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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Geschichte des Bestandsbildners Das BMZ wurde im November 1961 als "Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit" ins Leben gerufen und erhielt zunächst folgende Aufgaben: - Vorsitz und Geschäftsführung des (Interministeriellen) Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern auf dem Gebiet der technischen Hilfe - Geschäftsführung der für Fragen der Entwicklungshilfe zu berufenden Beiräte - Haushaltsmäßige Bewirtschaftung der Titel für technische Hilfe und Kapitalhilfe - Mitwirkung bei der Erstellung des ERP-Wirtschaftsplans - Bewirtschaftung des für Entwicklungshilfe zur Verfügung stehenden Teils des ERP-Sondervermögens - Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe - Deutsche Entwicklungsgesellschaft - Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer Zwei Abteilungen wurden errichtet: I Finanz- und Wirtschaftsfragen der Entwicklungshilfe, u. a. Gesetzgebung, privatwirtschaftliche Maßnahmen, Hilfe durch ERP-Sondervermögen, internationale Zusammenarbeit, Beiräte für Entwicklungshilfe II Entwicklungspolitische Grundlagen, u. a. Beobachtung der Auswirkung der Entwicklungshilfe, Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer, Personelle Hilfe, Zusammenarbeit mit Organisationen. Am 01. Juli 1962 wurden diese Aufgaben um die Durchführung der Ausbildungsprogramme für Praktikanten aus den Entwicklungsländern (zuvor: Bundesministerium für Arbeit) erweitert. Im Dezember 1964 erfolgte eine Abgrenzung der Zuständigkeiten für Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe mit dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und zum Auswärtigen Amt (AA). Als Kompetenzen des BMZ kamen hinzu, bzw. wurden präzisiert: - Grundsätze, Programm und Koordinierung der Entwicklungspolitik - Planung und Durchführung der Projekte der Technischen Hilfe - Vorsitz und Geschäftsführung im Interministeriellen Ausschuss für Entwicklungspolitik, Referentenausschuss für Technische Hilfe und im Länderausschuss für Kapitalhilfe. Das Bundesministerium für Wirtschaft sollte sich weiterhin um die Planung und Durchführung der Kapitalhilfe-Projekte kümmern, wobei Grundsätze und Programm der Kapitalhilfe zwischen dem BMZ und dem BMWi einvernehmlich zu erarbeiten waren, und den Vorsitz und die Geschäftsführung im Referentenausschuss für Kapitalhilfe führen. Das Auswärtige Amt behielt sich die Zuständigkeit für alle politischen Fragen vor; die Grundsätze und das Programm der Entwicklungspolitik sollten zwischen BMZ und Auswärtigem Amt einvernehmlich erarbeitet werden. Zum 15. Mai 1970 kam es zu einer erneuten Abstimmung mit dem BMWi über die Behandlung von Projekten der Kapitalhilfe. Am 17. März 1972 wurde mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft (BML) eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe getroffen. Für die Entgegennahme von Anträgen, die Entscheidung über die Anträge und den Abschluss von Verträgen sollte das BMZ, für die Erarbeitung des Protokolls als Bestandteil der zu treffenden Vereinbarungen und die Aufbingung und Bereitstellung der zu liefernden Produkte das BML federführend sein. Durch Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 wurde das BMZ für den gesamten Bereich der Kapitalhilfe (bisher BMWi) zuständig. Am 06. April 1973 folgte eine Vereinbarung mit dem BMWi über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe. Die Zuständigkeit des BMZ sollte nunmehr umfassen: - Bilaterale Kapitalhilfe - Bilaterale Technische Hilfe - Multilaterale Entwicklungshilfeeinrichtungen - Technologietransfer in Entwicklungsländer Gespaltene Zuständigkeiten wurden für multilaterale Umschuldungsverhandlungen vereinbart: betrafen diese ausschließlich oder überwiegend Kapitalhilfekredite, so hatte das BMZ die Delegationsleitung, betrafen sie überwiegend oder ausschließlich verbürgte Exportkredite und Finanzkredite, so hatte das BMWi das Recht der Delegationsleitung. Eine Vereinbarung vom gleichen Tage mit dem Bundesministerium der Finanzen betraf die Zusammenarbeit beider Ministerien auf den Gebieten der bi- oder multilateralen Zusammenarbeit, der Umschuldungen und des Europäischen Entwicklungsfonds. Seit dem 22. Januar 1993 führt das BMZ erhält den Namen "Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung" (Vorbemerkung von Herrn Dr. A. R. Baumgarten, Mai 1997) 1993 - heute: 1998 Das BMZ erhält die Federführung innerhalb der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union. Das BMZ orientiert sich heute an den Milleniumsentwicklungszielen der Vereinten Nationen. Dabei handelt es sich um folgende acht Ziele, die bis 2015 erreicht werden sollen: - Halbierung der extremen Armut und des Hungers in der Welt - Grundschulbildung für alle Kinder - Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rolle der Frauen - Reduzierung der Kindersterblichkeitsrate um zwei Drittel - Senkung der Müttersterblichkeit um drei Viertel - Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen schweren Krankheiten - Umweltschutz und ökologische Nachhaltigkeit - Faire internationale Rahmenbedingungen für Handel und Entwicklung. Das BMZ arbeitet mit zahlreichen Partnerländern zusammen. Auf 58 davon hat man sich nun besonders konzentriert. Konkrete Konzepte zur Entwicklungshilfe, die das BMZ erarbeitet, werden in Verträge umgewandelt. Feste Ziele und ein fester Zeitrahmen sind dabei unerlässlich. Das gilt natürlich auch für die Festlegung von Art und Höhe der geplanten Förderungen. Vom BMZ beauftragte Organisationen führen die Verträge durch; anschließend kontrolliert das BMZ den Erfolg der Projekte. Die Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen ist zusätzlich durch externe Gutachter und einen wissenschaftlichen Beirat gesichert, um aus eventuellen Fehlern oder Rückschlägen lernen zu können. Bei den beauftragten Organisationen handelt es sich hauptsächlich um folgende: - Deutscher Entwicklungsdienst (DED) - Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) - Internationale Weiterbildung und Entwicklung GmbH (InWEnt) - KfW Entwicklungsbank. Die Durchführungsorganisationen arbeiten in den Entwicklungsländern mit Projektträgern zusammen, die von der Regierung des betreffenden Partnerlandes ausgesucht werden. Neben der staatlichen Entwicklungshilfe gibt es auch viel Engagement im nichtstaatlichen Bereich, z.B. von Seiten kirchlicher Hilfswerke oder politischer Stiftungen. Auch hier leistet das BMZ Unterstützung - mit ca. 10 Prozent seines Gesamthaushaltes für die so genannten "Nichtregierungsorganisationen (NRO)". Auf internationaler Ebene leistet das BMZ Beiträge zum europäischen Entwicklungsfonds, zu seinem Anteil an der Weltbank, zum Internationalen Währungsfonds (IWF), für die regionalen Entwicklungsbanken sowie für Fonds und Programme der Vereinten Nationen. (Die o.a. Informationen entstammen den Internetseiten des BMZ, v.a. der dort erhältlichen Broschüre "Das BMZ stellt sich vor" von 2006) Minister: Walter Scheel (FDP), Nov. 1961-Okt. 1966 Werner Dollinger (CSU), Okt.-Dez. 1966 Erhard Eppler (SPD), Okt. 1968-Juli 1974 Egon Bahr (SPD), Juli 1974-Dez. 1976 Marie Schlei (SPD), Dez. 1976-Febr. 1978 Rainer Offergeld (SPD), Febr. 1978-Okt. 1982 Jürgen Warnke (CSU), Okt. 1982-März 1987 Hans Klein (CSU), März 1987-April 1989 Jürgen Warnke (CSU), April 1989-Jan. 1991 Carl-Dieter Spranger (CSU), Jan. 1991-Okt. 1998 Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), Okt. 1998-heute Staatssekretäre: Friedrich Karl Vialon, März 1962-Dez. 1966 Udo Hein, Dez. 1966-Okt. 1969 Karl-Heinz Sohn, Okt. 1969-Juni 1974 Udo Walter Kollatz, Juli 1974-Febr. 1978 Carl-Werner Sanne, Febr. 1978-Juli 1981 Konrad Porzner, Juli 1l981-Okt. 1982 Siegfried Lengl, Okt. 1982-Jan. 1992 Wighard Härdtl, Febr. 1992-Okt. 1998 Erich Stather, Okt. 1998-heute Hinweise für die Benutzung Die Ordnung des Bestandes orientiert sich im wesentlichen an der Organisationsstruktur des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Erklärungsbedürftig ist hinsichtlich der Klassifikation lediglich die auch die Organisation des BMZ bestimmende Unterscheidung in Regionale und Sektorale Entwicklungspolitik. Die Regionale Entwicklungspolitik wird seit der Einrichtung des Ministeriums von der Abteilung I wahrgenommen. Sie umfasst die Initiierung der Projekte und Programme sowohl der Technischen Hilfe (TH, später: Technische Zusammenarbeit) als auch der Kapitalhilfe (KH, später: Finanzielle Zusammenarbeit) und ihre Realisierung. In den Akten dürfen projektbezogen alle Unterlagen vom ersten "Andenken" über die Prüfung der Vorhaben, die Abstimmung mit zu beteiligenden Ressorts, vor allem dem Auswärtigen Amt, die Entscheidung, die Verhandlungen mit den Regierungen der Entwicklungsländer sowie die Koordination der entwicklungspolitischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den durchführenden Organisationen GTZ und KfW erwartet werden. Die Akten enthalten die Unterlagen zu den Regierungsverhandlungen, die Projektfortschritts- und Abschlussberichte der Durchführungsorganisation, Schlussrechnungen, die Dienstreiseberichte der Mitarbeiter des BMZ und ggf. die sog. Evaluierungen (Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen durch das BMZ oder externe Einrichtungen). Die Regionalreferate sind zuständig für die Integration aller Hilfsmaßnahmen in den Regionalbereichen. Da es sich um eine dichte Überlieferung der entwicklungspolitischen Vorstellungen und durchgeführten Maßnahmen der Bundesregierung handelt, wurden die Projektakten der Regionalakten komplett aufbewahrt. Kassiert wurden lediglich die Akten zu Kapitalhilfeprojekten bis 1973, da bis zu diesem Zeitpunkt das Bundesministerium für Wirtschaft (Bestand B 102) federführend war. Die Akten sind entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der federführenden Regionalreferate in Länderserien organisiert (siehe 2.2). DIe Ablage nach dem z.d.A.-Datum bewirkt, dass die zu einem Projekt anfallenden Hefte in den Serien nicht geschlossen, sondern verstreut, wenn auch im allgemeinen in gewisser Chronologie vorliegen. Um über den regionalen Zugriff hinaus auch bereichsbezogene Fragestellungen zu ermöglichen, ist dem Findbuch ein Auszug aus der Projekt-Datenabank des BMZ beigefügt. Hierin sind alle TH- und KH-Projekte bis 1982 nach Sektoren geordnet und mit Verweis auf die Länder aufgelistet. Bezieht sich eine Frage beispielsweise auf primäre Gesundheitsprojekte in Zentralafrika, so kann zunächst anhand der Liste festgestellt werden, in welchen zentralafrikanischen Ländern zu einem bestimmten Zeitpunkt genau bezeichnete Gesundheitsprojekte durchgeführt wurden, um dann in den jeweiligen Länderserien unter Berücksichtigung der Laufzeiten die Akten zu ermitteln. Hierbei ist besonders in langen Serien aufgrund der Schriftgutorganisation ein gewisser Arbeitsaufwand unvermeidlich. Im Rahmen der Sektoralen Entwicklungshilfepolitik (die Abtl. wechselt: UA 1B, 2, 3) sollen für die einzelnen Bereiche entwicklungspolitischer Zusammenarbeit Grundsätze erarbeitet werden, um so die räumlich orientierte Arbeit der Regionalreferate zu ergänzen. Die Überlieferung der Sektorreferate liegt unter 3 vor. Die sog. Sektorpapiere, d. h. die in den einzelnen Referaten erstellten Grundsatzpapiere, wurden in der Regel im Rahmen der Enthält-Vermerke bei der archivischen Erschließung "ausgeworfen". Grundsätzlich ist festzustellen, dass Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten der Sektorreferate ganz offensichtlich weit hinter dem der die Entwicklungshilfepolitik über die Initiierung und Koordinierung steuernden Länderreferate zurückbleiben. Hinsichtlich der Bearbeitung der Akten ist festzuhalten, dass die im Findbuch vorliegende Bandzählung archivisch gebildet ist. Dies dürfte aber kaum zu Irritationen führen, da die Bandzählung der Registratur nur den internen Arbeitsunterlagen, nicht aber den Akten selbst zu entnehmen ist. (Vorbemerkung von Frau Bettina Martin-Weber, 1997) Bearbeitungshinweis Eine Mitte der 1990er Jahre eingesetzte Projektgruppe zur Bewertung hat modellartig wichtige grundsätzliche Bewertungsentscheidungen festgelegt. Dies ist in der Bestandsbeschreibung ausführlich nachzulesen. Bestandsbeschreibung a) Bestandsgeschichte Als 1976 das Bundesarchiv dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit einen Besuch abstattete, um dessen Schriftgutverwaltung kennenzulernen, stellte der zuständige Archivar (Heinz Hoffmann) fest, dass starke Ähnlichkeit zu der Schriftgutverwaltung im Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegeben war. Zum damaligen Zeitpunkt gab es 4 Abteilungsregistraturen im BMZ. Die Arbeit der Schriftgutverwalter war somit organisations-, nicht aktenplanbezogen. Nicht zum Referat des inneren Dienstes gehörten die Ablagen bzw. Registraturen im Leitungsbereich (für Minister, Parlametarischen Staatssekretär und Staatssekretär jeweils getrennte Erledigung durch die Vorzimmerdamen), im Personalreferat (nicht die entsprechenden Sachakten!) und im VS-Bereich. Nachdem sich eine Bearbeiterablage im Fachbereich wegen der schlechten Ordnung als unzweckmäßig erwiesen hatte und Ende 1973 aufgelöst worden war, bestand im BMZ nur noch eine Bearbeiterablage im Referat 314 (nur für das Aktenzeichen T 4060). Die damals geltende Fassung des Aktenplans von 1974 änderte nur unwesentlich die ursprüngliche Fassung von 1963, die sich in der Notation und im fachneutralen Bereich auch inhaltlich an den Aktenplan des BMF anlehnte. Der Aktenplan war grundsätzlich wohl zu wenig untergliedert. Die Akten des Ministerbüros wurden nach einem eigenen Aktenplan geführt. Als gewisses Problem für die archivische Tätigkeit erwies sich die Ablage von Vorgängen nach z.d.A.-Datum anstatt nach Aktenzeichen. Im Laufe der nächsten zwei Jahrzehnte wurde wohl so etwas wie ein "Aussonderungsmerkblatt" verwendet, um -wo es möglich war- eine frühzeitige Schriftgutreduktion zu erreichen. So war die Möglichkeit der Vernichtung geeigneter Aktenportionen vor Ort gemäß § 21 RegR (GGO I) in Absprache mit dem Bundesarchiv durchaus gegeben (Bsp.: alte Haushaltsunterlagen). Die Altschriftgutverwaltung des Ministeriums in der Außenstelle Berlin, die in den 1990ern zu einigen Irritationen führte, was die Aktenabgabe an das Bundesarchiv betraf, wurde schließlich von Bonn aus angeleitet, um künftige "Fehlabgaben" zu vermeiden. 2003 gab es konkrete Pläne zur Erstellung eines neuen Aktenplans in der Behörde. Bis dato erfolgte jedoch noch immer die Ablage der Vorgänge nach z.d.A.-Datum, und auch die Einrichtung einer zentralen Altregistratur wurde von Seiten des Ministeriums abgelehnt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde gerade von LimaReg auf DOMEA umgestellt, die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung war angedacht. Zu bemerken ist abschließend, dass die noch unverzeichneten Akten zum größeren Teil in Hangelar und zu einem kleinen Teil in Hoppegarten liegen. Bei dem in Hoppegarten lagernden Schriftgut liegt der Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der ehemaligen DDR. b) Archivische Bewertung und Bearbeitung Begonnen wurde die Bewertung und Erschließung im Frühjahr 1995 mit der Einsetzung einer dreiköpfigen Projektgruppe "Archivische Bewertung und Erschließung von Ministerialakten besonderer Priorität". Bei ihrer Auflösung 1996 waren 21550 Bände bearbeitet (jüngstes Laufzeitende: 1988); die von Frau Bettina Martin-Weber ausgearbeitete Klassifikation und ihr Findbuchentwurf bildeten die Grundlage der weiteren Arbeit. Die Projektgruppe einigte sich 1995 auf die Übernahme der Unterlagen des Interministeriellen Ausschusses für Entwicklungspolitik und darüber hinaus - trotz Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft- der Unterlagen des Interministeriellen Referentenausschusses für Kapitalhilfe zur Vervollständigung der Projektübersicht in B 213. Die Länderserien der Technischen Hilfe und der Kapitalhilfe (Projektakten, Az. T 2032/K2032) wurden beinahe vollständig als archivwürdig bewertet. Die Projektakten enthalten Durchschläge und Abschriften der wichtigsten Unterlagen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, des Auswärtigen Amtes und des Finanz- wie auch des Wirtschaftsministeriums, so dass der gesamte Projektablauf aus ihnen ersichtlich wird. Die Archivwürdigkeit der Projektakten setzt mit der Übernahme der jeweiligen Zuständigkeiten seitens des Ministeriums ein: Technische Hilfe 1961 (1964), Kapitalhilfe 1973. Die Projektgruppe war bemüht, die so genannten Sektorpapiere, in denen sich die konzeptionelle Arbeit der Fachreferate niederschlägt, jeweils zu ermitteln und auszuwerfen, auch wenn deren Relevanz für entwicklungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen nicht überschätzt werden darf. Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten der Sektorreferate bleiben offenbar sowieso weit hinter denen der Länderreferate zurück. In großem Umfang kassiert wurden Länderserien der Sektor-Referate, da es sich hierbei weitgehend um die Parallelüberlieferung zu den Länderserien der federführenden Regionalreferate handelt (Az. T 2080, T 7410, T 9032, K 8167, T 1021, K 8085, K 8167 und T 9170). Durch die Erweiterung des Aktenzeichens um die Länderkennung lassen sich diese Akten schnell identifizieren. Die einzelnen Länderserien vorangestellten "Allgemeinen Akten" (ohne eindeutige Länderkennzeichnung im Aktenzeichen) enthalten viel eine Ländergruppe insgesamt betreffendes Informations- und Hintergrundmaterial in Umdrucken; sie sollten dennoch nicht deswegen pauschal als kassabel eingestuft werden, sondern immer einer Einzelbewertung unterzogen werden. Die Akten des Referates für Zentrale Evaluierung und Inspektion wurden weitgehend kassiert. Die projektbezogenen Evaluierungsberichte finden sich in den jeweiligen Projektakten der Länderserie; aufbewahrt und ausgeworfen wurden die projektübergreifenden "Querschnittsanalysen". Als archivwürdig übernommen wurden schließlich noch Akten zur Einrichtung, Organisation und von Aufsichtsratssitzungen der so genannten "Vorfeldorganisationen" (z.B. DSE, DED etc.) Als problematisch erweist sich die Ermittlung von Grundsatzakten, zumindest bei der federführenden Stelle (früher häufig Abteilungsleiter/Unterabteilungsleiter). Derzeit werden neben der laufenden Bewertung nachträgliche Erschließungsarbeiten vorgenommen, die dazu führen, dass das Archivgut besser recherchiert und genutzt werden kann. Eine Verzeichnung auf Vorgangsebene ersetzt bei den bereits als archivwürdig eingestuften Akten somit die vormalige pauschale Erschließung in simplen Bandfolgen (Kapitalhilfe für.../Technische Hilfe für...) und führt zu präzisen Titeln unter Benennung konkreter Entwicklungshilfemaßnahmen. Die Ordnung nach Ländern/Regionen wird grundsätzlich beibehalten, wurde aber verfeinert (z.B. aufgrund von Namenswechseln einzelner Länder) und in Serien vorgenommen. Laut der Arbeitsanweisung für Länderakten von 1996 war vorgesehen, Regierungsverhandlungen, Rahmenplanungen, Länderhilfsprogramme (LHP) und Dienstreiseberichte in den Enthält-Vermerken auszuwerfen. Daran hält man heute nicht mehr fest; routinemäßige Dienstreisen sind in den Erschließungsdatensätzen nicht erwähnenswert. In der Klassifikation werden die Länderakten in eine kontinentale Gliederung eingearbeitet. Inhaltliche Charakterisierung Organisation und Verwaltung, mit Sammlung von Kabinettvorlagen; Personalangelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter; Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen; Entwicklungspolitik; Kapitalhilfe für Entwicklungsländer; Technische Hilfe für Entwicklungsländer; länderbezogene Projektakten; sektorale Entwicklungspolitik. An der Durchführung der Aufgaben des BMZ wirken mit (Stand: 1997): Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE), Deutscher Entwicklungsdienst GmbH, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik GmbH, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Carl Duisberg- Gesellschaft e.V. Erschließungszustand (vorläufiges) Teilfindbuch (Benutzersaal). Zitierweise BArch B 213/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002579-b_213
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