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Bundesgerichtshof

Geschichte des Bestandsbildners Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde aufgrund Artikel 95 GG in Verbindung mit §§ 12 und 123 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27. Januar 1877 (RGBl. S. 41) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl. S. 513 ff.) als oberster Gerichtshof des Bundes für Zivil- und Strafsachen mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Er ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde im Bereich der Landgerichte und Oberlandesgerichte. In Patentsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts, das seinerseits für Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes zuständig ist. In Strafsachen verhandelt und entscheidet der Bundesgerichtshof über das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Oberlandesgerichte sowie gegen die Urteile der Landgerichte, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. Beim BGH bestehen derzeit zwölf Zivilsenate mit einem Hilfssenat für Patentrecht (Zivilsenat Xa) und fünf Strafsenate, wobei der fünfte Strafsenat seinen Sitz zunächst in Berlin hatte. Dieser wurde im Jahre 1997 nach Leipzig verlegt. Daneben existieren acht Spezialsenate: Große Senate (Großer Senat für Zivilsachen, des Großer Senat für Strafsachen und Vereinigte Große Senate. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Deutschen Richtergesetz, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz), Kartellsenat, Dienstgericht des Bundes, Senat für Notarsachen, Senat für Anwaltssachen, Senat für Patentanwaltssachen, Senat für Landwirtschaftssachen, Senat für Wirtschaftsprüfersachen, Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Neben der Präsidentin sind am Bundesgerichtshof 128 Richter in den Senaten tätig, darunter 17 Vorsitzende Richter. Die Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof sind zuständig für richterliche Handlungen in Ermittlungsverfahren. Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist außerdem ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes eingerichtet. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19. Juni 1968, BGBl. I, Seite 661. Der BGH gehört zum Geschäftsbereich des BMJ. Bestandsbeschreibung Bestandsgeschichte Die ersten Abgaben erfolgten im Jahr 1986. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bei der Überlieferungsbildung ist zu beachten, dass die Prozessakte regelmäßig bei der Vorinstanz geführt wird. Diese enthält alle für das Verständnis des Einzelfalls wesentlichen Schriftstück, da gemäß § 19 Abs. 2 GO „Die im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof entstehenden Akten [...] grundsätzlich mit den nach Erledigung des Rechtsmittels zuzuleitenden Akten der Vorinstanzen zu vereinigen [sind]." In Strafverfahren führt die zuständige Staatsanwaltschaft die Verfahrensakte. In Strafverfahren, die erstinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurden (§ 134 GVG sah dies seinerzeit noch vor, 1975 fiel dieser Paragraph fort), verblieben die vor dem Bundesgerichtshof entstandenen Akten nicht beim Bundesgerichtshof, sondern gingen urschriftlich, d.h. im Original, in die Überlieferung des Generalbundesanwaltes. In den Akten des Generalbundesanwalts finden sich daher u.a. · die Niederschriften der öffentlichen Verhandlung (mit handschriftliche Änderung, unterzeichnet vom Senatspräsidenten und dem Urkundenbeamten des BGH), · die Entscheidung des BGH mit handschriftlichen Änderungen und Streichungen (Urschrift), · aber auch sonstige, weniger bedeutsame Dokumente. Beim BGH verbleiben lediglich sog. Retentakten. Die Überlieferungsbildung setzt folglich in Beschwerden und Revisionen bei den Vorinstanzen und den jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaften an. Gemäß Empfehlung der ARK sichert das Bundesarchiv Retentakten zu historisch relevanten Urteilen. Die Auswahl umfaßt - Die durch den BGH als historisch wertvoll bezeichneten Akten. - Die in die Amtliche Sammlung bzw. das Nachschlagewerk des BHG aufgenommenen Prozesse. - Prozesse zu den Deliktarten §§ 174-176 StGB, § 181 StGB, §§ 211-213 StGB, § 218 StGB sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Bearbeitung ist im Januar 2017 begonnen worden. Erfaßt werden Aktenzeichen, Deliktart und Laufzeit der Akte. Eine Recherche nach diesen Daten ist außerhalb der 60jährigen Schutzfrist möglich. Inhaltliche Charakterisierung Verfahrensakten des 3. und 5. Strafsenates (Jahrgänge 1952-1997) sowie des I. bis V. Zivilsenats 1950-1965. Bisher wurden keine Generalakten abgegeben. Erschließungszustand Abgabeverzeichnisse; Kopien von Aktenkontrollen und Nummernbüchern des BGHs werden jahrgangsweise im Magazin am Ende des Bestands gelagert. Vorarchivische Ordnung Der BGH führt Verfahrensakten (Retenakten), die jeweils sein Urteil und Durchschriften der Schriftsätze der Parteien in der Revisionsinstanz enthalten. Die Prozessakten einschließlich der Unterlagen, die beim BGH entstanden sind, gehen urschriftlich zurück an die Vorinstanz. Die Überlieferungsbildung findet bei den Staatsarchiven der Länder statt. In der Bibliothek des BGH befindet sich eine Sammlung aller seiner Entscheidungen. Zitierweise BArch B 283/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002579-b_283
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