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Veterinärinspektion des Heeres (V In)

Geschichte des Bestandsbildners Allgemeine Hinweise zu den Inspektionen siehe vorn bei Allgemeinen Informationen zu RH 12. Im Heeresverordnungsblatt von 1926 (Nr. 23, Seite 11) waren die Befehlsbefugnisse für den Veterinär-Inspekteur wie folgt fixiert: Der Veterinärinspekteur gehörte zum Reichswehrministerium (Heeresleitung). Er prüfte die Einheitlichkeit der Ausbildung des Veterinärpersonals, leitete den Veterinärdienst, regelte seine einheitliche Ausführung auf Grund der von der Heeresleitung erlassenen Bestimmungen. Er überzeugte sich nach den Weisungen der Heersleitung und im Einvernehmen mit den Befehlshabern in den Wehrkreisen und den Kommandeuren der Kavallerie-Divisionen von der Ausführung des Veterinärdienstes, vom Stand der Ausbildung darin und vom Zustand der Veterinäreinrichtungen und veterinären Truppenausrüstungen in den Wehrkreisen. In einer 1939 erlassenen Dienstanweisung für den Veterinärinspekteur waren folgende Aufgaben festgehalten: - Der Veterinärinspekteur unterstand dem Befehlshaber des Ersatzheeres. - Er leitete im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht den Veterinärdienst der Wehrmacht und vertrat diese gegenüber den zivilen Verwaltungsbehörden. - Er gab Richtlinien für die Organisation des Kriegsveterinärwesens, für die Beschaffung, Bereitstellung und Bewirtschaftung des Veterinärgeräts sowie für die Ergänzung und den Ausgleich des Veterinärpersonals. Nach Anordnung des ObdH bzw. des BdE überzeugte er sich von dem einwandfreien Ablauf des Veterinärdienstes beim Feld- und Ersatzheer. Dem Heeresveterinär gab er Weisungen für die Durchführung des Veterinärdienstes. - Er war Fachvorgesetzter des gesamten Veterinär- und Hufbeschlagpersonals, für dessen Fachausbildung er verantwortlich war. - Er machte dem Chef des Heerespersonalamtes Vorschläge für die Besetzung der Stellen der leitenden Veterinäroffiziere bei den Kommandobehörden sowie für die Beförderung und Ernennung der Veterinäroffiziere. - Er übernahm die vom Feldheer abgeschobenen kranken und felddienstunfähigen Heerestiere und verteilte sie auf die Heimatpferdelazarette. - Zur Ergänzung des Veterinärgeräts wies er die Armeen auf bestimmte Heimatveterinärparke an. - Er bestimmte die Verwendung der im Heeresdienst stehenden Tierschutzorganisationen. - Ihm unterstanden die Veterinärdienste des Ersatzheeres in disziplinarer und fachdienstlicher Hinsicht; außerdem unterstanden ihm unmittelbar die Heeresveterinärakademie, das Heeresveterinäruntersuchungsamt, der Hauptveterinärpark, die Heereslehrschmieden. - Als Arbeitsstab stand ihm die Veterinärinspektion im Allgemeinen Heeresamt (AHA) zur Verfügung, an deren Spitze er stand. Die VIn bestand zu diesem Zeitpunkt aus der Adjutantur sowie fünf Organisationseinheiten: Organisationsreferat; Veterinär-Personalreferat; Verwaltungs- und Haushaltsreferat; ferner zwei Fachgruppen (Veterinärdienst, Veterinärgerät und -Anstalten, Hufbeschlagpersonal). Bestandsbeschreibung Die schriftliche Hinterlassenschaft der Heeresveterinärinspektion muss als verlorengegangen oder befehlsgemäß vernichtet angesehen werden. Der Bestand setzt sich lediglich aus 8 Akten mit allgemeinen bzw. grundsätzlichen Inhalten zum Veterinärwesen zusammen. Ersatzüberlieferungen für diesen Bereich liegen im Militärarchiv nicht vor. Das Findmittel wurde mit einigen Hinweisen auf entsprechende Vorschriften (RHD 4) versehen. Erschliessungszustand Vollständig erschlossen Zitierweise BArch RH 12-24/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002525-rh_12_24
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