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Reichsstelle für Textilwirtschaft

Geschichte des Bestandsbildners Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichtigen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt. Den höchsten Stand an Aufgaben auf dem Gebiet des gewerblichen Warenverkehrs wurde vom Reichswirtschaftsministerium und seinen nachgeordneten Dienststellen durch den Runderlass des RWM über die Neuordnung der Bewirtschaftung vom 25.11.1942 (RWMBl. 636) und die Bildung umfassender sog. Lenkungsbereiche in der gewerblichen Wirtschaft erreicht. Die mit der Einführung der Lenkungsbereiche verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Die Verschärfung der Kriegslage erforderte seit 1942 eine erhöhte Konzentration auf die Rüstungswirtschaft. Im engsten Zusammenhang damit erfolgte der Ausbau des bisherigen Reichsministeriums für Bewaffnung und Munition zum Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, der schließlich zur durchgreifendsten Änderung führte: Mit dem Erlass über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2.9.1943 (RGBl. I, S. 529) und der dazugehörigen 1. Durchführungsverordnung vom 6.9.1943 (RGBl. I, S. 531) gingen alle kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion über. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation (v.a. Produktionsausschüsse und -ringe) so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde. Die Reichsstelle für Textilwirtschaft ist als solche eine der spätesten Gründungen dieser Art. Ihre unmittelbaren Vorgänger sind jedoch die ältesten Überwachungs- bzw. Reichsstellen überhaupt. Aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) wurden bereits durch die Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) die Überwachungsstelle für Wolle und Tierhaare mit Sitz in Berlin, die Überwachungsstelle für Baumwolle mit Sitz in Bremen und die Überwachungsstelle für Bastfasern mit Sitz in Berlin errichtet. Ihnen folgten durch die Verordnung vom 17. Aug. 1934 (RAnz. Nr. 194) die Überwachungsstelle für Baumwollgarne und -gewebe und am 4. Sept. 1934 (RAnz. Nr. 209) die Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete, beide mit Sitz in Berlin. Bei letzterer machte das Hinzukommen der in Deutschland aus Autarkiegründen lebhaft geförderten neuen Zellwolle schon bald eine Neuverteilung erforderlich. So entstand durch Verordnung vom 29. Okt. 1935 (RAnz. Nr. 261) die neue Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle in Berlin, während die bisherige Behörde unter der Bezeichnung Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete fortbestand. Um Missstände, die durch das Nebeneinander der sechs textilwirtschaftlichen Überwachungsstellen mit teilweise ineinandergreifenden Arbeitsgebieten entstanden, zu beseitigen und die Arbeit der textilwirtschaftlichen Überwachungsstellen besser zu koordinieren, wurde im September 1939 ein Sonderbeauftragter für die Spinnwirtschaft (Verordnung des Reichswirtschaftsministeriums vom 3. Sept. 1939; RAnz Nr. 204) eingesetzt. Seine Tätigkeit reichte jedoch nicht, um die Reibungsverluste der nebeneinander bestehenden Reichsstellen zu minimieren, so dass der Reichswirtschaftsminister mit Verordnung vom 27. Feb. 1942 (RAnz Nr. 53) die Gründung einer neuen Reichsstelle für Textilwirtschaft mit Wirkung zum 1. April 1942 anwies. Bis Ende 1942 gingen bis auf die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete, die bis 1945 völlig selbständig bestehen blieb, alle anderen fünf sog. textilen Reichsstellen in der Reichsstelle für Textilwirtschaft auf: Am 1. April 1942 die Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe und die Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle; ab 1. Juli 1942 die Reichsstelle für Baumwolle, die als Hauptabteilung Baumwolle weiterhin in Bremen verblieb, während alle anderen Einrichtungen in Berlin verortet waren; am 10. Dez. 1942 (RAnz Nr. 295) die Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare sowie zum 1. Jan. 1943 die Reichsstelle für Bastfasern. Als letztes ging am 10. Mai 1943 noch die Bewirtschaftung von Asbest (mineralische Fasern) und Glasfasern (deutsche Austauschstoffe für Asbest) von der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest auf die Reichsstelle für Textilwirtschaft über. Die neue Abteilung blieb allerdings etwas separat und erhielt später mit Walter Hess (*11.07.1900)(vorher Referent ebendort) auch einen eigenen Abwickler. Mit dieser Übernahme hatte die Reichsstelle für Textilwirtschaft ihre größte Ausdehnung erreicht. Bereits im September 1943 trat ein erheblicher Rückgang ein, da im Zuge der Konzentration der Kriegswirtschaft die gesamten Produktionsaufgaben auf die Produktionsausschüsse Textilwirtschaft und Asbestwirtschaft des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion übergingen. Der noch im Februar 1945 vom Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion gebildete Arbeitsstab für die Spinnstoffwirtschaft in Mühlhausen/Thüringen konnte sich aufgrund der militärischen Ereignisse und der Besetzung Mühlhausens Ende März 1945 von amerikanischen Truppen nicht mehr entfalten. Leiter der Reichsstelle für Textilwirtschaft wurde bei ihrer Gründung 1942 Walter Linder (*09.12.1909 Radevormwald). Die anderen ehemaligen Reichsbeauftragten der zuvor selbstständigen textilwirtschaftlichen Reichsstellen fungierten nach der Übernahme zum Teil als Abteilungsleiter in der größeren Behörde, so etwa zu Beginn die beiden Stellvertreter des Reichsbeauftragten, Theodor Hammer und Dr. Josef Otten, die zuvor als Leiter der Überwachungs- bzw. Reichsstellen für Baumwollgarne und -gewebe bzw. für Seide, Kunstseide und Zellwolle tätig gewesen waren und nun den beiden Hauptabteilungen Verarbeitung (Hammer) und Planung (Dr. Otten) vorstanden. Leiter der Hauptabteilung Statistik war von Beginn an Dr. Kellerer, während Staatsrat Pabst die Außenstelle in Bremen leitete. Die Organisationsstruktur der Reichsstelle in den Jahren 1943/44 zeigte sich etwas ausdifferenzierter und bildete die Tatsache ab, dass die Planung nun der Kernbereich der Reichsstelle geworden war: Hammer war nun alleiniger Stellvertreter des Reichsbeauftragten, wurde darin aber von Herrmann vertreten, dem die Langfristige Rohstoff- und Großraumplanung und weitere Sonderfragen unterstanden. Die Fachaufgaben konzentrierten sich im Bereich Planung (Arlt), die sich in die beiden Stränge Rohstoffe (Michel) und Erzeugnisse (Arlt) unterteilte. Darunter bildeten die jeweiligen Materialien und Produktklassen einzelne „Abteilungen" (heute: Referate), etwa der Bereich Naturseide/Kunstseide (Dr. Claussen), Bastfasern/Papier (Becker), Wolle u.a. Tierhaare (Michel), Asbest und Glasfaser (Heyl) oder Männliche Berufskleidung, weibliche Oberbekleidung, Mantelstoffe, Teppiche und Möbelstoffe (Niessen). Parallel zur Planung bestand weiterhin die Hauptabteilung Buchhaltung und Statistik (Dr. Kellerer) und die Außenstelle in Bremen (Pabst). Zum Verwaltungsbereich gehörten schließlich u.a. die Arbeitsbereiche Recht und Personal (Gerke), Verwaltung (Dr. Peters), Devisen (Hölzle) und Bewirtschaftung in den besetzten Gebieten (Liesegang, später Röbling). Die Überwachungsstelle für Wolle und Tierhaare wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde im Frühjahr 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft gegründet, in der die Reichsstelle für Wolle und Tierhaare am 10. Dez. 1942 (RAnz Nr. 295) aufging. Die Überwachungsstelle für Baumwolle wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Bremen gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde im Frühjahr 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft in Berlin gegründet, in der die Reichsstelle für Baumwolle am 1. Juli 1942 aufging. Sie verblieb allerdings bis Kriegsende als Hauptabteilung Baumwolle in Bremen. Die Überwachungsstelle für Bastfasern wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde im Frühjahr 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft in Berlin gegründet, in der die Reichsstelle für Bastfasern zum 1. Jan. 1943 aufging. Die Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers am 4. Sept. 1934 (RAnz. Nr. 209) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Durch das Hinzukommen der in Deutschland aus Autarkiegründen lebhaft geförderten neuen Zellwolle wurde schon bald eine Neuverteilung erforderlich. So entstand durch Verordnung vom 29. Okt. 1935 (RAnz. Nr. 261) die neue Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle in Berlin, während die bisherige Behörde unter der Bezeichnung Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete fortbestand. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde mit Verordnung vom 27. Feb. 1942 (RAnz Nr. 53) zum 1. April 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft in Berlin ins Leben gerufen, in der die meisten anderen textilwirtschaftlichen Reichsstellen nach und nach aufgingen. Die Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle stellte zusammen mit der Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe den Kern der neuen Reichsstelle und ging direkt zum 1. April 1942 auf die Reichsstelle für Textilwirtschaft über. Die Überwachungsstelle für Kautschuk wurde am 9. Mai 1934 (RAnz Nr. 108) als nachgeordnete Behörde des Reichswirtschaftsministeriums mit Sitz in Hamburg gegründet. Durch Verordnung vom 27. Aug. 1934 (RAnz Nr. 201) wurde ihr die Bewirtschaftung von Asbest mit übertragen und erhielt am 4. Sept. 1934 (RAnz Nr. 209) die entsprechende Bezeichnung Überwachungsstelle für Kautschuk und Asbest; ihr Sitz wurde nach Berlin verlegt. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die am 17. Aug. 1934 als Überwachungsstelle für Ruß (RAnz Nr. 195) begründete Reichsstelle für Ruß mit Sitz in Berlin wurde mit Wirkung vom 15. Sept. 1942 (RAnz Nr. 210) mit der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest vereinigt, die gleichzeitig die neue Bezeichnung Reichsstelle Kautschuk erhielt. Am 10. Mai 1943 ging die Bewirtschaftung von Asbest (mineralische Fasern) und Glasfasern (deutsche Austauschstoffe für Asbest) von der Reichsstelle Kautschuk auf die Reichsstelle für Textilwirtschaft über. Geschichte des Bestandsbildners Die Reichsstelle für Textilwirtschaft wurde 1942 durch die Zusammenlegung einer Reihe verschiedener Vorgänger-Reichsstellen im Textilsektor gegründet. Als nachgeordnete Dienststelle des Reichswirtschaftsministeriums war es ihre Aufgabe, Planung und Produktion in der Textilwirtschaft zu kontrollieren und zu lenken. Bestandsgeschichte Die Akten aller Reichsstellen waren bis Mitte 1941 wohl noch vollständig vorhanden. Erst der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 31. Mai 1941 ließ bei den Reichsstellen eine komplette Aktenvernichtung nach fünf Jahren zu. Davon wurde offensichtlich alsbald und fortlaufend in weitestem Umfang Gebrauch gemacht, da sich Vorgänge aus den Anfangsjahren kaum erhalten haben. Durch die Zusammenlegung der textilwirtschaftlichen Reichsstellen wurden mancherlei Akten entbehrlich, sodass deren Bestand abermals gelichtet wurde. Bereits Mitte 1943 wurden aus Luftschutzgründen mehrere große Abteilungen der Reichsstelle mit ihren Akten von Berlin nach Guben und Forst, vorübergehend auch nach Neu-Globsow und Werdau verlagert. Spätestens Ende 1944/Anfang 1945 wurden diese an den unverändert gebliebenen Sitz der Reichsstelle in Berlin (Adresse: Wallstr. 23/24) zurückgezogen. Anfang 1945 gelangte schließlich der größte Teil dieser Reichsstelle nach Mühlhausen/Thüringen und Umgebung. Aktenverluste durch den Luftkrieg sind wahrscheinlich wegen der rechtzeitigen und wirksamen Verlagerung aus Berlin gering. Lediglich die Akten der bis Kriegsende in Bremen als Außenstelle weitergeführten, früher als Reichsstelle selbstständigen Hauptabteilung Baumwolle wurden bei Luftangriffen auf Bremen größtenteils vernichtet, erhalten gebliebene Reste nach Kriegsende als angeblich wertlos weggeworfen. Die in Mühlhausen und Umgebung befindlichen Akten der Reichsstelle fielen Ende März unversehrt den amerikanischen Truppen zu. Das Schriftgut wurde im Mai in das als Sammelstelle für erbeutete deutsche Akten in Fürstenhagen bei Kassel eingerichtete Ministerial Collecting Center (MCC) verbracht. Nach ersten Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten, die jedoch in den Anfängen stecken blieben, wurden diese Materialien unterschiedlichster Provenienzen aus dem Textilbereich im Februar 1946 nach Berlin-Tempelhof transportiert. Bei der dort von den Amerikanern vorgenommenen Sichtung wurden alle Akten, die ihnen personell, politisch und wirtschaftlich aufschlussreich erschienen, herausgezogen und an andere amerikanische Stellen weitergegeben; über ihren Verbleib ist zum Teil nichts bekannt. Die Masse der Akten, die nach gründlicher Aussiebung durch die Amerikaner 1946-1947 in Berlin-Tempelhof verblieb, wurde im März 1947 an das neu entstandene deutsche Zentralamt für Wirtschaft in Minden geschickt. Von Minden gelangten sämtliche Akten im Herbst 1947 an die Zweizonen-Wirtschaftsverwaltung in Frankfurt/Main. Im April 1951 wurden sie dem genau ein Jahr zuvor entstandenen Bundesministerium für Wirtschaft in Bonn übergeben, das sie im Juni 1952 schließlich dem Bundesarchiv in Koblenz zuleitete. Archivische Bearbeitung Im Bundesarchiv wurden die Unterlagen mühsam geordnet und auf die insgesamt enthaltenen 17 verschiedenen Provenienzen verteilt. Grundlage bildeten dabei die Provenienzen nach dem Stand von Anfang 1945. Dem Bestand R 8 I Reichsstelle für Textilwirtschaft wurden deshalb als Vorprovenienzen auch die Akten der in ihr aufgegangenen Überwachungs- und Reichsstellen zugeschlagen. Lediglich die Unterlagen der Bremer Überwachungs- bzw. Reichsstelle für Baumwolle sind restlos verloren. Da der Bereich Asbest und Glasfasern seine eigene Registratur auch nach der Vereinigung mit der Reichsstelle für Textilwirtschaft behielt, wurden diese Akten gesondert zusammengefasst. Da ein Aktenplan der Reichsstelle nicht überliefert ist, wurden die als archivwürdig bewerteten Akten nach einer neuen sachlich-chronologischen Ordnung verzeichnet, die sich aus dem Inhalt der Akten ergab. Die Neuordnung und Verzeichnung, bei der der Inhalt jedes einzelnen Stücks richtig ermittelt und der Betreff neu formuliert werden musste, wurde durch Archivrat Dr. Facius bis Oktober 1954 vorgenommen. Dabei wurden alle Bewirtschaftungsangelegenheiten im engeren Sinne, insbesondere einzelne Herstellungsanweisungen, Rohstoffzuteilungen, Einfuhr- und Verarbeitungsbewilligungen kassiert. Sie waren ursprünglich auf Vordrucken erteilt, aber hier nur in Durchschriften auf vordrucklosem Papier erhalten und deshalb unverständlich und wertlos. Eine umfangreiche Sammlung von Tageskopien und Korrespondenzen mit Einzelfirmen ohne wirklichen Aussagewert konnten nach sorgfältiger Prüfung ebenfalls vernichtet werden. 1956 war das erste Findbuch mit umfangreicher Einleitung fertig; es enthielt zunächst die Signaturen Nr. 1-317 und - als Abteilung Asbest und Glasfasern - die Nr. 1001-1161. 1962 und 1967 wurden in Koblenz Ergänzungen zum bestehenden Findbuch mittels vorläufiger Archivverzeichnisse vorgenommen. So kamen die Signaturen Nr. 318-440 und Nr. 1162-1196 hinzu. Woher das hinzugefügte Material stammte, ließ sich leider nicht mehr rekonstruieren, es ist aber anzunehmen, dass es sich ebenfalls um von den Amerikanern beschlagnahmte Dokumente handelte; auf eine Zuordnung zur Klassifikation wurde dabei verzichtet. Zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt wurden einige wenige weitere Nachträge im Koblenzer Findbuch vorgenommen (Nr. 441-448 und Nr. 1197-1200). Außerdem fanden sich die Nr. 1201-1229 noch in einer Findkartei mit Nachträgen zu den Wirtschaftsbeständen, die in den 1990er Jahren aus Koblenz nach Berlin gegeben wurde. Hier handelte es sich dem Augenschein nach zum Teil um Abgaben des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. Eine Übertragung des Findbuchs in die Datenbank des Bundesarchivs Basys-S, bei der die Klassifikation des Bestandes aber nicht grundsätzlich verändert wurde, erfolgte 2015. Titelbildung, Enthältvermerke und Serienbildung wurden - wo erforderlich - heutigen Standards angepasst, bei Personalunterlagen auch Namen erfasst. Allerdings wurden einige wenige sehr lange Enthältvermerke (v.a. Nr. 306 und 316), die bei der außerordentlich detaillierten Erstverzeichnung der als besonders wertvoll eingestuften Statistiken entstanden waren, belassen, da sie recht hilfreich sein dürften. Die statistischen Unterlagen wurden in der Klassifikation noch stärker konzentriert und einige reine Doppelstücke (Nr. 1003, 1004, 1010) kassiert. Bestandsbeschreibung Die Akten dieses Bestandes ermöglichen Einblicke in die Tätigkeit einer Reichsstelle für einen bedeutenden deutschen Wirtschaftszweig, vor allem in den Kriegsjahren. Bei aller Lückenhaftigkeit, die auf den Verlusten beim Zusammenbruch und der Wegführung von Akten durch die Amerikaner beruht, lassen sich wesentliche Erkenntnisse über die gesetzlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der textilwirtschaftlichen Reichsstellen und ihre Tätigkeit gewinnen. Als besonders wertvoll erschien das beträchtliche statistische Material, auf dessen Erschließung bei der Erstverzeichnung große Sorgfalt verwandt wurde; es bietet für vielerlei wirtschafts- und sozialgeschichtliche Probleme der deutschen Textilwirtschaft im 2. Weltkrieg schlüssige Auskünfte. Schwerpunkte der Überlieferung bilden vor allem die Materialien zur Planung und Lenkung der Produktion (1935-1945), Einfuhr, Ausfuhr, Devisen (1934-1945), Verarbeitung, Bedarf, Verbrauch (1933-1945) sowie die Sammlung von Anordnungen und Bekanntmachungen der Reichsstelle und des Reichswirtschaftsministeriums bezüglich der Bewirtschaftung von Textilrohstoffen, Spinnstoffen und Spinnstoffwaren (1934-1945). Erschliessungszustand Online-Findbuch (2015) Zitierweise BArch R 8-I/...

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  • Archief
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