Prüfungsstelle Glasindustrie
Geschichte des Bestandsbildners Ein Großteil der Akten wurde bereits im Nov. 1943 durch einen Bombenangriff vernichtet. Die Beständeübersicht des Geheimen Staatsarchivs Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz aus dem Jahre 1967 gibt an, das Registraturgut der Prüfungsstellen sei im Sept. 1955 durch Abgabe des Custodian für die Reichsstellen, Wirtschaftsgruppen und anderen Wirtschaftsstellen im amerikanisch, britischen und französischen Sektor von Berlin in das Geheime Staatsarchiv gelangt. Diese Berliner Abgabe umfasste 25 Archivalieneinheiten, die in 3 Hauptgruppen gegliedert waren: Rundschreiben und Anordnungen - Warenausfuhr und Preislisten-Planung und Statistik. Diese Einteilung wurde bei der Neuordnung (insgesamt 33 Archivalieneinheiten) beibehalten. Teil I enthält jetzt 13 Nummern mit Anordnungen, Rundschreiben, Sondermitteilungen sowie hektographierten Umdrucken der Wirtschaftlichen Vereinigung für Glaswaren und chemisch-pharmazeutische Glasinstrumente. Er bildet dem Umfang nach den Hauptteil. Die Ordnung erfolgte, soweit möglich, nach der laufenden Nummer, ansonsten chronologisch nach dem Ausgabedatum der jeweiligen Umdrucke. Teil II, Steuerungs-, Überwachungs- und Planungsmaßnahmen, enthält in 8 Nummern eine Reihe kleinerer Vorgänge zu einzelnen Ausfuhrangelegenheiten, jeweils nach Firmen, Ausfuhrland oder Art der Glaswaren angelegt. Ihre Ordnung machte eine blattweise Einfügung in eine neue Systematik erforderlich. Die 12 Nummern von Teil III stellen eine Sammlung von Statistiken unterschiedlichster Art dar. In ihnen befindet sich u. a. eine vollständige Statistik der Jahre 1939-1943, die für sämtliche Glaswaren die Jahresumsätze anzeigt. Zur Kassation wurden lediglich Doppel- und Mehrfachschriftstücke ausgesondert. Bestandsbeschreibung Überliefert sind hier in erster Linie zentrale Richtlinien zu Preisregelungen, Unterlagen zu Ausfuhrsperren und Belieferungsverboten, Rundschreiben und Anordnungen sowie Statistiken. Erschliessungszustand Findbuch (2014) Zitierweise BArch R 9-XV/... Geschichte des Bestandsbildners Die Prüfungsstellen waren als öffentlich-rechtliche Einrichtungen unmittelbar dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt. Zuständig für sie waren die Referate 1 - 8 der Abteilung V des Reichswirtschaftsministeriums. Ihre Entstehung verdanken sie einem ministerialen ERlass vom 18. juni 1935. Bemerkenswert erscheint, dass kein Gesetz und keine Verordnung unmittelbar auf die Prüfungsstellen Bezug nimmt; allenfalls werden sie in größeren Gesetzes werken erwähnt, leitne aber snsonsten ihre Tätigkeit aus einfachen Erlassen her. Standort eienr Prüfungsstelle war jeweils der Sitz einer Wirtschaftsgruppe der Reichsgruppe Industrie, deren Geschäftsführer in der Regel auch Leioter der entsprechenden prüfungsstelle war.In größeren Fachbereichen, so im Maschinenbau und in der Elektroindustrie, entstanden zahlrieche Vorprüfstellen, vergleichbar den Fachgruppen und FAchuntergruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (OGW). Deren Sitz war häufig außerhalb Berlins, während die Prüfungsstellen durchweg in der Reichshauptstadt anzutreffen waren. Die enge räumliche Verknüpfung einerseits sowie die Personalunion von Geschäftsführer einer Wirtschaftsgruppe und Leiter einer Prüfungsstelle andererseits lassen die funktionelle Einheit beider rechtlich getrennten Insitutionen erkennen, die im Verlauf des Krieges zu einer Realunion werden sollte, Die funktion der Prüfungsstelle als Brückenschlag vom Reichswirtschaftsministerium zum Produzenten ergibt sich aus ihrer Tätigkeit und Zielsetzung. Das Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslan (RGBl. I 1939, S. 645 ff) führte zu einer Aufgabenerweiterung und -verlagerung in den Prüfungsstellen. Die im Auftrag des Reichswirtschaftsmininisteriums vom Statistischen Reichsmat durchgeführten Erhebungen veranlassten die Prüfungsstellen, sich ebenfalls mit der statistischen auswertung von Außenhandelszahlen zu befassen und ihr Material dem Statistischen Reichsamt zur Verfügung zu stellen. Innerhalb ihres Fachbereichs führten sei statistische Erhabungen auch in eigener Regie durch. War die Aufgabenstellung de rPrüfungsstellen in den ersten Jahren ihres Bestehens noch relativ klar abgegrenzt, so verwischten die kriegswirtschaftlichen Produktionsbedingungen sowie die Priorität der Rüstungswirtschaft ihre Kompentenzen. Die Gauwirttschaftskammerverordnung vom 20. April 1943 und der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 25. Nov. 1942, werlcher die Einführung sogenannter Lenkungsbereiche vorsah, führten zu einer durchgreifenden Neuordnung der Bewirtschaftungsmethoden und kontingentierungsverfahren. Die Schaffung einheitlicher Lenkungsbereiche beeutete in der Praxis die Zusammenlegung der bisher von den Reichsstellen, prüfungsstellen udn Wirtschaftgruppen getrennt ausgeübten Vollmachten. Die Führung eines Lenkungsbereichs lag in den Händen eines Reichsbeauftragten. Die Prüfungsstellen wurden dem entsprechenden Reichsbeauftragten unterstellt und ihre Zuständigkeit der der Reichsstelle des geleichn Lenkungsbereichs angepasst. Nach Schaffung des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion im Sept. 1943 (RGBl. I S. 529) erfuhr der Wirtschaftsdirigismus eine weitere Straffung. Es entstanden die sogenannten Hauptausschüsse und -ringe, denen Speer das alleinverantwortliche Anordnungsrecht für Herstellung und Typisierung übertrug. Die Tätigkeit der Prüfungsstellen war damit de facto zum Erliegen gebracht, wenngleich sie noch bis Kriegsende Verwaltungs-, Beratungs- und Informationstätigkeiten ausübten. Der Leiter der Wirtschaftlichen Vereinigung für Glaswaren und chemisch-pharmazeutische Glasinstrumente Produktionsbeauftragter des Reichsministeriums Speer. Damit gingen auch die letzten noch verbliebenen Befugnisse der Prüfungsstelle auf die Bewirtschaftungsstelle über und sie beschränkte ihre Tätigkeit in der Folge auf Sammlung von Außenhandelsinformationen, Erstellung von Lageberichten und Anfertigung statistischer Unterlagen.
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_9_xv
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer