrorauftrag, von der obersten NS-Führung sanktioniert, weitgehend ungebunden und im Konfliktfall ohne Rücksicht auf andere Instanzen ausführen konnten und dies auch taten. Unterstützend hierbei wirkten noch zum einen die frühzeitige Übertragung der Standgerichtsbarkeit auf die Truppen von Polizei und SS (die bis dahin allein der Wehrmacht vorbehalten gewesen war) sowie die Etablierung einer eigenen Sondergerichtsbarkeit durch SS- und Polizeigerichte. Geschichte des Bestandsbildners Schriftgutverwaltung im Reichssicherheitshauptamt   Die Tätigkeit der einzelnen Ämter des Reichssicherheitshauptamts baute auf einer modernen Bürotechnik mit Bibliothek und Altregistratur (Archiv), Kartenwesen, Statistik und Zeichenstelle auf. Es wurde die damals modernste Nachrichtentechnik eingesetzt. Das Geheime Staatspolizeiamt verfügte über ein eigenes Fernsprech-, Fernschreib-, Funk- und Kuriernetz, ferner wurden der übliche Postweg, PKW und LKW, Eisenbahn und Flugzeuge herangezogen. Zur übersichtlichen Gestaltung des Geschäftsganges bei der Auswertung der eingehenden Nachrichten wurden Tagesmeldungen, Lageberichte, Halbmonats-, Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresberichte angefertigt. Ferner fasste man die Ergebnisse der Zug- und Grenzkontrollen monatlich zusammen und verallgemeinerte das Ganze in Denkschriften, Erlassen und auf Arbeitstagungen.   Die einzelnen Ämter des Reichssicherheitshauptamts waren in der Verwaltung ihres Schriftgutes autonom und führten die Registraturen ihrer Vorgänger fort. In jedem Amt bestand eine Geschäftsstelle, die für den Aktenplan zuständig war, das Referat I Org hatte lediglich Koordinierungsfunktionen. Entsprechend den Aufgaben wurde in den Ämtern III bis VII zwischen Sach- und Personenakten sowie Karteien unterschieden. Für die riesigen Mengen an staatspolizeilichen und kriminalpolizeilichen Personenakten gab es spezielle Registraturen in den Referaten IV C 1 und V C 3.   Die Referenten verfügten zur laufenden Geschäftsführung über Handakten, die der Registratur früher oder später eingegliedert wurden.   Die Sachakten wurden nach systematischen Aktenplänen angelegt, die sich an der Aufgabenverteilung orientierten. Das Geheime Staatspolizeiamt führte vielfach Akten des Polizeipräsidiums Berlin bzw. des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes fort, und zwar nicht nur in Serien, sondern auch in Einzelbänden: So wurden die Akten über den Arbeiter-Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität, die einen Vorgang in den Sammelakten über sozialistische Organisationen (R 58/630) bilden, 1912 angelegt. Häufig wurden Mehrfertigungen von Schriftstücken auf mehrere einschlägige Aktenzeichen verteilt. Trotzdem machte die Zuordnung offenbar nicht selten Schwierigkeiten: Die Akten über Einheitsfrontbestrebungen zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten und die Akten über Volksfrontbestrebungen zwischen sozialistischen und bürgerlichen Gruppen waren völlig durcheinander, weil die damit befassten Beamten den Unterschied nicht verstanden hatten. Betreffserien waren die Regel, wobei für bestimmte Aspekte Unterserien gebildet werden konnten, z. B. zur Hauptserie „Rote Hilfe“ Unterakten „Strafverfahren, Rundschreiben, Sammlungen, Flüchtlingsfürsorge“ usw. Innerhalb einer Betreffserie konnten Einzelsachakten als Vorgänge differenziert werden. Diese Praxis war vor allem im SD-Hauptamt üblich, wo sie durch Vorsatzblätter mit eigenem Titel kenntlich gemacht wurden. In kleineren und relativ autonomen Organisationseinheiten wie der Gruppe VI G wurden Tageskopien der ausgehenden Schriftstücke in chronologischen Serien nach kaufmännischem Vorbild abgelegt.   Die Personalakten waren alphabetisch geordnet und wurden durch Karteien erschlossen. Alle Ämter waren bemüht, sämtliche über eine von ihnen verfolgte, beobachtete oder nur für sie interessante Person angefallenen Informationen ständig nachzuweisen. Wie dieses System tatsächlich funktionierte, lässt sich nicht mehr feststellen, weil Personenakten und zugehörige Karteien nicht überliefert sind. Nach Berichten ehemaliger Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamts wurden die Karteien mit erheblichem Aufwand geführt.   Aus der Geschichte des Reichssicherheitshauptamts ergab sich die Besonderheit, dass die zu den Akten genommenen Schriftstücke unterschiedliche Behördenbezeichnungen tragen konnten. Schon das Geheime Staatspolizeiamt konnte ab 1934 als Politischer Polizeikommandeur der Länder firmieren, seit 1936 war der Wechsel zwischen Hauptamt Sicherheitspolizei mit den Geschäftszeichen PP und K und Geheimes Staatspolizeiamt und Reichskriminalpolizeiamt möglich. Eichmann konnte für sein Referat IV B 4 folgende Bezeichnungen verwenden und darunter auch Schreiben empfangen:   Der Reichsminister des Innern (Reichsministerium des Innern) – Pol S IV B 4 Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei – S IV B 4 Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD – IV B 4 Reichssicherheitshauptamt – IV B 4 Geheimes Staatspolizeiamt – B 4   Die Dienststellen des Reichssicherheitshauptamts befanden sich in mehreren Gebäuden: Im Gebäude der 1905 errichteten Kunstgewerbeschule in der Prinz-Albrecht-Straße 8 (heute: Niederkirchnerstraße 8) logierte seit seiner Errichtung im April 1933 das Geheime Staatspolizeiamt, das 1934 zudem Dienstsitz des zum „Inspekteur“ der Geheimen Staatspolizei ernannten Reichsführers-SS Heinrich Himmler wurde. Seit 1939 waren dort schließlich die Zentrale und das Amt IV des Reichssicherheitshauptamts niedergelassen. Das 1888 errichtete Hotel „Prinz Albrecht“ in der Prinz-Albrecht-Straße 9 wurde 1934 zum „SS-Haus“, in dem die Reichsführung der SS, der spätere Persönliche Stab des Reichsführers-SS, das SS-Hauptamt und das SS-Personalhauptamt, einzog. Der Sicherheitsdienst der SS logierte seit 1934 im Prinz-Albrecht-Palais in der Wilhelmstraße 102. Das ehemalige Palais des Barons François Matthieu Vernezobre de Laurieux war 1737-1739 errichtet und 1830-1833 unter der Leitung Karl Friedrich Schinkels für den Prinzen Albrecht umgebaut worden. Zum Gebäude gehörte ein von Peter Joseph Lenné gestalteter Park. Das Prinz-Albrecht-Palais wurde ab 1941 renoviert und zum repräsentativen Dienstsitz des Chefs des Reichssicherheitshauptamts ausgebaut. Die Nachbargebäude in der Wilhelmstraße 98-107 nutzten ebenfalls Gestapo, SS und SD. Das „Judenreferat“ IV B 4 unter Adolf Eichmann war in der Kurfürstenstraße 115-116 untergebracht. Das Reichskriminalpolizeiamt (Amt V) war seit 1939 gemeinsam mit dem Kriminaltechnischen Institut in einem Neubau am Werderschen Markt 5-6 untergebracht, Teile von Amt VII in der Emser Straße.     Planungen, die Ämter zu zentralisieren und einen gigantischen Neubau auf dem Areal zwischen Prinz-Albrecht- und Wilhelmstraße oder alternativ an der von Albert Speer entworfenen Nord-Süd-Achse zu errichten, zerschlugen sich kriegsbedingt. Vielmehr wurde mit den seit 1942 zunehmenden Luftangriffen auf Berlin bewusst die Dezentralisierung der Ämter vorangetrieben.   Organisationseinheiten und Schriftgutbestände wurden seit Sommer 1943, nach dem verheerenden Bombardement der Hansestadt Hamburg („Operation Gomorrha“), ausgelagert. Ende 1944 gab es – ohne Amt Mil – nicht weniger als 34 Ausweichstellen und Auslagerungsorte in der Mark Brandenburg, im Protektorat Böhmen und Mähren, im Sudetengau, in Sachsen, Mecklenburg, Thüringen und Schlesien, in denen rund 3800 Personen beschäftigt waren. Die wichtigsten waren in Dammsmühle, Kreis Niederbarnim (Teile von I A), Bad Sulza in Thüringen (Amt II), in der SD-Schule Bernau (III C und III D), in Trebnitz, Wulkow und Neuhardenberg in der Mark Brandenburg (1000 Mitarbeiter von IV A und IV B), in der Sicherheitspolizeischule Fürstenberg (Amt V) sowie in Fürstenwalde und Baruth (Amt VI).   Die Hauptkartei und die Personenaktenverwaltung des Amtes IV mit 200 Mitarbeitern kamen im August 1943 nach Theresienstadt, darunter auch eine spezielle „Bucherfassungsgruppe“ jüdischer Hebräisch-Spezialisten unter der Leitung von Dr. Benjamin Murmelstein, die im Konzentrationslager beschlagnahmte jüdische Bibliotheken aufarbeiten sollte. Die „Auswertungsstelle Frankreich“ des Geheimen Staatspolizeiamts (IV D 4) wurde im Sommer 1943 mit den in Frankreich beschlagnahmten Unterlagen nach Oberliebich nahe Böhmisch-Leipa im Sudetenland evakuiert (Deckname „Biber“). Ganz in der Nähe nutzte Amt VII weitere Schlösser für die Unterbringung der Bibliotheksbestände von Amt VII, darunter Niemes (Deckname Burgund I), Hauska (Burgund II), Neu-Bernstein (Burgund III) und Neufalkenburg (Burgund IV). Im Schloss von Neufalkenburg in Deutsch-Gabel war ein geheimes Projekt über den Okkultismus angesiedelt. In die Schlösser in Schlesien, Schlesiersee, Kreis Glogau (Deckname Brabant I), Wölfelsdorf (Deckname Brabant II) und Fürstenstein, wurde ebenfalls nicht nur Registraturgut verlagert, sondern auch die vom Amt VII zu Gegnerforschungszwecken beschlagnahmen Akten und Bücherbestände, darunter die umfangreichen jüdischen und Freimaurerbestände. Freimaurerunterlagen waren in Schlesiersee konzentriert, wo sich bis zum Januar 1945 auch Personal zur Erforschung des Freimaurertums aufhielt. Nach Spechtsbrunn in Thüringen wurden ebenfalls umfangreiche Bibliotheksbestände verbracht. Weitere Registraturen anderer Ämter befanden sich in Baruth, Schloss Wartenberg und Hirschberg im Sudentengau (Amt IV).   Die nach den Bombentreffern des Zweiten Weltkriegs noch übrig gebliebenen Reste des Gebäudes Prinz-Albrecht-Straße 8 wurden 1956 gesprengt. Das Gebäude Prinz-Albrecht-Straße 9 wurde durch einen Bombentreffer 1943 fast vollständig zerstört. Das stark beschädigte Prinz-Albrecht-Palais wurde 1949 gesprengt. Die restlichen Ruinen der Gebäude in der Wilhelmstraße wurden in den 1950er Jahren gesprengt. Am historischen „Ort der Täter“ klärt seit 1987 die Ausstellung „Topographie des Terrors“ über das Geschehen der Jahre 1933-1945 auf. Im Jahr 2010 wurde auf dem – abgesehen von ausgegrabenen Kelleranlagen vor allem des „Hausgefängnisses“ sowie entlang der Niederkirchnerstraße – von sämtlichen Gebäuderesten bereinigten Areal, auf dem einst die zentralen Institutionen der Unterdrückungs-, Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des NS-Regimes konzentriert gewesen waren, ein modernes Dokumentationszentrum eröffnet, das vielfältige Ausstellungen, Führungen, Vorträge und Seminare anbietet und sich als „Denk“- und „Lernort“ versteht.   Schriftgutverluste   Sowohl von den in Berlin verbliebenen als auch den ausgelagerten Schriftgutbeständen wurde der größte Teil durch Luftangriffe, bei Kampfhandlungen gegen Kriegsende und vor allem durch die dort tätigen Mitarbeiter bei Annäherung feindlicher Truppen zum Zweck der Spurenbeseitigung vernichtet. Einem Bericht vom Januar 1944 zufolge fielen mehrere Dienstgebäude des Reichssicherheitshauptamts alliierten Fliegerangriffen auf Berlin zum Opfer. Unter anderem wurden Akten über Schutzhaftsachen durch Brand vernichtet (R 58/11398). Die besonders vorgeschriebene Aussonderung und Vernichtung belastender und geheimer Akten belegt das Kriegstagebuch der Ausweichstelle Schlesiersee (R 58/849). Eine zur Personalaktenverwaltung von Amt IV dienstverpflichtete Berlinerin hat dem Bundesarchiv berichtet, wie in Theresienstadt tagelang die Dossiers über alle jemals von der Gestapo verfolgten Personen vernichtet wurden. Die zugehörigen Karteien wurden 1945 von den etwa 200 in der Ausweichstelle beschäftigten Mitarbeitern ebenfalls zerstört. Dazu dürfte auch die Schutzhaftkartei über die Einzel-Einweisungen in Konzentrationslager gehört haben. Lediglich ein Fragment dieser Kartei tauchte 1990 in der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ im Verbund der Kartei „Gestapo-Verfolgte“ auf (vgl. R 58/9673-9700). Im Ergebnis sind Einzelfallakten und Karteien über Verfolgte in nur geringem Umfang überliefert. Die in verschiedenen Abhandlungen mit Bestimmtheit geäußerte Ansicht, dass das gesamte Material auf Grund eines "Führerbefehls" vernichtet worden sei, hat sich aber nicht bestätigt. Wohl mögen große Teile der ehemaligen Ämterregistraturen verlorengegangen sein, jedoch sind in ihrem Aussagewert für die deutsche Geschichte recht wertvolle Registraturteile schon beim Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg zur Feststellung verbrecherischer Tätigkeit benutzt worden.   Zum Schicksal der im Schloss Burgk untergebrachten Akten konnte Hans-Stephan Brather, damals Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs in Potsdam, nach einer Urlaubsreise 1963 folgende Informationen mitteilen: „In einer Unterhaltung erzählte mir der Leiter des Heimatmuseums, das im dortigen Schloß untergebracht ist, Manfred Ungelenk, daß Ende März oder Anfang April 1945 Einheiten des Reichssicherheitshauptamtes das Schloß beschlagnahmt hätten. Sie hätten dort größere Mengen von Akten untergebracht. Beim Herannahen der amerikanischen Truppen (die Besetzung erfolgte am 14. oder 15. April 1945) beabsichtigten die SS-Einheiten, das Schloß in die Luft zu jagen. Sie kamen aber von diesem Plan ab und verbrannten die Akten in dem kleinen, aber hohen Schloßhof, in Kaminen und Essen. Auf mein Befragen ergaben sich noch folgende Einzelheiten: 1. In Burgk waren mehrere leere (grüne) Einhängehefter zurückgeblieben. Einer ist vom Heimatmuseum in seiner Dienstregistratur verwendet worden. Er trug den Aufdruck: Reichssicherheitshauptamt, I A 4 […]. 2. Etwa 1960 sind größere Renovierungsarbeiten im Schloß vorgenommen worden. Dabei fanden Bauarbeiter in der Esse zum Kamin des Jagdsaales auf einem Aschenhaufen eine durchkohlte Personalakte. Ungelenk sah sie sich an, sie zerfiel beim Blättern. Nach seiner Erinnerung handelte es sich um Berichte, vielleicht auch Vernehmungsprotokolle (etwa 1938/39) über einen Rechtsanwalt Dr. Hein (oder ähnlich) aus Wien, der dort häufiger in von Juden besuchten Lokalen verkehrte.“   Die ehemaligen Logengebäude in der Emserstraße 12-13 und der Eisenacher Straße 11-13 in Berlin, die zuvor umfangreiche Bibliotheken des Amts VII beherbergt hatten, erlitten 1943 durch Bombenangriffe schwere Schäden. Mit den Akten des Reichssicherheitshauptamts gingen auch beschlagnahmte Unterlagen zugrunde.   Was von der gesamten Überlieferung übrigblieb, ist heutzutage auf mehrere Archive verteilt. Zum Verbleib sowohl der Archiv- als auch der Bibliotheksgutbestände zum Ende des Krieges sowie auch in der Zeit danach sind die Forschungen von Patricia Kennedy Grimsted und Werner Schroeder instruktiv.   Beschlagnahmen durch die Siegermächte 1945   Hatte das Reichssicherheitshauptamt in der kurzen Zeit seiner Existenz in ganz Europa Akten- und Bücherbestände in allen besetzten Gebieten sowie auch im Inland von „gegnerischen“ Organisationen für seine Zwecke beschlagnahmt, erging es seinen selbstproduzierten Akten und den von ihm beschlagnahmten Beständen nach Kriegsende nicht anders. Die alliierten Streitkräfte respektive die in ihrem Gefolge reisenden Archiv- und Trophäenkommissionen nahmen Zugriff auf das Schriftgut, dessen sie habhaft werden konnten.   Die Lage der meisten Ausweichstellen hatte zur Folge, dass erhalten gebliebenes Schriftgut vornehmlich in die Hand sowjetischer Truppen fiel, vor allem die nach Schlesien und große Teile der ins Sudetenland geflüchteten Bestände. Das dürfte auch für die meisten Akten gelten, die sich bei der Besetzung noch in den Berliner Dienstgebäuden befanden. Diese Unterlagen sind von der Sowjetunion zumindest teilweise der DDR übergeben worden. Sie gelangten ins Zentrale Parteiarchiv der SED im Institut für Marxismus-Leninismus in Berlin, ins Zentrale Staatsarchiv der DDR in Potsdam sowie ins so genannte „NS-Archiv“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Berlin-Hohenschönhausen, bis sie im Jahr 1990 vom Bundesarchiv übernommen wurden.   Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben allerdings auch Kopien aus Akten des Reichssicherheitshauptamts unmittelbar aus Moskauer Archiven erhalten (vgl. Kopien in R 58/486 und 996). Bekannt ist der umfangreiche Bestand an deutschen Akten des so genannten „Sonderarchivs“  (Central’nyj gosudarstvennyj osobyj archiv/CGOA) in Moskau. Im März 1946 gegründet und in der Nachkriegszeit vom sowjetischen Staatssicherheitsdienst operativ ausgewertet – zur Identifikation von Kriegsverbrechern, Nazi-Kollaborateuren und sonstigen „Staatsfeinden“ –, wurden die „Beuteakten“ in diesem Archiv erst 1990 der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht. Im Jahr 1992 wurde das CGOA in „Zentrum zur Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen“ (Centr chranenija istoriko-dokumental’nych kollekcii/CChIDK) umbenannt. Seit 1999 wird der Gesamtbestand vom Staatlichen Militärarchiv der Russländischen Föderation (Rossijskij gosudarstvennyj voennyj archiv/RGVA) verwaltet. Verbunden damit zogen die Akten innerhalb Moskaus von der in die benachbarte um. Die ca. 3009 Akten, die unmittelbar der Registratur des Reichssicherheitshauptamts entstammen, bilden den Bestand „fond 500“. Zahlreiche weitere Bestände bildete man aus der Überlieferung jener Institutionen und Personen, die das Reichssicherheitshauptamt einst verfolgt und deren Schriftgut es beschlagnahmt hatte, so z.B. den Nachlass Walther Rathenaus. Die Akten des Bestands 500 waren von der sowjetischen Armee (Abwehr/SMERSCH) im Sommer 1945 im schlesischen Schloss Wölfelsdorf und in Oberliebich bei Böhmisch Leipa im Sudetenland beschlagnahmt worden. Der sowjetische Geheimdienstchef Lavrentij Berija persönlich ordnete an, dass eine hochrangige Delegation sowjetischer NKWD-Archivare die umfangreichen Bestände in Augenschein nehmen und der Abtransport nach Moskau von Soldaten bewacht werden sollte. Hinzu kamen später im niederschlesischen Althorn und in anderen Lagern verwahrte Akten sowie in Berlin und an anderen Orten der Sowjetischen Besatzungszone sichergestellte Unterlagen. Vom SD einst beschlagnahmte Freimaurerunterlagen fanden sowjetische „Trophäen“-Brigaden auch in der ehemaligen Freimaurerloge in der Emserstraße in Berlin vor. In den Jahren 1957 und 1959 führte die Sowjetunion einige Teilbestände des „Sonderarchivs“ in die DDR zurück. Die „brisantesten“ Unterlagen beanspruchte das Ministerium für Staatssicherheit für seine operativen Zwecke. Für die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung einschlägige Materialien gelangten vorzüglich ins Parteiarchiv der SED. Andere Unterlagen überführte man ins Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die beiden zuletzt genannten Teilüberlieferungen wurden 1990 im Bundesarchiv mit dem Bestand R 58 vereint. Die im Kontext des so genannten „NS-Archivs“ des Ministeriums für Staatssicherheit überlieferten Schriftgutteile, die in einer Stasi-Liegenschaft in Berlin-Hohenschönhausen verwahrt worden waren, wurden 1990 zunächst dem Zentralen Staatsarchiv der DDR in Potsdam einverleibt und am 3. Oktober desselben Jahres in die Zuständigkeit des Bundesarchivs übergeben. Dort wurden die Akten sofort der – intensiven – Nutzung zugänglich gemacht. Aus der Liegenschaft des Bundesarchivs in Dahlwitz-Hoppegarten, ebenfalls ein ehemaliges Stasi-„Objekt“, wo die Akten bis 2001 gelagert worden waren, wurden sie nach Berlin-Lichterfelde überführt und 2018 in den Bestand R 58 integriert.   Ein sehr großer Teil der deutschen Akten befindet sich nach wie vor in Moskau. Ebendort befinden sich vermutlich auch umfangreiche Buchbestände aus dem Logenhaus in der Emser Straße in Berlin, die 1946 von der sowjetischen Trophäenkommission beschlagnahmt worden waren. Erschließung und Verzeichnung zogen sich im „Sonderarchiv“ bis in die 1960er Jahre hin. Genutzt wurden die Akten exklusiv durch den NKWD (später KGB) und die Staatsanwaltschaft. Sie dienten der Vorbereitung von Kriegsverbrecherprozessen, der Geheimdienstarbeit im Ausland sowie der Suche nach „Verrätern“ und „Volksfeinden“ im Inland. Das Sonderarchiv tätigte in den 1960er Jahren Abgaben an diverse Archive, darunter nachweislich an das Zentralarchiv des KGB, das Zentrale Staatsarchiv der Sowjetunion (heute Zentrales Staatsarchiv der Russländischen Föderation/GARF) sowie die Archive des Innen-, Außen- und Verteidigungsministeriums der UdSSR. Ob sich darunter auch Akten des Reichssicherheitshauptamts befunden haben, lässt sich im Einzelnen nicht nachvollziehen. Im „Sonderarchiv“ selbst befindet sich als komplementäre Überlieferung noch die Sammlung „Polizeibehörden in Deutschland und den besetzten deutschen Gebieten“ (fond 1323), die 1946 aus Beuteakten gebildet worden war. Unterlagen, die vom Reichssicherheitshauptamt bei Gegnern des NS-Regimes beschlagnahmt worden waren, wurden einesteils – soweit sie im besetzten Ausland angesiedelt gewesen sind – im Laufe der Jahre zurückgeführt, so z.B. in erheblichen Umfängen nach Frankreich und Österreich. Gemäß der jüngeren russischen Kulturgutgesetzgebung ist eine Rückführung nach Deutschland derzeit ausgeschlossen. Pikanterweise betrifft dies auch Personen und Institutionen, die von Sicherheitspolizei und SD einst beraubt worden waren. Grimsted geht davon aus, dass ohnehin eine unüberschaubare Menge deutschen „Beuteschriftguts“ bereits 1945-1946, d.h. vor der Gründung des „Sonderarchivs“, als die Zugänge im Hauptarchiv-Komplex des NKWD (Glavarchiv) in der erstbearbeitet wurden, in andere Archive, Bücher entsprechend in diverse Bibliotheken, ohne weitere Protokollierung verbracht worden seien, so dass die Provenienz einer Vielzahl von Unterlagen heutzutage nicht mehr nachvollziehbar sein dürfte.   Bekannt ist, dass sich Überlieferung des Reichssicherheitshauptamts und der Gestapo Berlin im ehemaligen Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der KPdSU, dem heutigen Russländischen Staatsarchiv für sozial-politische Geschichte (RGASPI), in Moskau, befindet: u.a. „Dokumentensammlung der deutschen Geheimpolizeien und Nachrichtendienste“ (kollekcija dokumentov specslužb Germanii) 1912-1945 (fond 458, opis‘ 9). Die Unterlagen, aus denen sich diese Sammlung zusammensetzt, stammten ursprünglich aus dem „Sonderarchiv“, dem Außenministerium der UdSSR und der Allgemeinen Abteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion. Unter anderem zählen dazu Akten des SD-Hauptamts und des Geheimen Staatspolizeiamts, wohl auch in nicht unerheblichem Umfang vom Reichssicherheitshauptamt bei gegnerischen Organisationen beschlagnahmte Unterlagen. Digitalisate eines Teils der Akten sind zu finden auf der Internetseite des „Russisch-deutschen Projekts zur Digitalisierung deutscher Dokumente in den Archiven der Russländischen Föderation“: www.germandocsinrussia.org. Aus dem „Sonderarchiv“ gelangten vor allem die kommunistischen Parteien in verschiedenen Ländern Europas betreffende Akten in den 1960er Jahren ins RGASPI.   Ob die in Polen ursprünglich bei der „Hauptkommission zur Erforschung der Hitlerverbrechen“ und heute im Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamiȩci Narodowej/IPN) verwahrten sowie die im Zentralarchiv des Innenministeriums vorhandenen Aktenreste aus dem Reichssicherheitshauptamt und der aus Schlesiersee stammende Bestand im Staatsarchiv Posen ursprünglich ebenfalls in sowjetischem Gewahrsam gewesen sind, ist nicht bekannt. Patricia Kennedy Grimsted geht davon aus, dass die nach Schlesiersee verbrachten Unterlagen 1945 direkt von Mitarbeitern des polnischen Geheimdienstes beschlagnahmt worden waren. Im Staatsarchiv Stettin (Archiwum Państwowe w Szczecinie) sind Teile einer Freimaurer-Kartei überliefert, die wohl aus dem Referat II B 1 des SD-Hauptamts (II) stammt. Die Kartei des Hexen-Sonderauftrags wurde aus Schlesiersee ins Staatsarchiv Posen verbracht. Buchbestände aus Schlesiersee – v.a. Masonica und die Hexenbibliothek des SD – vereinnahmte im Herbst 1945 die Universitätsbibliothek in Posen. Im Instytut Zachodni (Westinstitut) der Universität Posen befindet sich der größte Teil der im Referat VII A 2 des Reichssicherheitshauptamts angelegten Presseausschnittssammlung im Umfang von 1574 Bänden aus den Jahren 1933-1945. Die Sammlung war aus dem Archiv der Wojewodschaft Gdansk dorthin übergeben worden. Manuskripte der Israelitischen Kultusgemeinde gelangten in das Jüdische Historische Institut in Warschau (Żydowski Instytut Historiczny). Das Zentrale Staatsarchiv für neue Akten in Warschau verfügt vermutlich ebenfalls über deutsche Aktenbestände.   Zu vermuten ist, dass sich in Verbindung mit Beständen des Kriegsarchivs der Waffen-SS auch Schriftgut des Reichssicherheitshauptamts in Tschechien befindet, höchstwahrscheinlich im Archiv des Innenministeriums. Die Buchbestände aus Theresienstadt sowie aus den Schlössern im Sudetenland gelangten ins Jüdische Museum in Prag. Anderes wurde später nach Israel verbracht.   US-amerikanische Truppen haben das in der Ausweichstelle Bad Sulza in Thüringen verwahrte Schriftgut beschlagnahmt und Akten des Amtes VI in Wattens in Tirol gefunden (vgl. R 58/111). Wo sich das übrige, später in amerikanischem Gewahrsam nachweisbare Schriftgut des Reichssicherheitshauptamts im Frühjahr 1945 befand, lässt sich nicht lückenlos nachvollziehen. Möglicherweise waren noch Akten aus Auslagerungsorten in den Ostprovinzen beim Vorrücken der sowjetischen Truppen nach Thüringen und Sachsen gebracht worden. In den Offenbach Collecting Point der amerikanischen Armee gelangten, wie man heute weiß, auch Bücherbestände aus den Auslagerungsorten in Schlesien und im Sudetenland. In Berlin, im zerstörten Gebäude Prinz-Albrecht-Straße 8, fand man zwei Tonnen Akten sowie ca. 500 Bücher sowie auch im Logengebäude in der Eisenacher Straße umfangreiches Schriftgut, das dem Collecting Point, teilweise später dem Berlin Document Center übergeben wurde. Weiteres Aktenschriftgut beschlagnahmten die Amerikaner in Zell am See bei Salzburg.   In britischen Gewahrsam kamen nur Bruchstücke von Akten des Amtes III, die dessen Amtschef Ohlendorf und einige Mitarbeiter nach Flensburg mitgenommen hatten, wo sie bei der Verhaftung der Geschäftsführenden Reichsregierung Dönitz und ihres Personals vorgefunden worden waren (vgl. dazu Ohlendorfs Denkschrift aus Flensburg vom Mai 1945, in: Meldungen aus dem Reich, S. 533-539).   Amerikanische und britische Dienststellen arbeiteten bei der weiteren Verwertung des beschlagnahmten Schriftguts zusammen – nicht selten auch gegeneinander, wie Astrid M. Eckert anschaulich dargestellt hat. Zunächst wurden Dokumente, die als Beweismaterial für den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geeignet waren, ausgesondert und der Anklagebehörde zur Verfügung gestellt (vgl. die Dokumentenbeschreibungen zu den in den Bänden über den IMT-Prozess veröffentlichten Stücken). Die Originale kamen, soweit sie im Prozess vorgelegt wurden, in die Gerichtsakten, während später für die zwölf Nürnberger Prozesse vor amerikanischen Militärgerichtshöfen verwendete Dokumente vielfach nur kopiert und die Originale im Aktenzusammenhang belassen wurden. Leider fielen, wie Eckert herausgearbeitet hat, in der unmittelbaren Nachkriegszeit zahlreiche Akten den Begehrlichkeiten von „Trophäen“-Jägern sowie auch der vielen staatlichen Dienststellen zum Opfer, welche die Akten zu den unterschiedlichsten Zwecken auswerten wollten.   Offenbar wurden auch Akten an andere Staaten weitergegeben, ist es doch anders kaum zu erklären, dass aus einer geschlossenen Serie von Akten des Judenreferats II 112 des SD-Hauptamtes die meisten Schnellhefter in die USA gelangten, ein Heft jedoch danach in die DDR verbracht wurde, ein anderes in Jerusalem liegt (Kopien in R 58/978 und 954).   Die Masse der in amerikanische Hand gefallenen Akten des Reichssicherheitshauptamts kam in die USA und befand sich zuletzt in der Obhut der World War II Records Division der National Archives in Alexandria (Virginia). Der größte Teil des dort vereinigten deutschen Schriftguts wurde nach einer Sachklassifikation geordnet und „Record Groups“ zugewiesen, die nach einer Mischung von Provenienz- und Pertinenzprinzip gebildet wurden. Abgesehen von einer Reihe von Bänden, insbesondere Erhebungen des Auslandsnachrichtendienstes, die Wirtschaftsangelegenheiten betrafen und deshalb in die Gruppe 66-c der „Miscellaneous German Record Collection“ eingeordnet wurden, bildeten die Akten des Reichssicherheitshauptamts zusammen mit Schriftgut zahlreicher anderer Dienststellen von SS und Polizei wie auch von einzelnen Unterlagen über SS und Polizei verschiedenster Provenienz die „Record Group 1010: Records of the Reich Leader of the SS and Chief of the German Police“. Größtenteils wurden sie in der Sammelgruppe 173 des Ordnungsschemas, „Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst“, vereinigt und auf dessen Sach- und Untergruppen, die jeweils durch Buchstaben und Ziffern differenziert wurden, verteilt. Am stärksten belegt wurden die Positionen: 173 b Reichssicherheitshauptamt - 12 Organisation, Verwaltung, Recht - 14 SD – Deutschland - 16 Gestapo - 05 Opposition, Sabotage - 10 Partei, Presse, Wirtschaft - 14 Weltanschauliche Gegner   Der Bestand wurde fast vollständig in dieser Ordnung verfilmt. Der Inhalt der Filme ist in Nr. 39 der “Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, VA. [Virginia], Records of  the Reich Leader of the SS and Chief of the German Police” (Part III), Washington 1963 (198 S.), nachgewiesen. Im Jahr 1962 wurden die verfilmten Akten an die Bundesrepublik Deutschland übergeben. Von allen nach Deutschland rückgeführten Akten verfügt die NARA über Mikrofilme. Einen Überblick über die Filmserien bieten die NARA-Internetseiten: www.archives.gov/research/captured-german-records.   Im Jahr 1982 hielt Heinz Boberach in seinem Vorwort zum Publikationsfindbuch über die in Koblenz verwahrte Überlieferung des Reichssicherheitshauptamts fest, dass sich im US-amerikanischen Nationalarchiv weiterhin einige wenige, aus Sicherheits- und Datenschutzgründen als Verschluss-Sachen eingestufte Akten des Reichssicherheitshauptamts befanden. Einer Presseerklärung des amerikanischen Nationalarchivs vom März 2000 zufolge wurden 1999 durch die Arbeit einer Interagency Working Group gemäß den Bestimmungen des Nazi War Crimes Disclosure Act, der die Öffnung von Unterlagen über NS-Kriegsverbrechen fordert, bis dato für die Öffentlichkeit noch unzugängliche Unterlagen der so genannten „Heinrich Himmler Collection“ für die Benutzung freigegeben. Detaillierte Informationen sind der NARA-Internetseite zum Thema „National Archives Collection of Foreign Records Seized (Record Group 242)“ zu entnehmen.   Im Amt VII angelegte Akten über ausländische Rundfunksendungen werden von der Manuscript Division der Library of Congress verwaltet.   Nicht in die USA gebracht wurden einige Akten des Amtes VI, Auslandsnachrichtendienst. Weil sie außenpolitische Beziehungen betrafen, kamen sie mit der Überlieferung des Auswärtigen Amtes und der deutschen Auslandsvertretungen nach Whaddon Hall in Großbritannien. Sie wurden dort ebenfalls verfilmt und sind nachgewiesen bei George Kent: A Catalog of Files and Microfilms of the German Foreign Ministry Archives 1920-1944, Bd. III, Stanford (California) 1966, S. 512-513. Vermutlich handelt es sich um eben Selbige bei den „Captured documents of German Intelligence Service, including RSHA (Reich Security Main Office)“, die heute in der Online-Beständeübersicht des britischen Nationalarchivs abrufbar sind.   Das französische Nationalarchiv verfügt über „Rapports de l’Office central de Sécurité du Troisième Reich“ aus der Zeit 1941-1943, wobei es sich um Mikrofilme des Teilbestands handelt, der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv der DDR in Potsdam verwahrt worden war. Inwieweit Frankreich noch über originale Akten des Reichssicherheitshauptamts verfügt, ist nicht bekannt.   Übersicht über die Signaturenbereiche des Bestands, u.a. Altsignaturen:   Neue Signatur                          Alte Signatur                            R 58/1-1591                              R 58/1-1591 („Koblenzer Teil“)                R 58/2001-2553             PSt 3/1-553 (Zentrales Parteiarchiv der SED/ZPA, vorher ZStA) R 58/3001-4265             17.01(St 3)/1-1265 (Zentrales Staatsarchiv der DDR/ZStA)         R 58/5000-6545             ZB I (Teilbestand der Slg. NS-Archiv des MfS der DDR)                        R 58/6558-6562             Slg. NS-Archiv des MfS der DDR R 58/6600-6650             17.03 (ZStA)                             R 58/6655-6657             Slg. NS-Archiv des MfS der DDR                                 R 58/6660, 6664-6670               Slg. NS-Archiv des MfS der DDR                                 R 58/6678, 6686-6687               Slg. NS-Archiv des MfS der DDR                                 R 58/7001-7771             IPN (Polen) z. 362/1-771                       R 58/8000-8103             Nacherschließung                     R 58/9000-9077             Nacherschließung R 58/9078-9083             „Morphinistenkartei“                  R 58/9084-9109             Sachakten aus der Slg. NS-Archiv des MfS der DDR    R 58/9110-9300             Nacherschließung                     R 58/9301-9371             R 58 Anh./1-79  (ZStA)              R 58/9372-9380             Nacherschließung                     R 58/9381                                R 58/Anh./54                            R 58/9382-9389             Nacherschließung                     R 58/9390-9465             17.03 (ZStA)                             R 58/9466-9477             Nacherschließung                     R 58/9478-9492             Slg. NS-Archiv des MfS der DDR/RSHA-Filme  R 58/9493-9575             Nacherschließung R 58/9581-9650             Slg. NS-Archiv des MfS der DDR/Kartei III 10-3c           R 58/9651-9672             Nacherschließung R 58/9673-9700             Slg. NS-Archiv des MfS der DDR/Kartei III 11-1 R 58/9701-9712             Nacherschließung                     R 58/9713-9791             FSg 2/1-F/4255K-4333K (Hexen-Slg.)    R 58/9792-9821             Nacherschließung                     R 58/9822-11151                       Slg. NS-Archiv des MfS der DDR R 58/11152-11217                     Abgabe des GStA PK R 58/11218-12013                     Slg. NS-Archiv des MfS der DDR   Teilbestände:   R 58/1-1591 (vormals: BArch, R 58/1-1591, „Koblenzer Teil“):   Den Kern des Teilbestands bildet das Schriftgut der Record Group 1010 - Sammelgruppe 173 des Nationalarchives der USA. Die Akten waren 1945 von US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt worden. Robert Wolfe, Leiter der Modern Military Headquarters Branch des Nationalarchives der USA, und seine Mitarbeiter schufen die Voraussetzung für die Rückgabe der Akten an die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1962. Eine ausführliche Darstellung der Rückführung hat Astrid M. Eckert erarbeitet (vgl. Kampf um die Akten).   R 58/2001-2553 (vormals: ZPA, PSt 3/1-553, Zentrales Parteiarchiv der SED):   Die Akten waren 1958 von der Sowjetunion – vermutlich nach einer Zwischenstation im Moskauer „Sonderarchiv“ – an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam (DZA) übergeben worden. Nachdem der Teilbestand dort erschlossen worden war, forderte das Zentrale Parteiarchiv im Institut für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der SED (ZPA), Berlin, die Übergabe der Akten mit der Begründung, es handele sich vornehmlich um die Verfolgung und Überwachung der Kommunistischen Partei Deutschlands sowie der Arbeiterbewegung betreffende Dokumentation. Der Teilbestand (Signatur dann: P St. 3/1-552) wurde im Jahr 1962 tatsächlich vom Deutschen Zentralarchiv „in Dauerausleihe“ an das Zentrale Parteiarchiv übergeben. Das Deutsche Zentralarchiv fertigte vor der Herausgabe allerdings Mikrofilme an, worüber es das Zentrale Parteiarchiv nicht informierte.   Im Jahr 1990 wurde der Teilbestand in der Abteilung Deutsches Reich des Bundesarchivs an den Bestand R 58 angegliedert.   R 58/3001-4265 (vormals: ZStA, 17.01 (ZPA St 3)/1-1265, Zentrales Staatsarchiv der DDR):   Die ersten größeren Lieferungen an Akten des Teilbestandes wurden dem Zentralen Parteiarchiv im Institut für Marxismus-Leninismus (IML) beim Zentralkomitee der SED 1956-1957 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR übergeben. Diese Akten waren 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt worden.   Aus einem Aktenvermerk des Zentralen Parteiarchivs der SED vom 3. Juli 1964 geht hervor, dass ein Parteimitglied, im Jahr 1945 als Polizist bei den sowjetischen Besatzungsbehörden (seit 1946 im Zentralkomitee der SED) beschäftigt,  an der Bergung – zumindest eines Teils - der Akten teilgenommen hatte. Der Genosse berichtete, dass „von Mai bis August 1945 […] die Akten aus dem Gestapo-Haus Prinz-Albrechtstraße geborgen“ worden waren. Anschließend kamen sie „in Gewahrsam unserer Polizeiorgane und zwar zur Pressestelle in der Elsäßerstraße. 1946 wurden diese Akten zu den sowjetischen Genossen nach Hohenschönhausen überführt. Bei diesen Transporten wurden Akten […] illegal der Partei zugeführt. Hierbei handelte es sich vor allem um Teile des Bestandes des Volksgerichtshofes und um einige Gestapoakten. Der Teil Akten, der sich bei der Partei befand, wurde von den Genossen Schirdewan und der Genossin Kraushaar bearbeitet. Was hierbei im Einzelnen geschah, kann nicht gesagt werden. 1953 übergab die Partei diese Akten an das Archiv des MfS. Restbestände an Gestapo- und Nazijustizakten, die sich jetzt noch bei der Partei befanden, wurden bei der Übernahme von der Kaderregistratur mit übernommen. Meines Wissens wurde 1957 [sic] auf Veranlassung der Genossen vom Sektor Widerstandskampf 1933-1945, der Abteilung Geschichte der Partei […] die Verbindung mit dem Archiv des MfS hergestellt. Diese Verbindung wurde von uns weidlich ausgenutzt und viel Material für unser Archiv beschafft.“   Im Zentralen Parteiarchiv wurde aus den Akten des Reichssicherheitshauptamts bzw. Geheimen Staatspolizeiamts der Bestand St 3 gebildet. Ergänzt wurde der Bestand, u.a. die „Schriften-Sammlung“, durch diverse Zugänge in den Jahren 1957-1990:   Im Jahr 1990 wurde der Bestand vom Zentralen Staatsarchiv der DDR übernommen (neue Bestandssignatur: 17.01) und nach dem 3. Oktober 1990 an den Bestand R 58 des Bundesarchivs angegliedert.   R 58/5000-6545 (alt: ZB I; Übernahme aus der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Die Akten mit der Bestandsbezeichnung „ZB I“ bildeten einen Teilbestand innerhalb des „NS-Archivs“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (zum „NS-Archiv“ s. R 58/9822-11151).   R 58/6558-6562 (alt: Sachakten div. Teilbestände der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ – Fortsetzung s. R 58/6655 ff.)             Die Archivalien wurden im Verbund der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ (s. R 58/9822-11151) überliefert. Konkret handelt es sich hierbei um jene Unterlagen, für welche eine Projektgruppe des Bundesarchivs in den Jahren 2001-2004 regionale österreichische Polizeidienststellen als Provenienzen festgestellt hat. Zuständigkeitshalber wurden diese Archivalien im Jahr 2006 an das Österreichische Staatsarchiv abgegeben.   R 58/6600-6650 (vormals: ZStA, 17.03/“SS Verschiedene Provenienzen“/1-137 – s. auch unten (Fortsetzung: R 58/9390-9465)   Der Teilbestand war ursprünglich im Zentralen Staatsarchiv der DDR (ZStA), Potsdam, gebildet worden, offenbar aus zwei zuvor eigenständigen Teilüberlieferungen:   - Die Akten des Hauptteils (Altsignaturen 1-104) des Teilbestands 17.03 wiesen (auf den Aktendeckeln und in der Findkartei vermerkt) die Bezeichnung des Altbestands "15.01 RMdI RSHA Verschiedenes" auf.   - Die Akten des sogenannten "Anhangs" (obwohl Archivnummern der Signaturen fortlaufend weitergezählt wurden: 105-137) waren mit der Altbestandsbezeichnung "17.01 RSHA" gekennzeichnet (nur auf den Aktendeckeln).   Merkwürdig ist, dass einzelne Akten des Hauptteils zusätzlich Altsignaturen des Teilbestands "ZB I" der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" aufwiesen. Sie scheinen offenbar noch vor dem 3. Oktober 1990 vom Ministerium für Staatssicherheit dem Zentralen Staatsarchiv der DDR übergeben und in den dortigen Bestand „Reichssicherheitshauptamt“ integriert worden zu sein.   R 58/6655-6657, 6660, 6664-6670, 6678, 6686-6687 (alt: Sachakten div. Teilbestände der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)     R 58/7000-7771 (alt: IPN/z. 362/1-771;  Bestand 362 der Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen in Polen/Institut für Nationales Gedenken (Główna komisja badania zbrodni Hitlerowskich w Polsce. Instytut Pamięci Narodowej/IPN - Übernahme von der polnischen Archivverwaltung)   Die Akten des Teilbestands waren gegen Ende des Zweiten Weltkriegs nach Schlesiersee, Kreis Glogau, in das Freimaurer-Forschungszentrum des Amts VII des Reichssicherheitshauptamtes, ausgelagert worden. Nach der Beschlagnahme wurden sie zunächst im Zentralarchiv des polnischen Innenministeriums respektive des Ministeriums für Staatssicherheit verwahrt. Für die Öffentlichkeit waren sie dort unzugänglich. Vermutlich waren sie 1945 von polnischem Militär sichergestellt worden. Wären sie in die Obhut der Roten Armee gelangt, wären sie wahrscheinlich in das „Sonderarchiv“ Moskau verbracht worden. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Archivalieneinheiten zunächst in sowjetische Hände gelangt und erst danach der polnischen Staatssicherheit übergeben worden waren. In nach 1945 an den polnischen Staat gefallenen Gebieten gab es sowohl SD-Dienststellen als auch Ausweichlager für das Berliner Registraturgut des Reichssicherheitshauptamts. Die Unterlagen können daher durchaus aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen worden sein. Im Laufe der Zeit wurden zum Bestand weitere Unterlagen ergänzt, vermutlich zu „operativen“ Zwecken des polnischen Staatssicherheitsdienstes. Es scheint, dass nicht nur Unterlagen ergänzt, sondern auch entfernt worden sind. Die Integrität der Akten ist somit nicht gewährleistet. Angesichts des gestörten Überlieferungskontexts kann daher auch nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass es sich bei jenen Akten fremder Provenienzen, die sich in diesem Teilbestand befinden, tatsächlich um vom Amt VII beschlagnahmte Unterlagen handelt. In der Mitte der 1960er Jahre kursierten in Wissenschaftlerkreisen Gerüchte über Schriftgutbestände des Reichssicherheitshauptamts von erheblichem Umfang in Polen, doch nicht einmal polnische Gelehrte erhielten darüber Informationen, geschweige denn Zugang zu den Unterlagen. Die Akten waren schließlich an die Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen in Polen (Główna komisja badania zbrodni Hitlerowskich w Polsce) gelangt und wurden im Instytut Pamięci Narodowej (Institut für nationales Gedenken, IPN) in Warschau als Bestand Nr. 362 verwahrt.   Etwa zwei Drittel des Bestands wurden 1988 auf Initiative des Bundesarchivs mikroverfilmt und Archivbenutzern in der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt. Im Jahr 1994 wurden schließlich die Akten selbst an das Bundesarchiv (damals Abteilung Potsdam) abgegeben, wo sie in dem Bestand R 58 angegliedert wurden.   R 58/8000-8103 (Nacherschließung)                 Die Unterlagen stammen aus dem Hand-Bibliotheksbestand des „NS-Archivs“ der Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Da es sich eigentlich um Archiv-, nicht um Bibliotheksgut handelt, wurden die Unterlagen in den Bestand R 58 übernommen.   R 58/9000-9077 (Nacherschließung)                 R 58/9000 war eine Abgabe des estnischen Nationalarchivs. Die Akten R 58/9001-9011 gehörten ursprünglich zum Teilbestand ZB I der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“. R 58/9012 war eine Abgabe des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus dem Jahr 2005. Die Akten R 58/9016-9019 wurden im Oktober 2004 durch das französische Außenministerium – aus dem Centre des Archives de l’occupation française en Allemagne et en Autriche in Colmar – an das Bundesarchiv übergeben. R 58/9021-9023, 9025-9077 sind Akten aus dem Bibliotheksbestand der Sammlung „Berlin Document Center“, dem Bibliotheksbestand der Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR („NS-Archiv“), Kopien von Schlüsseldokumenten aus der National Archives and Records Administration der USA (NARA), eine Akte aus dem ehemaligen Militärarchiv der DDR (R 58/9031), eine Akte aus der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs (R 58/9024), eine Kartei aus der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ (R 58/9052, alt III 11-7b) und Abgaben aus der „German Collection“ des British Foreign Office Research Department (FCO) aus dem Jahr 2005. Bei Letzteren handelt es sich um Unterlagen aus dem Reichssicherheitshauptamt, die der britische Geheimdienst um 1945 herum beschlagnahmt und später operativ ausgewertet hatte.   R 58/9078-9083 („Morphinistenkartei“)   Es handelt sich um eine Abgabe des Landesarchivs Berlin (Altsignatur: B Rep. 12 Senatsverwaltung für Gesundheit) aus dem Jahr 2002.   R 58/9084-9109 (alt: Sachakten div. Teilbestände der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Die Akten gelangten im Kontext der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ ins Bundesarchiv (s. R 58/9822-11151).   R 58/9110-9300 (Nacherschließung)                 Bei R 58/9110-9157 handelt es sich um versprengte Überlieferungsteile, Fragmente und Abgaben, u.a. aus dem Landesarchiv Berlin sowie von der französischen Archivverwaltung und dem Studie- en Documentatiecentrum Oorlog en Hedendaagse Maatschappij in Brüssel, sowie um Unterlagen aus dem „Bibliotheksbestand“ der Hauptabteilung  IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) und Kopien von Schlüsseldokumenten aus deutschen Akten, die in den USA verwahrt werden. Die Unterlagen in R 58/9140 waren 1945 von einem amerikanischen Kriegsberichterstatter aus den Ruinen des Reichsluftfahrtministeriums in Berlin geborgen und 1987 dem Bundesarchiv in Koblenz übermittelt worden.   Die Akten R 58/9159-9300 stammen u.a. aus der Sammlung „Berlin Document Center“, v.a. Sammlung „Research“, dem “Unregistrierten Bestand“ der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“, sind „Fremdsprachige Unterlagen des SD ZB-I“, v.a. Unterlagen von Freimaurer-Logen und anderen Organisationen, deren Schriftgut vom Reichssicherheitshauptamt beschlagnahmt worden war, oder wurden aus anderen Beständen des Bundesarchivs übernommen, u.a. aus der Abteilung Militärarchiv.   R 58/9301-9371 (und R 58/9381 – s.u. – vormals R 58/Anhang/1-79/ZStA):   Die Archivalien gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg ins Zentrale Staatsarchiv der DDR. Dessen Bestände wurden 1990 vom Bundesarchiv übernommen.   R 58/9372-9380 (Nacherschließung)                 Es handelt sich um Archivalien unbekannter Herkunft und Fragmente aus der Sammlung V 270 RSHA der Stiftung Archive der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO), die Kopien von Schlüsseldokumenten sind, die im Ministerium für Justiz in Warschau verwahrt worden sein müssen.   R 58/9381 (alt R 58/Anh./54)                                   R 58/9382-9389 (Nacherschließung)                 Es handelt sich um Archivalien unbekannter Herkunft und Fragmente aus der Sammlung V 270 RSHA der SAPMO, die Kopien von Unterlagen sind, die im Ministerium für Justiz in Warschau verwahrt worden sein müssen.   R 58/9390-9465 (vormals: ZStA, 17.03/“SS Verschiedene Provenienzen“/1-137 – s. auch oben: R 58/6600-6650)     R 58/9466-9477 (Nacherschließung)                 Zehn dieser Archivalieneinheiten wurden im Jahr 2007 aus der „German Collection“ des British Foreign Office Research Department (FCO) übernommen (R 58/9468-9477). Ihre Integrität und Vollständigkeit kann nicht als garantiert angesehen werden, da die Unterlagen des FCO insgesamt Um-Ordnungen unterlegen haben und nachrichtendienstlich ausgewertet worden waren. Eine Archivalie stammt aus der Sammlung „Berlin Document Center“, die Herkunft einer weiteren ist ungeklärt.   R 58/9478-9492 (alt: „RSHA-Filme“ - Übernahme aus der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Die „RSHA-Filme A-G“ wurden im Verbund mit der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ überliefert (s. R 58/9822-11151). Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR hatte sich offensichtlich Filme von deutschen Akten beschafft, die im Zvláštni archiv in Prag verwahrt worden waren. Diese Unterlagen wurden im Kontext des Vorgangs „Netz“ von der Stasi bearbeitet.   R 58/9493-9559 (Nacherschließung)                 Diese Archivalien wurden bei Aufräumarbeiten aufgefunden. Sie trugen zum Teil vorläufige Signaturen, die in späterer Zeit ein weiteres Mal vergeben worden waren (alt R 58/719-747). Die Altsignaturen waren nicht mit bundesarchiv-üblichen Etiketten angebracht, sondern auf alten Registraturordnern per Stift ausgezeichnet oder mit sehr kleinen Etiketten versehen. Die Signaturen müssen seit langem veraltet sein, da bereits im Publikationsfindbuch von Heinz Boberach aus dem Jahr 1982 unter denselben Signaturen völlig andere Unterlagen firmieren. Jene im Findbuch von 1982 unter diesen Signaturen geführten Archivalien haben augenfällig keinerlei Bezug zu den im Jahr 2011 neu verzeichneten. Letztere waren, nach in einzelnen Akten befindlichen Einlegezetteln zu urteilen, nach einer Verfilmung aus den USA zurückgeführt worden. Bei einem weiteren Teil an Archivalien handelte es sich um loses Material (14 Archivalieneinheiten – jetzt R 58/9496-9498, 9505, 9508-9509, 9541-9544, 9556-9559), das zuvor keine Signatur getragen hatte und scheinbar nicht erschlossen gewesen war.   R 58/9560-9568 (Nacherschließung)   Bei drei der Archivalieneinheiten handelt es sich um Unterlagen, die im Februar 2002 vom Bundeskriminalamt an das Bundesarchiv abgegeben worden waren. Die Herkunft der restlichen Archivalien lässt sich nicht mehr nachvollziehen.   R 58/9569-9575 (Nacherschließung)   Es handelt sich um sechs Fragmente aus Rückgaben der USA und eine SD-Kartei unbekannter Herkunft (R 58/9575).   R 58/9581-9650 (Slg. NS-Archiv des MfS/Kartei III 10-3c „Überwachungskartei“)   Die „Überwachungskartei“ wurde im Verbund der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ überliefert (s. R 58/9822-11151).   R 58/9651-9659 (Nacherschließung)   Die Unterlagen wurden aus den Sammlungen „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ (Teilbestand ZB I) und „Berlin Document Center“ übernommen. Bei zwei Archivalieneinheiten handelt es sich um Anlagenkarten, die aufgrund ihrer schlechten Benutzbarkeit neu signiert wurden.   R 58/9660-9672 (Nacherschließung)   Die Unterlagen stammen aus der „Handbibliothek“ des Arbeitsbereichs „NS-Archiv“ in der Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.   R 58/9673-9700 (Slg. NS-Archiv des MfS/Kartei III 11-1 (b) „Gestapo-Verfolgte“)   Die Kartei „Gestapo-Verfolgte“ stammt aus der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ (Altsignatur III 11-1 (b); zum „NS-Archiv“ s. R 58/9822-11151). Sie war aus Fragmenten von drei im Original überlieferten Gestapo-Karteien entstanden. Vorhanden sind die so genannte „IS-Kartei“ Verfolgter und Krimineller, die „Schutzhaftkartei“ über von der Gestapo in Schutzhaft genommene Personen und die „Gestapo-Vorgangskartei“ über von der Gestapo bearbeitete Vorgänge. Diese drei separaten Karteienfragmente waren vom Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengefügt und die Karten nach Personennamen alphabetisch sortiert worden. Im Kontext der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ war die Kartei schließlich ins Bundesarchiv gelangt.   R 58/9701-9712 (Nacherschließung)   Die Unterlagen stammen aus der „Handbibliothek“ des Arbeitsbereichs „NS-Archiv“ in der Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.   R 58/9713-9791 (alt: z. 53/975/0/1-3883, FSg 2/1-F 1-79, FSg 2/1-F 4255K-4333K; FSg 2/1-F Sammlung Hexen-Sonderkommando Amt VII)   Aus Polen konnte das Bundesarchiv im Jahr 1982 Mikrofilme des in das Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe Miasta Poznania i Województwa Poznańskiego w Poznaniu) gelangten Schriftguts des Reichssicherheitshauptamts erwerben. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die in keiner Beziehung zu den übrigen Aufgaben von Gestapo und SD stehen. Es ist eine ca. 4000 Archivalieneinheiten umfassende Materialsammlung zur Geschichte der Hexenverfolgung, für die sich Heinrich Himmler besonders interessiert und mit deren Untersuchung er ein Sonderkommando des SD im Amt VII des Reichssicherheitshauptamts beauftragt hatte (vgl. R 58/1043, 1566).   Die Mikrofilme wurden zunächst nicht zum Bestand R 58 genommen, sondern als Sammlung aufgestellt, die wegen ihrer Zuständigkeit für die zentralstaatlich relevante Überlieferung vor dem Jahr 1806 von der Außenstelle Frankfurt (Main) des Bundesarchivs verwaltet wurde. Die Filme gehörten zur „Sammlung zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches“ (FSg 2), die unter anderem Urkunden, Mandate, Patente und Dekrete der Römischen Kaiser und deutscher Landesherren vom Ende des 15. Jahrhunderts bis 1806 sowie Unterlagen des Reichskammergerichts und aus privater Hand umfasste. Mit der Auflösung der Außenstelle Frankfurt (Main) im Jahr 2000 wurde die gesamte Sammlung zuerst in die Hauptdienststelle Koblenz des Bundesarchivs umgelagert. Speziell die aus dem Hexen-Sonderauftrag des Amts VII des Reichssicherheitshauptamts hervorgegangenen Unterlagen wurden 2010 schließlich in die Außenstelle Berlin-Lichterfelde, den Hauptsitz der Abteilung „Deutsches Reich“ des Bundesarchivs, überführt.   R 58/9792-9821 (Nacherschließung)   Bei den meisten Archivalien handelt es sich um Übernahmen aus der Sammlung „Berlin Document Center“, darunter v.a. aus den Teilsammlungen „Research“ und „Ordnungspolizei (Orpo)“. Weitere Archivalien stammen aus dem Bibliotheksbestand der Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“, dem Bestand DY 30 der Stiftung Archive der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO) sowie aus dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam und dem Landesarchiv Berlin.   R 58/9822-11151 (Übernahme aus Slg. „NS-Archiv des MfS“)   Seit ca. 1953 zunächst im "Zentralarchiv" der Hauptabteilung (HA) XII, seit 1968 in der HA IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) wurde die Sammlung „NS-Archiv“ formiert und bis 1989 laufend ergänzt. Die Informationen aus dem Schriftgut - vor allem von Behörden und NSDAP-Parteidienststellen - der Zeit des Dritten Reichs nutzte man für die "politisch-operativen" Aufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Man sammelte vor allem Informationen über NS- und Kriegsverbrecher. Die Bestandsergänzung erfolgte auf mehreren Wegen: durch die Übernahme von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmter deutscher Akten aus der NS-Zeit, von polizeilichen Ermittlungs- und Justizunterlagen aus den Entnazifizierungsverfahren in der Sowjetischen Besatzungszone, von Unterlagen des Ermittlungsdienstes der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, von nach 1945 zunächst in der Sowjetunion ausgewertetem deutschen Schriftgut. Ferner beschaffte sich das Ministerium für Staatssicherheit der DDR Mikrofilme von deutschem Schriftgut aus den sozialistischen Nachbarländern, darunter sogar aus dem „Sonderarchiv“ in Moskau, und führte relevante Unterlagen zusammen, die zunächst in Behörden und Archiven der Deutschen Demokratischen Republik verwahrt worden waren. Gelegentlich kam es zur Beschlagnahmung einschlägiger Unterlagen, unter anderem privater Dokumente, anlässlich von Hausdurchsuchungen bei Privatpersonen. Schließlich beschaffte man sich auch Kopien in westlichen Staaten verwahrter deutscher Akten auf konspirativen Wegen. Zufällig aufgefundene Akten wurden ebenfalls in die Sammlung integriert. Zwecks - vor allem personenbezogener - Auswertung des Schriftguts erfolgte eine pertinenzmäßige Neuformierung des überwiegenden Teils der Unterlagen ohne Berücksichtigung des provenienzmäßigen Überlieferungskontextes. Unterlagen aus der nationalsozialistischen und unmittelbaren Nachkriegszeit wurden zusätzlich mit vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR selbst produzierten Ermittlungsunterlagen angereichert. Im Jahr 1990 wurde der Gesamtbestand des „NS-Archivs“, der in Berlin-Hohenschönhausen verwahrt worden war, dem Zentralen Staatsarchiv der DDR in Potsdam übergeben und am 3. Oktober desselben Jahres in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt. Dort wurden die Akten sofort der – intensiven – Nutzung zugänglich gemacht. Aus der Liegenschaft in Dahlwitz-Hoppegarten, wo die Akten bis 2006 gelagert worden waren, wurden sie nach Berlin-Lichterfelde überführt.   Aus folgenden Archivalieneinheiten des „Sonderarchivs“ gelangten Unterlagen des Reichssicherheitshauptamts – vor allem „Ereignismeldungen“ und andere Berichte der Einsatzgruppen – nachweislich in Archivalieneinheiten der Sammlung „NS-Archiv“: f. 500, op. 1, ed. chr. 25, 749, 756, 758, 769, 770, 773, 775, 776, 777 und 791; op. 2, ed. chr. 229; op. 4,  ed. chr. 17 und 92; op. 5, ed. chr. 3 und 774.   R 58/11152-11217 (Merseburger Akzessionierung 3/87 - Abgabe des GStA PK)   Bei Verzeichnungsarbeiten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) wurden Bestandssplitter aus der Akzessionierung 3/87 der Dienststelle Merseburg des früheren Zentralen Staatsarchivs der DDR durchgesehen. Diese Unterlagen waren 1987 wohl aus dem Archivlager Dornburg (Elbe) zur Bearbeitung in das Merseburger Archiv überführt worden, in dem bereits seit den 1970er Jahren Freimaurer-Archivalien lagerten. Dieser Umstand lässt vermuten, dass diese Bestandssplitter ebenfalls aus Beschlagnahmeaktionen der Geheimen Staatspolizei bzw. des SD (Amt VII) stammen könnten. Der größte Teil war vermutlich zu Zwecken der Gegnerforschung bei der Deutschen Vereinigung Christlicher Wissenschafter zu Berlin (Christian Science) beschlagnahmt worden. Das Geheime Staatsarchiv gab diese Unterlagen im Mai 2018 ans Bundesarchiv ab.   R 58/11218-12013 (Übernahme aus Slg. „NS-Archiv des MfS“)   Bestandsbeschreibung R 58/1-1591 (vormals: BArch, R 58/1-1591, „Koblenzer Teil“): Dienststellenverwaltung: Zentralbehörden der Sicherheitspolizei und des SD 1933-1945 (21), Mittel- und Unterbehörden 1933-1945 (6), Reichsstiftung für Länderkunde 1943-1944 (5), Schriftverkehr und Schriftgutverwaltung 1933-1945 (20), Beschaffungswesen, v.a. Waffen und Geräte 1933-1945 (15), Fahrzeuge 1936-1944 (10), Literaturbeschaffung 1941-1944 (9), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1933-1945 (13), Personalangelegenheiten im Allgemeinen 1933-1945 (10), Angelegenheiten einzelner Dienststellen und Personen 1936-1945 (97), Heranziehung von Hochschullehrern durch die Forschungsstelle Orient 1944-1945 (3), Einstellung, Ausbildung und Schulung 1930-1945 (22), Disziplinarmaßnahmen 1934-1944 (4)   Überwachung und Verfolgung von politischen Gegnern: Grundsätze und Richtlinien 1933-1945 (6), Lageberichte und Übersichten aus dem gesamten Reichsgebiet 1931-1944 (34), Lageberichte, v.a. einzelner Staatspolizei(leit)stellen 1933-1939 (68), Verhängung von Schutzhaft und „Sonderbehandlung“ 1933-1945 (5), Überwachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung im Allgemeinen 1928-1944 (27), Volksfront, Einheitsfront 1925-1940 (15), Deutsche Einheitspartei 1937-1940 (3), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und sozialistische Splittergruppen 1931-1943 (23), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und kommunistische Splittergruppen 1932-1942 (41), einzelne sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische politische Organisationen 1926-1942 (17), sozialistische und kommunistische Jugend- und Sportorganisationen 1931-1941 (26), „Rote Hilfe“ 1930-1939 (16), kulturpolitische Organisationen, Freidenker 1927-1941 (12), sozialpolitische, Berufs- und sonstige Organisationen 1920-1941 (7), Gewerkschaftsbewegung 1922-1944 (20), anarcho-syndikalistische Bewegung 1930-1940 (5), katholische und evangelische Kirchen 1933-1945 (16), Sekten und Freimaurer 1933-1943 (10), Juden im „Altreich“ 1933-1944 (16), Juden in eingegliederten und besetzten Gebieten 1937-1944 (4), zionistische Bewegung 1933-1944 (5), antisemitische Propaganda 1936-1941 (6), nationale, liberale, konservative und monarchistische Gegner 1931-1945 (11)   Überwachung der NSDAP, von deren Gliederungen und der Wehrmacht: NSDAP und Wehrmacht im Allgemeinen 1933-1943 (1), Dienststelle Ribbentrop 1937 (1), Deutsche Arbeitsfront 1933-1940 (2), ausländische nationalsozialistische und faschistische Gruppen und ausländische Emigranten in Deutschland 1934-1942 (1), 20. Juli 1944, 1944 (1)   Überwachung unpolitischer Organisationen und wirtschaftlicher Unternehmen: unpolitische Organisationen 1929-1941 (3), Sport-, Jugend- und Gesellschaftsvereine 1930-1942 (2), Konsumgenossenschaften 1934-1941 (6), Kunstsprachorganisationen (Esperanto und andere) 1933-1943 (10), wirtschaftliche Unternehmen, v.a. Versicherungen 1933-1942 (13)   Abwehr und Bekämpfung von Spionage und Sabotage: Abwehr von Spionage, Landesverrat und Sabotage im Allgemeinen 1933-1945 (22), Landesverrat und Spionage 1933-1945 (9), Sabotage und Attentate 1933-1945 (13)   Maßnahmen gegen Ausländer und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten: Behandlung von Ausländern im Allgemeinen 1933-1944 (3), ausländische Arbeiter 1934-1944 (3), Kriegsgefangene 1938-1945 (4), nationale Minderheiten im Reichsgebiet und in eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1934-1944 (1), staatspolizeiliche Maßnahmen in Österreich 1938-1943 (7), Tagesrapporte der Staatspolizeileitstelle Wien 1938-1940 (11), Stimmungs- und Lageberichte aus Österreich 1939-1944 (6), Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1945 (4), eingegliederte Ostgebiete und Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete 1939-1945 (3), Dänemark und Norwegen 1940-1945 (14), Eupen-Malmedy, angegliederte Westgebiete (Elsass, Lothringen, Luxemburg) 1940-1943, besetzte Westgebiete (Niederlande, Belgien, Frankreich) 1940-1944 (8), besetzte Ostgebiete (Baltikum, UdSSR) 1941-1945 (24), Jugoslawien, Ungarn, Siebenbürgen, Mazedonien, Operationszone Adriatisches Küstenland 1941-1945 (6)   Verfolgung und Bekämpfung der unpolitischen Kriminalität: Restakten der Kriminalpolizei 1935-1944 (3)   Überwachung der öffentlichen Meinung und Stimmung des Volkes: Grundsätze der Berichterstattung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) 1937-1945 (2), Berichte zur innenpolitischen Lage 1939 (2), Meldungen aus dem Reich: Allgemeines, Gegner, kulturelle Gebiete, Volkstum und Volksgesundheit, Verwaltung und Recht, Wirtschaft, Luftkrieg 1939-1943 (39), SD-Berichte zu Inlandsfragen 1943-1944 (10), regionale Stimmungsberichte 1943-1945 (2), Propaganda gegen ausländische Meldungen und "staatsfeindliche" Beeinflussung der öffentlichen Meinung 1933-1944 (3), Bekämpfung antinationalsozialistischen Schrifttums 1933-1944 (11), Überprüfung und Verbot von Büchern und Broschüren 1933-1943 (66), Überwachung der Presse 1933-1945 (55), Rundfunk 1933-1945 (20), Musik, Theater, Film, Kunst 1935-1943 (2), Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1939-1945 (1), Volkstum 1939-1944 (1), Lage der allgemeinen Verwaltung 1939-1945 (4), Rechtspflege 1939-1942 (1), Wirtschaft 1939-1943 (1)   Beschaffung und Auswertung von Nachrichten aus dem Ausland: Auslandsnachrichten im Allgemeinen 1938-1945 (16), Überwachung von Reisen in das Ausland 1936-1939 (10), deutsche Staatsangehörige und Emigranten im Ausland 1933-1943 (6), deutsche Minderheiten im Ausland 1933-1943, Nachrichten über einzelne Staaten: Abessinien, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Arabien, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Burma, Chile, China, Dänemark, Ekuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rhodesien, Rumänien, Schweden, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern 1931-1945 (188)   Einzelfälle von Verfolgung und Überwachung: Listen, Karteien und Sammelakten, v.a. über politische Gegner aus der Weimarer Republik 1934-1944 (7), Kartei über aus dem Kirchendienst ausgeschiedene Geistliche, Ordensangehörige und Beamte 1940-1944 (5), Kartei des SD zu Akten über einzelne Personen auch außerhalb Deutschlands mit Personaldaten und Angaben zum Grund der Aktenführung, u.a. Emigranten, Diplomaten, Fremdenlegionäre, Logenzugehörigkeit, politische Tätigkeit, Spionageverdacht, Verlust des Dienstausweises 1936-1938 (157), Kartei des SD über Personen in einzelnen Orten, v.a. in Norddeutschland mit Schwerpunkt in Niedersachsen, u.a. Angaben zu Beruf, Organisation (u.a. KPD, Freimaurer, konfessionelle Vereine, Firmen, Behörden), gegebenenfalls mit Zusatzstempel „Jude“ o.Dat. (223), Karteien des SD über Deutsche und Ausländer, v.a. Iren, Österreicher, Polen, Schweizer, Slowaken, Spanier, Tschechen und Ungarn 1933-1943 (22).             R 58/2001-2553 (vormals: ZPA, PSt 3/1-553, Zentrales Parteiarchiv der SED):   Die Masse der Archivalieneinheiten stellen das Geheime Staatspolizeiamt (Amt IV) und das Sicherheitshauptamt des Reichsführers-SS: Amt IV: Verfolgung der Arbeiterbewegung im Reich und in den besetzten Gebieten, Maßnahmen gegen Freimaurer, Überwachung weltanschaulicher Gegner im Bereich der Staatspolizeileit- und -stellen 1929-1942 (135), Lageberichte 1938-1941 (4), KPD, SPD 1920-1944 (115), politische Emigration, Verzeichnisse flüchtiger politischer Gegner 1931-1944 (34), Verbreitung illegaler Flugschriften 1927-1940 (43), Rechtsprechung gegen politische Gegner und Vernehmungspraxis, u.a. „verschärfte“ Vernehmung 1933-1943 (21), verschiedene Überwachungsbereiche 1913-1946 (27), Interna, Nachträge 1933-1944 (16); Sicherheitshauptamt des Reichsführers-SS: Monats- und Lageberichte, Tagesmeldungen 1933-1939 (34), KPD, SPD, Roter Massenselbstschutz, Roter Frontkämpferbund 1924-1940 (50), Rheinischer Separatismus 1919-1940 (7), Verbreitung illegaler Flug- und Tarnschriften 1931-1941 (23), Rechtsprechung gegen politische Gegner 1931-1938 (9), verschiedene Überwachungsbereiche 1931-1939 (23), Personalangelegenheit Professor Dr. Scheidt 1936-1944 (1); verschiedene Dienststellen des Reichssicherheitshauptamts, u.a. Staatspolizeileit- und -stellen Berlin, Leipzig, Magdeburg, Stettin, Wien 1920-1945 (73); Gliederung der Hauptämter und Ämter des Reichsführers der SS, o.Dat. (1).   R 58/3001-4265 (vormals: ZStA, 17.01 (ZPA St 3)/1-1265, Zentrales Staatsarchiv der DDR):   Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: Lageberichte des Geheimen Staatspolizeiamts, Berichte, Meldungen, Statistiken der Staatspolizeistellen in Deutschland und den besetzten Gebieten.- Aachen, Allenstein, Altona, Anhalt-Dessau, Ansbach (Franken), Arnsberg (Dortmund), Augsburg, Aurich, Berlin, Beuthen (Oberschlesien), Bielefeld, Birkenfeld, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Darmstadt, Dessau, Detmold, Dresden, Düsseldorf, Elbing, Erfurt, Essen, Frankfurt (Main), Frankfurt (Oder), Graz, Gumbinnen, Halle, Hamburg, Hannover, Harburg-Wilhelmsburg, Hildesheim, Innsbruck, Karlsbad, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Klagenfurt, Koblenz, Königsberg (Preußen), Köslin, Krefeld, Leipzig, Liegnitz, Linz (Donau), Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Mannheim, Mecklenburg, Merseburg, Minden, München, Münster, Naumburg, Neuruppin, Neustadt (Weinstraße), Nürnberg-Fürth, Oldenburg, Oppeln, Osnabrück, Plauen, Potsdam, Prag, Prenzlau, Recklinghausen, Regensburg, Saarbrücken, Salzburg, Schneidemühl, Schwerin, Sigmaringen, Speyer (Pfalz), Stettin, Stuttgart, Trier, Troppau, Weimar, Wien, Wesermünde-Bremerhaven, Wiesbaden, Wilhelmshaven, Würzburg, Zichenau-Schröttersburg, Zwickau; Rote Hilfe, Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition, Hochschule für Politik in Berlin, Kirchen, Spionageabwehr; Anweisungen, Verordnungen, Befehle und Fahndungslisten; Österreich; Tschechoslowakei; Ärzte und Wachmannschaften in Konzentrationslagern, Wirtschaft, Kultur; Kampfgemeinschaft für Rote Sporteinheit, Roter Frontkämpferbund, Kommunistischer Jugendverband Deutschlands, Verbreitung illegaler Schriften, Verhaftungen, Vernehmungen, Ermittlungen, Prozesse, Schutzhaft; Kommunisten, Kommunistische Internationale, Sozialdemokraten, Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands, Juden, deutsche, ausländische und internationale Organisationen, Arbeiterbewegung, Widerstandsgruppen, Flüchtlingskomitees, Deutsche Freiheitspartei, Vereinigungen, Kongresse, Konferenzen, Demonstrationen am Ersten Mai, Protest gegen die Vertrauensrätewahlen, Streiks; Ämter I, II, III, V, VI und VII; Zentralstelle für Angehörige der Ostvölker, Funk-B-Dienst, Haushalt, Finanzen, Reichsführer-SS, Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Chef der Ordnungspolizei; Oberkommando der Wehrmacht, Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete; Schriftensammlung des Amts IV: illegale Schriften mit Meldungen und Berichten der Geheimen Staatspolizei über ihre Verbreitung und Erfassung; Nachträge: Reichstagsbrand, Kommunisten, Ausländer, Sozialdemokraten, Gewerkschaften, Schutzhaft, Emigranten, Arbeitserziehungslager, Kriegsgefangene, Ausstellung „Sowjetparadies“, Leninschule Moskau, Frankreich, Dünkirchen.   Der Bestand enthält Originale, Fotokopien und Abschriften von Dokumenten, Flugblättern und Flugschriften, auch zahlreiche Zeitungen und Zeitungsausschnitte. Die im Bestand überlieferten Akteneinheiten übergeordneter Dienststellen enthalten v.a. Anweisungen, Verordnungen und Befehle für den inneren Dienstgebrauch und Personalien. Die Staatspolizeileit- und -stellen sandten Tagesmeldungen, Monatsberichte, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresberichte an das Geheime Staatspolizeiamt. Sie berichten von der Überwachung der illegalen Tätigkeit der Kommunistischen und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Gewerkschaften und anderer Parteien und Organisationen, die Widerstand leisteten. Stimmung und Verhalten der Bevölkerung wurden in den Berichten festgehalten, insbesondere vor und nach größeren politischen Ereignissen wie Wahlen, Volksabstimmungen, dem Röhm-Putsch und dem Überfall auf die Sowjetunion. Die Meldungen geben Auskunft über die Verbreitung und Erfassung illegaler Schriften und Flugblätter und dokumentieren die Ergebnisse der Ermittlungen gegen die Hersteller, Verhaftungen, die Beschlagnahme von Waffen und Munition, Schreibmaschinen, Abziehapparaten und größeren Sendungen illegalen Materials. In den Berichten und Meldungen wird auch der Einsatz von Vertrauens-Leuten erwähnt, die als Kuriere und Verbindungsmänner mit den illegal arbeitenden Parteien im Ausland, u.a. in der Tschechoslowakei, in Dänemark, Schweden, Belgien, Holland und in Frankreich arbeiteten. Außerdem wird darin über die Teilnahme an illegalen Konferenzen im Ausland und über die Beschaffung von illegalen Materialien der Kommunistischen Partei Deutschlands und anderer Parteien und Organisationen berichtet. Einige Akteneinheiten enthalten auch Berichte über die Grenz- und Zugüberwachung, mit konkreten Angaben über Verhaftungen, über die Beschlagnahme illegalen Materials und über die Bespitzelung von Kurieren diplomatischer Vertretungen während ihrer Reise durch Deutschland.   Die Staatspolizeileit- und -stellen sandten die von ihnen erfassten illegalen Schriften an das Geheime Staatspolizeiamt, das seinen Bestand mit den in den Akten enthaltenen Vermerken “zur Schriftensammlung“ durch Neueingänge ergänzte. Die zahlreichen illegalen Flugblätter, Flugzettel, Zeitungen, Tarnschriften und Broschüren in der Schriftensammlung dokumentieren anschaulich das Ausmaß der illegalen Propaganda- und Aufklärungsarbeit, die zu den wichtigsten Formen des Widerstands gehörte. In der Sammlung befinden sich Materialien von Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschaftern, des Nationalkomitees “Freies Deutschland“ und anderer Gegner des NS-Regimes im Reich und in den besetzten Gebieten. Einige Akten enthalten Material der Deutschen Liga für Menschenrechte. Weitere Überlieferung: Internationale Arbeiterhilfe, Pazifisten, Sozialisten, Sozialistischer Kampfbund, Trotzkisten, Demokraten, Deutsche Volksfront, Revolutionäre Sozialisten, Arbeitervereinigung, Partisanen, Kommunistische Internationale, Sozialdemokraten, Schwarze Front; Belgien, Dänemark, England, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, USA;  Verband proletarischer Freidenker, Kampfgemeinschaft für rote Sporteinheit, Komitee für proletarische Einheit, Sozialistische Arbeiter-Internationale, Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Reichstagsbrandes, Sozialistischer Jugendverband Deutschlands, „Bauernbriefe“, Schriftsteller, Ärzte, Deutsche Freiheitspartei, Kirchen, Emigranten, Sozialistische Freiheitspartei Deutschlands,  Stephen King-Hall, Rundfunksender, Kettenbriefe, Rote Armee, Neue Freiheitsbewegung, „Rote Kapelle“, Mannhardt-Gruppe, Langsamer-arbeite-Bewegung, Kampfkomitee patriotischer Nationalsozialisten, Gruppe „Neu Beginnen“, „Edelweiß“-Jugend, Rheinmetall-Borsig-Gruppe, Juden, Österreichische Freiheitsfront, Kommunistische Parteien Österreichs, der Tschechoslowakei, Frankreichs, Ungarns, Rumäniens, Polens, der Niederlande, Spaniens, Sozialistische Arbeiter-Sportinternationale.   Der Schriftensammlung liegen wiederum zahlreiche Meldungen der Geheimen Staatspolizei bei über die Verbreitung und Erfassung der illegalen Materialien in Deutschland und in den besetzten Gebieten, über Ermittlungen, Verhaftungen und die Stimmung unter der Bevölkerung.   Zur Bedeutung, die das Zentrale Parteiarchiv der SED der Überlieferung des Reichssicherheitshauptamts zumaß, ist ein Zitat aus dem Vorwort zu den Findbüchern von 1968 aufschlussreich: „Der Bestand St 3 ist in Verbindung mit dem Bestand P St 3 für die Erforschung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung von 1933 bis 1945 von großer Bedeutung. Trotz seiner Lückenhaftigkeit, vor allem über die Jahre 1943 bis 1945, widerspiegelt er in aufschlussreicher Weise die Funktion der Gestapo. Die [Archivalieneinheiten] dokumentieren die umfassende Überwachung und brutale Verfolgung der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung sowie aller anderen antifaschistischen Kräfte. Sie decken das dichte Netz des Spitzelsystems im In- und Ausland auf, das seine Tätigkeit nicht auf die antifaschistische Widerstandsbewegung in Deutschland beschränkte, sondern auch auf die Tätigkeit der ins Ausland emigrierten Funktionäre der deutschen Arbeiterbewegung und der in der Volksfront und später im Nationalkomitee erfassten antihitlerischen Kräfte ausdehnte. Die [Archivalieneinheiten] zeigen die Versklavung der von der deutschen faschistischen Wehrmacht überfallenen Völker und die Verfolgung ihrer kommunistischen Partei und anderer patriotischer Organisationen. Von besonderer Bedeutung sind die Dokumente über die antifaschistische Tätigkeit der KPD und über ihre Bemühungen für ein einheitliches Handeln mit der SPD, dem ADGB und anderen antifaschistischen Kräften. Einige [Archivalieneinheiten] geben Aufschluß über die Tätigkeit der Bruderparteien während der Zeit der Okkupation. Die Schriftensammlung des Amtes IV beim RSHA ist vor allem für die Erforschung des antifaschistischen Kampfes der KPD von erstrangiger Bedeutung.“             R 58/5000-6545 (alt: ZB I; Übernahme aus der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Zu ca. 80 Prozent Akten des SD betreffend weltanschauliche Gegner, darunter sehr stark vertreten die katholische und protestantische Kirche, aber auch Freimaurer und andere.   R 58/6558-6562 (alt: Sachakten div. Teilbestände der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ – Fortsetzung s. R 58/6655 ff.)             Akten regionaler SD-Dienststellen in Österreich.             R 58/6600-6650 (vormals: ZStA, 17.03/“SS Verschiedene Provenienzen“/1-137 – s. auch unten (Fortsetzung: R 58/9390-9465)   Die Überlieferung ist fragmentarisch: Organisation und Geschäftsbetrieb verschiedener SS- und SD-Dienststellen, politische Lage, kommunistische und sozialdemokratische Aktionen, Arbeiterbewegung, Kirchen im In- und Ausland, Durchführung von Schulungen, Vorlesungsverzeichnisse, Seminararbeiten, Quellennachweise und historische Ausarbeitungen über Hexenprozesse.   R 58/6655-6657, 6660, 6664-6670, 6678, 6686-6687 (alt: Sachakten div. Teilbestände der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Akten regionaler SD-Dienststellen in Österreich, Wirtschaft, Freimaurer, Künstler, Auswanderung, Forschung.   R 58/7000-7771 (alt: IPN/z. 362/1-771;  Bestand 362 der Hauptkommission zur Untersuchung von NS-Verbrechen in Polen/Institut für Nationales Gedenken (Główna komisja badania zbrodni Hitlerowskich w Polsce. Instytut Pamięci Narodowej/IPN - Übernahme von der polnischen Archivverwaltung)   Den Schwerpunkt bilden Akten der Ämter II und VII des Reichssicherheitshauptamts: SD-Berichte, Überwachung der „Gegner“, Kirchen, u.a. Katholiken, Protestanten, Buddhisten, russische und ukrainische Orthodoxe, politische Organisationen, Freimaurer, u.a. Kurt Reichl, Sozialisten, Marxisten, Kommunisten, Pazifisten, Liberale, Demokraten; weltanschauliche Forschung und Auswertung, u.a. Franz Alfred Six, Bibliographien, Manuskripte, Beschaffung von Fachliteratur, Hexenforschung; Beschlagnahme von Archiv-, Bibliotheksgut und Schriftgut gegnerischer Institutionen; beschlagnahmte Unterlagen, u.a. aus französischen Freimaurerlogen, die der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg und der SD 1940 in Paris erbeutet hatten; auslandsnachrichtendienstliche Ermittlungen und Berichte von Vertrauensleuten aus mehreren Ländern, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Organisation von SD und Sicherheitspolizei, Umsiedlung und Einbürgerung, Volksdeutsche, Rassenpolitik, SS-Rasse- und Siedlungshauptamt, Einwandererzentralstelle Litzmannstadt, Umwandererzentralstelle Posen, Spionageabwehr der Gruppe IV E, SS und Einsatzgruppen, Nationalisten in europäischen Nachbarländern, Lage in Polen und anderen Ländern, u.a. Polen, Ukraine, Tschechoslowakei, Protektorat Böhmen und Mähren, Weißrussland, Skandinavien, Niederlande, Russland, England, Österreich, Schweiz, Belgien, Jugoslawien, Luxemburg, Baltikum, Türkei, Ungarn, Italien, Frankreich, Indien, Afrika, China; deutsche Besatzungsverwaltung, Emigranten, nationale Minderheiten, Juden, Okkultisten, Anthroposophen, Separatisten, ausländische Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene; Schutz- und Hilfspolizisten; Wissenschaftler, Kultur, Politik und Medien, Diplomatie, Wirtschaft; Auswertung von Zeitungen und Zeitschriften; Frauenbewegung; Reichsleiter Rosenberg, feindliche Propaganda, Verlage und Bibliotheken; Christian Science, v.a. Strafverfahren gegen „Heiler“, PEN-Club, Personalunterlagen von Mitarbeitern des Reichssicherheitshauptamts; Überwachung von Rundfunksendungen, u.a. Meldungen des Amts VI; Kriminalpolizei.             R 58/8000-8103 (Nacherschließung)                 Organisation und Personal des Reichssicherheitshauptamts; SD-Akten über weltanschauliche Gegner, u.a. politische Kirchen; besetzte Gebiete.   R 58/9000-9077 (Nacherschließung)                 Akten des SD: Gegner im Inland, u.a. Kirchen, Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten, Juden, Emigranten, Christian Science; Auslandsnachrichtendienst, Europa, Asien, Afrika, Amerika; Völkerbundliga, „Sonderauftrag GK“, Geschichtswissenschaft, Verbrechensbekämpfung, Exekutionen, Attentate auf Adolf Hitler; Evangelist Werner Heuckelbach. Bei R 58/9031 handelt es sich um Fragmente eines Kriegstagebuchs der Gestaposonderdienststelle Ost, die für das Objekt „Wolfsschanze“ in Rastenburg zuständig gewesen war. R 58/9052 ist das Fragment einer Kartei über das Personal des Reichssicherheitsdienstes, R 58/930 der Stroop-Bericht über die „Räumung“ des Warschauer Ghettos.   R 58/9078-9083 („Morphinistenkartei“) Personenbezogene Kartei aus der Reichszentrale zur Bekämpfung der Rauschgiftvergehen des Reichskriminalpolizeiamts. Sie hatte der Beauskunftung über internationale und lokale Händler und Süchtige, v.a. im Zusammenhang mit Straftaten auffällig gewordene Verbraucher von Betäubungsmitteln, gedient. Die Kartei ist gegliedert nach Berufsgruppen und nach der Art der Sucht.   R 58/9084-9109 (alt: Sachakten div. Teilbestände der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Überwachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung, Sozialisten, Kommunisten, Personalangelegenheiten und Berichte von Vertrauens-Leuten, Emigranten.   R 58/9110-9300 (Nacherschließung)                 Weltanschauliche Forschung, Unterhaltung von Institutionen, Gegner, Freimaurer, Katholiken, Separatisten, Abwehr von Sabotage und Spionage, „Lebensgebiete“, Auslandsaufklärung, Feindpropaganda, Einsatz von Vergasungswagen, Juden, Verfolgung und Festnahme von Einzelpersonen, Erlasse, Organisation, Krieg in Spanien, Österreich.   R 58/9301-9371 (und R 58/9381 – s.u. – vormals R 58/Anhang/1-79/ZStA):   Personalakten.             R 58/9372-9380 (Nacherschließung)                 Kommunisten, Roter Frontkämpferbund.   R 58/9381 (alt R 58/Anh./54)                               Siehe oben, Ausführungen zu R 58/9301-9371   R 58/9382-9389 (Nacherschließung)                 Lösung der  „Judenfrage“, Aufruf Roosevelts, Kommunisten, „Rassenschande“, Lager Stutthof.   R 58/9390-9465 (vormals: ZStA, 17.03/“SS Verschiedene Provenienzen“/1-137 – s. auch oben: R 58/6600-6650)   Hexen-Forschung, Schulung von Mitarbeitern, SD-Berichte In- und Ausland.   R 58/9466-9477 (Nacherschließung)                 Kirchen, v.a. Katholiken, Protestanten.   R 58/9478-9492 (alt: „RSHA-Filme“ - Übernahme aus der Sammlung „NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“)   Aktivitäten des SD in Italien.   R 58/9493-9559 (Nacherschließung)                 Die Akten stammen aus dem Amt VII, konkret aus dem Pressearchiv (A 2): Auswertung in- und ausländischer Presse.- Politik, Wirtschaft und Kultur; „Sonderdienst Seehaus“.   R 58/9560-9568 (Nacherschließung)   Reichskriminalpolizeiamt.- Personal und Organisation.   R 58/9569-9575 (Nacherschließung)   Sicherheitspolizei und SD, Sabotage, Freimaurer, Spionage.   R 58/9581-9650 (Slg. NS-Archiv des MfS/Kartei III 10-3c „Überwachungskartei“)   Überwachung von Gegnern.             R 58/9651-9659 (Nacherschließung)   Christliche Wissenschaft, Katholische Aktion.   R 58/9660-9672 (Nacherschließung)   Organisation und Geschäftsverteilung des Reichssicherheitshauptamts.   R 58/9673-9700 (Slg. NS-Archiv des MfS/Kartei III 11-1 (b) „Gestapo-Verfolgte“)   Von der Gestapo verfolgte Personen.      R 58/9701-9712 (Nacherschließung)   Organisation und Geschäftsverteilung des Reichssicherheitshauptamts.             R 58/9713-9791 (alt: z. 53/975/0/1-3883, FSg 2/1-F 1-79, FSg 2/1-F 4255K-4333K; FSg 2/1-F Sammlung Hexen-Sonderkommando Amt VII)   Die vor allem aus ca. 30.000 Karteikarten bestehende Sammlung des Hexen-Sonderkommandos ist im Bundesarchiv nur in Form von Mikrofilmen überliefert; die Originale befinden sich im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Die Kartei erfasst Hexenprozesse in 31 Ländern und Territorien zwischen den Jahren 899 und 1752, überwiegend aber im 16. und 17. Jahrhundert. In jeweils 57 Rubriken aufgeteilt, enthalten die Karten Angaben zur Person und den Familienverhältnissen der Beschuldigten, über Prozessverlauf, Gericht, Folter und Hinrichtung, beteiligte Ankläger, Richter, Denunzianten, Anwälte, Aufbewahrungsorte der Prozessakten und Fachliteratur. Neben der Kartei gibt es eine wenig umfangreiche, begleitende Aktenüberlieferung (ca. 100 Archivalieneinheiten): Hexenprozesse im Zeitraum 13.-18. Jahrhundert in Deutschland, aber auch in England, Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Spanien, Griechenland, der Schweiz, Schweden, Rumänien, außereuropäischen Ländern, 1935-1944, Organisation der Forschungen, 1936-1943, Kopien und Abschriften aus Archivmaterialien aus dem Zeitraum 1447-1935 in deutschen Archiven und Bibliotheken, insbesondere dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart und dem Staatsarchiv Ludwigsburg, 1935-1944, Zeitungsausschnitte und Reproduktionen von Abbildungen zu Hexenprozessen im 16. Jahrhundert.   R 58/9792-9821 (Nacherschließung)   Schutzhaft, Konzentrationslager, Gefängnisse, Verhaftungen, Kontrolle der Auslandspost, Agenten, Saboteure, Einsatz von Vertrauens-Leuten, Dienststellenverwaltung, innerer Dienst.   R 58/9822-11151 (Übernahme aus Slg. „NS-Archiv des MfS“)   Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt auf Akten zur Verfolgung von Gegnern, u.a. Saboteuren und Spionen, sowie auf Dokumentation zum Personal und der Organisation: Akten des SD-Hauptamts, des Geheimen Staatspolizeiamts und - erstmalig auch in nennenswertem Umfang - des Reichskriminalpolizeiamts, Einzelfälle von Sabotageakten in kriegswirtschaftlich wichtigen Betrieben, Berichte von Vertrauens-Männern aus dem In- und Ausland, Verfolgung weltanschaulicher Gegner, Überwachung von Sozialisten, Sozialdemokraten und Kommunisten im In- und Ausland, Emigranten, Kuriere, Rückwanderer aus der Sowjetunion, Verfolgung von Juden, Personal und Organisation des Reichssicherheitshauptamts, Ein- und Ausbürgerung, Kirchen, Sekten, Freimaurer, Personen-Fahndung, Schutzhaft, Strasser-Bewegung, Wissenschaftler, Jugendschutzlager Moringen, Kriminalpolizei, „Zigeuner“, Pass- und Meldewesen, Graf Lehndorff, Feindpropaganda, Deutsche Freiheitspartei, Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, Überwachung von Mitarbeitern sowjetischer Institutionen im Reich, Österreich, Schutzhaft, „Sonderbehandlung“, Landesverrat, Ermittlungen, Strafverfahren; „Sammlung Eichmann“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (R 58/9880-9888), Forschungstätigkeit des Amts VII, Neuordnung des Wannsee-Instituts, Beschlagnahme von Akten und Bibliotheksgut, u.a. Freimaurer und Juden, besetzte Gebiete, Einsatzgruppen, Unternehmen „Zeppelin“, Geschäftsverteilung, Personal, u.a. Bewerbungen um Verwendung in der Sicherheitspolizei und dem SD in den „Kolonien“.   R 58/11152-11217 (Merseburger Akzessionierung 3/87 - Abgabe des GStA PK)   Christian Science, Deutsche Vereinigung Christlicher Wissenschafter zu Berlin; Paneuropa-Union; Hilfsverein deutscher Reichsangehöriger zu Prag.   R 58/11218-12013 (Übernahme aus Slg. „NS-Archiv des MfS") Siehe R 58/9822-11151. R 58/12014-12022 (Übernahme aus Slg. "NS-Archiv des MfS"/Kartei III 11-7a) Mitarbeiter der Staatspolizei Dresden. Erschliessungszustand Datenbank BASYS 2/Invenio   Neben den Erschließungsdaten in der Datenbank können als zusätzliche Findmittel weiterhin nützlich sein:   Kartei zu den „Meldungen aus den besetzten Ostgebieten"   Inventar „Lagemeldungen über Luftangriffe auf das Reichsgebiet“ (vereinzelt auch Holland und Norwegen), Berlin 2006 Inventar (masch.) 03 Pers.-Datei 76 (Polizeiangehörige), Bd. 1: A-F, Bd. 2: G-K, Bd. 3: L-S (Sachs, F.), Bd. 4: S (Sachs, H.) -Z   Inventar (masch.) "FA 49, Bd. 39 a: Rückgabe aus den USA, April 1962. Namensverzeichnisse aus Polizeiakten = Übersicht über die in Akten verschiedener Polizeidienststellen (RG 1010) enthaltenen Namen von Angehörigen der Polizei und über strafrechtlich bedeutsame Vorgänge, aufgestellt von Beamten der Landeskriminalämter Berlin, Hamburg, Hannover, Kiel, Koblenz, München und Wiesbaden Teil 1: Rec 1010, 01-04, Akten von Zentralbehörden (RSHA, HA Orpo), Polizeitruppen und -schulen, Einzelpersonen Teil 2: Rec 1010, 05-15. Akten von Polizeibehörden im Reichsgebiet: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Sowjetische Besatzungszone, Polnisch verwaltete Ostgebiete Teil 3: Rec 1010, 16. Akten von Polizeibehörden im Reichsgebiet: Nordrhein-Westfalen Teil 4: Rec 1010, 17. Akten von Polizeibehörden in besetzten und eingegliederten Gebieten Inventar (masch.) RG-Index-Kartei 10: Record Group 1010 - Personenindex (Ausdruck von 1977). Personaldaten Dienstzeitnachweise (Polizeiangehörige). Inhalt: HA Orpo, Saarland, Österreich, Böhmen und Mähren, Danzig-Westpreußen/Wartheland, Generalgouvernement, Lothringen, Norwegen, Griechenland, Sowjetunion, Italien, Amtsblatt Regierungspräsident Kattowitz, Liquidator-Liste (Österreich), Personalakten Berlin, Personalakten Frankfurt/Main, Personalakten Wiesbaden, Bechauf-Liste-Inneres, Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern 1936, 1939, 1941, 1942, 1943, Bde. 1-4   Inventar (masch.) 04 Pers.-Datei 77 (Polizeiangehörige), Bd. 1: A-G (Gabriel, G.), Bd. 2: G (Gabriel, S.) - K, Bd. 3: L-Saal, Bd. 4: S (Saal) - Z    Inventar (masch.) 05 Pers.-Datei 79 (Personaldatei Dienstzeitnachweise), Bd. 1: A-E (Ebeling), Bd. 2: E (Ebelt) - H (Herzog, A.), Bd. 3: H (Herzog, D.) - K (Kwiatkowski, A.), Bd. 4: K (Kwiatkowski, A.) - P (Pick, L.), Bd. 5: P (Pick, L.) - S (Sehrt) Kartei zum "Befehlsblatt Sipo und SD“ und „Mitteilungsblatt Reichskriminalpolizeiamt" (alphabetisch nach Personennamen)   Chronologisches und Sachverzeichnis zur Allgemeinen Erlass-Sammlung  Zitierweise BArch R 58/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_58
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer