Reichsarbeitsdienst
Geschichte des Bestandsbildners Der Reichsarbeitsdienst (RAD) entstand aus dem seit 1931 staatlich geförderten Freiwilligen Arbeitsdienst. Dessen Aufgaben und Organisation übernahm 1933 der nationalsozialistische Reichsverband deutscher Arbeitsdienst e.V., der 1934 in den Nationalsozialistischen Arbeitsdienst e.V. umgewandelt wurde. Zugleich ernannte Hitler seinen Beauftragten für den Arbeitsdienst Hierl zum Reichskommissar für den Freiwilligen Arbeitsdienst und Staatssekretär im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern. Als Reichsarbeitsführer (seit 1936 Reichsleiter der NSDAP) wurde ihm die Führung des 1935 durch das Reichsarbeitsdienstgesetz geschaffenen staatlichen Reichsarbeitsdienstes übertragen. Mit dem Reichsarbeitsdienstgesetz wurde der Arbeitsdienst für die männliche Jugend in Abteilungen, Gruppen und Arbeitsgauen obligatorisch, für die weibliche Jugend 1939; der RAD als staatliche Einrichtung und Gliederung der NSDAP setzte die Jugendlichen überwiegend für gemeinnützige Arbeiten ein und förderte ihre nationalsozialistische Erziehung. 1943 wurde der RAD eine oberste Reichsbehörde. Nach Ausbruch des Krieges größere Verwendung für militärische Arbeiten, die paramilitärische Ausbildung führte in den letzten Kriegsmonaten zur Aufstellung von militärischen Einheiten und Verbänden. Erschliessungszustand Online-Findbuch;  noch unverzeichnetes Material aus Z-Beständen u.a. Zitierweise BArch R 77/... Geschichte des Bestandsbildners Der Reichsarbeitsdienst (RAD) entstand aus dem seit 1931 staatlich geförderten Freiwilligen Arbeitsdienst; dessen Aufgaben und Organisation übernahm 1933 der nationalsozialistische Reichsverband deutscher Arbeitsdienst e.V., der 1934 in den Nationalsozialistischen Ar‧beitsdienst e.V. umgewandelt wurde; zugleich ernannte Adolf Hitler seinen Beauftragten für den Arbeitsdienst Hierl zum Reichskommissar für den Freiwilligen Arbeitsdienst und Staatsse‧kretär im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern; als Reichsarbeitsführer (seit 1936 Reichsleiter der NSDAP) wurde ihm die Führung des 1935 durch das Reichsarbeits‧dienstgesetz geschaffenen staatlichen Reichsarbeitsdienstes übertragen; mit dem Reichsar‧beitsdienstgesetz wurde der Arbeitsdienst für die männliche Jugend in Abteilungen, Gruppen und Arbeitsgauen obligatorisch, für die weibliche Jugend 1939; der RAD als staatliche Ein‧richtung und Gliederung der NSDAP setzte die Jugendlichen überwiegend für gemeinnützige Arbeiten ein und förderte ihre nationalsozialistische Erziehung; 1943 wurde der RAD eine oberste Reichsbehörde; nach Ausbruch des Krieges verstärkte Verwendung für militärische Arbeiten; die paramilitärische Ausbildung führte in den letzten Kriegsmonaten zur Aufstellung von militärischen Einheiten und Verbänden.
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_77
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