Heeressanitätsinspektion (San In) / Chef des Wehrmachtsanitätswesens, einschl. Militärärztliche Akademie
Geschichte des Bestandsbildners Im Heeresverordnungsblatt von 1926 (Nr. 23, Seite 11) sind die Befehlsbefugnisse für den Sanitäts-Inspekteur wie folgt festgehalten: Der Sanitätsinspekteur gehörte zum Reichswehrministerium (Heeresleitung). Er prüfte die Einheitlichkeit der Ausbildung des Sanitätspersonals, leitete den Sanitätsdienst, regelte seine einheitliche Ausführung auf Grund der von der Heeresleitung erlassenen Bestimmungen und war oberster Gutachter der Heeresleitung in allen Fragen der Gesundheit. Er überzeugte sich nach den Weisungen der Heersleitung und im Einvernehmen mit den Befehlshabern in den Wehrkreisen, auch durch Teilnahme an Besichtigungen und Übungen, vom Stand der Ausbildung des Sanitätspersonals, von der Ausführung des Sanitätsdienstes und vom Zustand der Gesundheitseinrichtungen in den Wehrkreisen. Bestandsbeschreibung Aus der Heeressanitätsinspektion (SanIn) sind Unterlagen zur Dienststellenverwaltung und zur Organisation des Sanitätsdienstes sowie umfangreiches Material über Personalausbildung und zu medizinischen Fragen verschiedener Fachrichtungen sowie Untersuchungsergebnisse der Militärärztlichen Akademie überliefert. Im Bestand enthalten sind auch die vom Chef des Wehrmachtsanitätswesens (ChefWSan) ins Bundesarchiv gelangten Schriftgutsplitter, da dessen Geschäfte seit Einrichtung der Dienststelle am 28. Juli 1942 bis zum 1. September 1944 vom Heeressanitätsinspekteur Generaloberstabsarzt Prof. Dr. Handloser in Personalunion wahrgenommen wurden. Zitierweise BArch RH 12-23/...
- EHRI
- Archief
- de-002525-rh_12_23
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer