Abteilung Heeres-Flaktruppen im OKH (In 13)
Geschichte des Bestandsbildners Die Dienststelle eines Generals und eines Inspekteurs der Heeres-Flaktruppen und einer Abteilung der Heeres Flaktruppen (In 13) wurde mit Wirkung vom 15. Januar 1944 geschaffen, wobei der "General der Heeres-Flaktruppen (Gen.H.Flak)" und der "Inspekteur der Heeres-Flaktruppen (Insp.H.Flak)" in Personalunion wahrgenommen wurden. Die Abteilung Heeres-Flaktruppen (In 13) wurde dem Chef Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres beim Allgemeinen Heeresamt zugeordnet. Die Aufgaben und Unterstellung der drei Dienststellen können der folgenden Dienstanweisung entnommen werden (in: RH 53-7/87, S. 90-95): I) General der Heeres-Flaktruppen (Gen.d.Flak) und Inspekteur der Heeres-Flaktruppen (Insp.H.Flak): 1. Der Gen.H.Flak und der Insp.H.Flak wurden aus der bisherigen Dienststelle des Inspekteurs der Heeres-Flak-Artillerie gebildet. Der Inspekteur der Heeres-Flak-Artillerie galt mit dem 15. Januar 1944 als aufgelöst. 2. Die Dienststelle Gen.H.Flak wurde gemäß vorläufiger K.St.N. mit dem 15.1.1944 aufgestellt. Dienstsitz H.Qu.Gen.St.d.H.. Der General der Heeresflaktruppen war dem General der Artillerie beim Chef GenStdH unterstellt. Er hatte das unmittelbare Vortragsrecht in allen Luftabwehrfragen beim Chef GenStdH. Ebenso wurde gemäß vorläufiger KStN mit dem 15.1.1944 die Dienststelle "Inspekteur der Heeres-Flaktruppen unter Chef H Rüst u BdE / Chef Ausb.Wesen aufgestellt. Dienstsitz Berlin. 3. Besetzung der Offiziersstellen befahl OKH/PA auf Vorschlag Gen.St.d.H. und Chef HRüst u BdE. 4. Mit der Durchführung der Aufstellung gemäss 2. wurde der Inspekteur der Heeres- Flak-Artillerie beauftragt. 5. Unterbringung des Gen.H.Flak regelte der Kommandant des H.Qu/GenStdH, des Insp.H.Flak die Amtsgruppe E Tr/U II. Abteilung Heeres-Flaktruppen (In 13): 1. Die In 13 wurde gemäss vorläufiger KStN aufgestellt. Hierzu traten zur In 13: - die gesamte Gruppe Fl (Heeresflakartillerie) der In 4, - der Gerätebearbeiter für Fla-Waffen des Heeres mit einer Hilfskraft des Referats IV d der In 2. 2. Besetzung der Stelle des Abteilungschefs und der übrigen Offiziere befahl OKH/PA auf Vorschlag AHA, 3. Besetzung der Beamten- und Angestelltenstellen regelte VA, 4. Unterbringung der In 13 regelte Ag E Tr/U, 5. Mit der Durchführung der Aufstellung wurde In 4 Gruppe Fl (Heeres-Flak-Artillerie) beauftragt. Einteilung der Heeres-Flaktruppen: Die die Heeres-Flak-Artillerie betreuende Abteilung des OKH war die neu geschaffene Abteilung "Heeres-Flaktruppen (In 13)". Die Heeres-Flak-Artillierie gehörte jedoch weiterhin zur Waffengattung Artillerie Zu den Heeres-Flaktruppen (im Sinne vorstehenden Befehls) gehörten: 1. die Heeres-Flak-Artillerie mit a) den Heeres-Flak-Artillerie-Abteilungen bei den Divisionen, b) den Heeres-Flak-Artillerie-Abteilungen als Heerestruppen 2. die Truppenluftschutzeinheiten mit a) den Fla-Btl. und Fla-Kp. der Infanterie als Heerestruppen b) den bei den Pz.Jg.Abt. der Inf.-, Jäger- und Gebirgs-Divisionen eingegliederten Inf.-Fla-Kp., c) den Fla-Zügen bei einzelnen Inf.- und Geb.-Divisionen d) den Fla-Zügen der Jäg.-Btl., e) den Fla-Zügen und Fla-Kp. der Pz.Gren.Rgter und der Pz.Jg.Abt. der Pz.Gren.Div des Heeres f) den Fla-Kp. der Pz.Gren.Rgter der Pz.Div. des Heeres g) den Fla-Zügen der Pz.Aufkl.Abt. des Heeres h) den Fla-Zügen der Pz. u. Pz.Gren.Div. des Heeres i) den Fla-Zügen bei den Pz.Art.Rgtern des Heeres j) den Fla-Zügen der Küsten-Artillerie des Heeres k) den Fla-Zügen für Ballon-Bttr. d. Beob.Abt. des Heeres l) den Fla-Zügen der Eisenbahn-Art. des Heeres m) den Fla-Zügen der Eisenbahnpanzerzüge des Heeres n) den Fla-Zügen des Chefs Transportwesen o) den Fla-Zügen der Heeresversorgungstruppen p) den H.-Fla-Zügen beim Führerhauptquartier und Hauptquartier des GenStdH sowie den vorgesehenen Fla-Zügen bei den Pz.Rgtern und Heeres-Pz.Abteilungen Die Truppenluftschutzverbände gehörten zu der Waffengattung, der sie damals angehörten. Ihre Betreuung im Feldheer erfolgte durch die zuständigen Waffenabteilungen. Die Bettreuung der Luftschutzverbände durch den Gen.H.Flak im Feldheer, bzw. durch die In 13 im Ersatzheer, erfolgte nach den in den anliegenden Dienstanweisungen gegebenen Richtlinien. Dienstanweisung für den Gen.H.Flak: 1. Der Gen.d.Flak untersteht dem Gen.d.Art. beim Chef Gen.St.d.H.. Gegenüber seinem Stab besitzt er die Disziplinarbefugnis eines Divisionskommandeurs. 2. Der Gen.H.Flak ist gleichzeitig im Ersatzheer der Inspekteur der Heeres-Flaktruppen. Er untersteht in dieser Eigenschaft dem Chef H Rüst u BdE / Chef Ausbildungswesen (siehe Dienstanweisung für den Insp.H.Flak) 3. Der GenH.Flak leitet nach den Richtlinien des Gen.d.Art. die Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Heeres-Flak-Artillerie des Feldheeres. Er fördert in enger Zusammenarbeit mit dem General der Panzertruppen und den Waffengeneralen, insbesondere dem General der Infanterie, die sachgemäße Ausbildung und Organisation sämtlicher Truppenluftschutzeinheiten hinsichtlich der Luftabwehr. Er hat das Recht, alle Heeres-Flak-Artillerie und Luftschutzeinheiten des Feldheeres im Einvernehmen mit den Kdo.-Behörden aufzusuchen und ihrem Dienst beizuwohnen. 4. Der Gen.H.Flak ist der Berater des Chefs Gen.St.d.H. in allen Fragen des aktiven uns passiven Luftschutzes und der Luftabwehr des Feldheeres und hat in dieser Eigenschaft unmittelbar Vortragsrecht beim Chef Gen.St.d.H. Ihm obliegt im besonderen die Zusammenarbeit mit den Dienststellen des RdL und ObdL in allen grundsätzlichen Fragen der Luftabwehr. 5. Der GenH.Flak wertet die Kriegserfahrungen der Heeres-Flak-Artillerie hinsichtlich Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung aus und sammelt die Kriegserfahrungen der Truppenluftschutzeinheiten des Feldheeres im Kampf gegen Luftziele. Er bearbeitet im Einvernehmen mit dem Gen.Insp. der Panzertruppen und den Waffengeneralen, insb. dem Gen.d.Inf., die sich hieraus ergebenen taktischen Vorschriften, Merkblätter und Weisungen in Verbindung mit der Ausbildungsabteilung und ist verantwortlich für die Weiterleitung an die Truppe. Er macht Vorschläge auf taktischem, organisatorischem und technischem Gebbiet für die Heeres-Flak-Artillerie und auf lufttaktischem und technischem Gebiet im Einvernehmen mit dem Gen.Insp. der Panzertruppen und den Waffengeneralen, insb. dem Gen.d.Inf., für die Truppenluftschutzeinheiten an die zuständigen Abteilungen des Gen.St.d.H. Bei der hierzu notwendigen Mitarbeit handelt die Waffenabteilung (In 13) des AHA gemäß AHM 1940, Ziffer 51. 6. Gen.H.Flak stellt Forderungen auf dem Gebiet der Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung im Einvernehmen mit dem Gen.Insp. der Panzertruppen und den Waffengeneralen, insb. dem Gen.d.Inf., an GenstdH/Org.Abt., welche sie gegenüber Chef HRüst u BdE vertritt. Um Erfahrungen und Forderungen prüfen zu können, hat er im Einvernehmen mit Chef H Rüst u BdE das Recht, bei den Schulen und Lehrtruppen der Heeres-Flak-Artillerie uns allen Truppenluftschutzeinheiten des Ersatzheeres (für letztere nur in Fragen der Luftabwehr) sowie in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem Gen.Insp. der Panzertruppen und den Waffengeneralen, insb. dem Gen.d.Inf., die Durchführung von Versuchen anzuordnen und ihrem Dienst beizuwohnen. An Versuchen des Waffenamtes wird er vom Chef H Rüst u BdE beteiligt, soweit die taktische und technische Verwendung der Heeres-Flak-Artillerie und der Truppenluftschutzeinheiten berührt wird. 7. Im Rahmen seiner Befugnisse gehören zum besonderen Arbeitsgebiet des Gen.H.Flak außerdem: a) die Anerkennung der Flugabschüsse und Verleihung des Heeres-Flakabzeichens für alle Truppen des Heeres und der Waffen-SS und b) die Zusammenarbeit mit dem Heerespersonalamt bezüglich der Offiziersstellenbesetzung der Heeres-Flak-Artillerie. 8. Sitz der Dienststelle Gen.H.Flak ist H.Qu./Gen.St.d.H. Dienstanweisung für den Inspekteur der Heeres-Flaktruppen (Insp.H.Flak): 1. Der Insp.H.Flak ist eine Dienststelle des Chef H Rüst u BdE. Er rechnet zu den Waffeninspekteuren gemäß AHM 1940, Ziffer 278. 2. Der Insp.H.Flak untersteht dem Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer 3. Der Insp.H.Flak ist gleichzeitig "General der Heeres-Flaktruppen". In dieser Eingenschaft untersteht er dem Gen.d.Art. beim Chef Gen.St.d.H. (siehe Dienstanweisung für den Gen.H.Flak). 4. Ständiger Vertreter des Insp.H.Flak ist der Chef der Abt. Heeres-Flaktruppen des AHA (In 13) 5. Die Aufgaben des InspH.Flak ergeben sich aus den Ziffern 2, 4, und 5 der Verfügung OKH/Chef H Rüst u BdE/Stab IB Nr. 496/40 vom 15.2.1940 (Dienstanweisung für die Waffeninspektionen) 6. Im Rahmen der aus vorstehender Ziffer 4 sich ergebenden Aufgaben hat der Insp.H.Flak das Weisungs- und Überwachungsrecht. a) in vollem Umfang gegenüber der Heeres-Flak-Artillerie, den Lehrgängen der Heers-Flak-Artillerie auf Schulen und der Luftwaffe b) nur hinsichtlich der Ausbildung im Kampf gegen Luftziele gegenüber den Truppenluftschutzeinheiten und der Fliegerabwehrschule der Infanterie c) darüber hinaus hat er das Recht, der In 13 Weisungen im Rahmen seines Aufgabengebietes zu erteilen. 7. Dem Insp.H.Flak obliegt im besonderen die Zusammenarbeit mit den Dienststellen des RdL und des ObdL hinsichtlich aller grundsätzlicher Fragen der Ausbildung und Kampfführung gegen Luftziele und Zusammenarbeit mit HPA hinsichtlich der Offiziersstellenbesetzung der Schulen und Einheiten der Heeres-Flak-Artillerie des Ersatzheeres. 8. Die Verfügung OKH/Chef H Rüst u BdE/AHA/Ia vom 11.6.1941 tritt außer Kraft Dienstanweisung für die Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13) des AHA: 1. Die Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13) ist eine Dienststelle des Oberkommandos des Heeres/Chef H Rüst u BdE 2. Die Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13) untersteht dem Amtschef des AHA. Unbeschadet der Unterstellung unter dem Amtschef des AHA erhält die Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13) Weisungen vom Inspekteur der Heeres-Flaktruppen im Rahmen seines Aufgabengebietes. Der Chef der Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13) ist zugleich ständiger Vertreter des Inspekteurs der Heeres-Flaktruppen. 3. Aufgaben der Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13). Die In 13 bearbeitet einheitlich: a) für die Heeres-Flak-Artillerie - Organisation - Ausrüstung - Ausbildung nach den Weisungen des Chefs Ausb.Wesen im Ersatzheer - Schulen - Vorschriften - Entwicklung der Flak-Waffen und des Geräts b) für die Truppenluftschutzeinheiten: - Ausrüstung (nur mit Flak-Waffen) - Ausbildung nach den Weisungen des Chefs Ausb.Wesen im Ersatzheer (nur hinsichtlich der Bekämpfung von Luftzielen) - Schulen (nur hinsichtlich der Bekämpfung von Luftzielen) - Entwicklung der Flak-Waffen und des Geräts unter Beteiligung der In 2 hinsichtlich des Erdeinsatzes leichter Flak-Waffen und der In 6 hinsichtlich Verwendung der Waffen auf gepanzerten Kfz 4. Die Abteilung "Heeres-Flak-Truppen" (In 13) vertritt allein die Belange der Heeres-Flak-Truppen gegenüber der Luftwaffe. Hierzu arbeitet sie in allen Luftabwehrfragen des Heeres als einzige Waffenabteilung des AHA mit den Dienststellen des RdL und ObdL zusammen. 5. Die Verfügung OKH/Chef H Rüst u BdE/AHA/Ia vom 11.6.1941 tritt außer Kraft. Vorprovenienz: Inspekteur der Heeres-Flak-Artillerie Bestandsbeschreibung Die Überlieferung der In 13 ist - wie auch die des Gen.H.Flak - nicht erhalten geblieben, auch liegen keine Ersatzüberlieferungen vor. Das Nachrichtenblatt 1 und 2 der Heeres-Flaktruppen befindet sich in RHD 28/8. Erschliessungszustand Online-Findbuch Zitierweise BArch RH 12-13/...
- EHRI
- Archief
- de-002525-rh_12_13
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer