Einrichtungen der Wehrmacht nach der Kapitulation in Norwegen
Geschichte des Bestandsbildners Ursprünglich befanden sich alle Unterlagen von Wehrmachtseinrichtungen, die nach der Kapitulation in alliiertem Auftrag tätig waren, im Bestand RW 54. Im Zuge einer Umstrukturierung und Aufteilung auf regionale Zuständigkeiten im Jahr 2016 wurde für die Unterlagen der Einrichtungen der Wehrmacht nach der Kapitulation in Norwegen der Bestand RW 67 gebildet. Bestandsbeschreibung Der Bestand enthält lediglich zwei Akten, die sich mit Zahlungen und Verpflichtungen der Wehrmacht in Norwegen befassen. Zitierweise BArch RW 67/... Geschichte des Bestandsbildners Vielfach ermächtigten die Alliierten deutsche Behörden und militärische Dienststellen nach dem 8. Mai 1945, die Entlassung aus der Wehrmacht zu erteilen, laufende Verpflichtungen z.B. aus Verträgen mit privaten Firmen resultierende (Dienst-)geschäfte abzuwickeln und ausstehende Zahlungen vorzunehmen. Bei den Entlassungen hatten die Dienststellen neben der Ausstellung entsprechender Papiere u.a. dafür zu sorgen, dass für den Aufbau dringend benötigte Berufsgruppen erfasst wurden. In Norwegen waren die Strukturen der Wehrmacht (und der Waffen-SS) bei der Kapitulation weitgehend intakt. Über weite Strecken arbeiteten diese Dienststellen auch nach dem 8. Mai 1945 weiter wie bisher, allerdings unter alliierter bzw. norwegischer Aufsicht.
- EHRI
- Archief
- de-002525-rw_67
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer