Französische Prozesse in Deutschland
Bestandsbeschreibung Wie in der britischen, amerikanischen und sowjetischen Besatzungszone Deutschlands nach Ende des Zweiten Weltkriegs mußten sich die Verantwortlichen für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in der französischen Besatzungszone vor Militärgerichten verantworten. Diese Aufgabe übernahm am 1. April 1945 das Tribunal Général in Rastatt. In den dreieinhalb Jahren seines Bestehens ermittelte es in mehr als 2.000 Fällen. Insgesamt führte es 235 Prozesse durch. Höchstes Gericht in der französischen Besatzungszone war das Tribunal Supérieur, das seinen Sitz ebenfalls im Rastatter Schloß hatte. Es war als Revisionsinstanz mit den Berufungsverfahren in Kriegsverbrecherprozessen befaßt. Im Zuge einer Justizreform in der französischen Besatzungszone stellte das Tribunal Général seine Arbeit zum 15. Oktober 1948 ein. Seitdem oblagen den mittleren Militärgerichten der französischen Besatzungszone die erstinstanzlichen Verfahren gegen Kriegsverbrecher; für Revisionsverfahren war bis zum Ende der Verfahren 1954 weiterhin das Tribunal Supérieur zuständig. Stand: 2008 Inhaltliche Charakterisierung Einige der Unterlagen stammen aus den Büros der damaligen Verteidiger Dr. Kurt Behling (Berlin) und Prof. Dr. Carl Haensel (Freiburg), zwei weitere Aktenbände von der Sekretärin der Verteidigung, Lisa Frank (Rastatt). Im einzelnen handelt es sich um: Allgemeine Unterlagen, u. a. fotokopierte Namenskartei von Gefangenen der Strafanstalt Wittlich 1946-1954 (7), Prozeß gegen Wachmannschaften des Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof 1946-1949 (1), Prozeß gegen Wachmannschaften des Konzentrationslagers Ravensbrück 1950 (1), Prozeß gegen den Industriellen Hermann Röchling u. a. 1948-1949 (6). Erschließungszustand Online-Findmittel (2006) Umfang, Erläuterung 15 Zitierweise BArch ALLPROZ 10/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-allproz_10
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer