Höpker Aschoff, Hermann
Besondere Benutzungsbedingungen Die Benutzung unterliegt keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und von schutzwürdigen Belangen Dritter. Geschichte des Bestandsbildners Biografie Dr. iur. Dr. h.c. Hermann Höpker Aschoff (* 31. Januar 1883 in Herford; † 15. Januar 1954 in Karlsruhe), 1901-1904 Studium der Rechtswissenschaft und der Staatswissenschaften in Jena, München und Bonn, dabei Mitglied bzw. Sprecher der Jenenser Burschenschaft "Arminia auf dem Burgkeller", 1904-1905 Wehrpflicht beim Straßburger Feldartillerie-Rgt. Nr. 51, anschl. Referendar beim Oberlandesgericht Köln mit Stationen in Vlotho und Münster, 1907 Promotion in Bonn, 1910 Große Staatsprüfung in Berlin, anschl. Richter am Landgericht Bochum, 1914-1918 Militärdienst (Westfront), zuletzt Hauptmann der Reserve und Batterieführer, 1919 Eintritt in die Deutsche Demokratische Partei (DDP), 1921 Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat in Hamm/Westfalen, 1921-1932 Mitglied des Preußischen Landtags (DDP/DStP), 1925-1931 Preußischer Finanzminister, 1930-1932 Mitglied des Deutschen Reichstags (DStP), 1932-1933 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dresdner Bank, 1933-1937 Mitarbeit bei der liberalen Zeitschrift „Die Hilfe", Nov./Dez. 1939 Dienstverpflichtung als Angestellter bei der Intendantur des General-Kommandos III der Wehrmacht, 1940-1944 Dienstverpflichtung als Chefjurist bei der Haupttreuhandstelle Ost (HTO), 1944-1945 Angestellter bei der Industrie-Kontor GmbH, 1945-1946 Generalreferent für Finanzen bei der Provinzialregierung von Westfalen, 1946-1952 Hochschullehrtätigkeit in Münster, Bochum bzw. Hagen und Bonn, 1948-1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates, Sprecher der FDP-Fraktion, 1949-1951 Mitglied des Deutschen Bundestags (FDP), dort Vorsitzender des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, 7.9.1951-15.1.1954 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. GND:119208857 {{ Höpker Aschoff, Hermann }} Bearbeitungshinweis Im Jahr 1957 fertigte Dr. Wolfgang Mommsen erstmals ein vorläufiges Verzeichnis über die im Nachlass vorhandenen Unterlagen, das in kurzer Form Stichworte aus einem Abgabeverzeichnis aufnahm. Der Nachlass Höpker Aschoff wurde im Jahr 2018 auf der Grundlage des vorläufigen Verzeichnisses neu bearbeitet und an die Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs angepasst. Dabei waren insbesondere inhaltliche Strukturen zu bilden, Sachtitel zu präzisieren, enthaltene Unterlagen aufzunehmen sowie Laufzeiten zu korrigieren. Weil der private Nachlass mehrfach Handakten aus amtlicher Tätigkeit Höpker Aschoffs enthielt, musste über den Verbeib des staatlichen Schriftguts Beschluss gefasst werden. Daraufhin sind Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts in den entsprechenden staatlichen Bestand (B 237 - Bundesverfassungsgericht) transferiert worden. Handakten aus Höpker Aschoffs Zeit als Bundestagsabgeordneter bzw. als Vorsitzender des Finanz- und Steuerausschusses des Deutschen Bundestages sind hingegen im Nachlass verblieben. Die bisher nur oberflächliche Ordnung des Schriftguts machte bei der Neubearbeitung die inhaltliche Dreiteilung einer Archivalieneinheit nötig; auch wurde eine bislang noch unbewertete Akte neu erschlossen. Statt 58 Verzeichnungseinheiten bilden somit 61 Einheiten den überarbeiteten Bestand "Nachlass Hermann Höpker Aschoff". Bestandsbeschreibung Bestandsgeschichte Nach dem Tode Hermann Höpker Aschoffs im Jahre 1954 trat das neu errichtete Bundesarchiv erstmals an Margarete Höpker Aschoff, die Witwe, heran und bat um Überlassung des schriftlichen Nachlasses ihres verstorbenen Mannes. Die Witwe erklärte sich zur Überlassung bereit, sodass im Dezember 1956 zwei Koffer mittlerer Größe mit Nachlasspapieren aus ihrer Wohnung abgeholt werden konnten. Die überlassenen Unterlagen stammten ganz überwiegend aus der Zeit nach 1945. Der ältere Nachlass bis zum Jahre 1945 war nach Aussage Margarete Höpker Aschoffs im früheren Haus ihres Mannes in Berlin-Zehlendorf verblieben. Als dieses Haus bei Kriegsende geplündert wurde, soll auch das ältere Schriftgut verloren gegangen sein. Nach Durchsicht aller Unterlagen gab das Bundesarchiv 1957 stenografische Niederschriften des Nachlassers an die Witwe zurück, bei denen es sich um Auszüge aus Büchern sowie um Kollegmitschriften handelte. Alle anderen Unterlagen wurden anschließend in einem vorläufigen Verzeichnis mit 54 Nummern erfasst. Im September 1977 überließ Margarete Höpker Aschoff dem Bundesarchiv einen weiteren Ordner, der Korrespondenzen ihres Mannes aus den Jahren 1945 bis 1949 beinhaltete. Im Jahr 1998 erhielt das Bundesarchiv Post von einer Privatperson, die durch Erbe in den Besitz von Briefen Hermann Höpker Aschoffs gelangt war. Diese Briefe waren an Edith Schneider (1905-1995) gerichtet, mit der ihn seit 1929 eine Freundschaft verbunden hatte. Sein Nachlass wurde mit diesen privaten Unterlagen aus dem Besitz Edith Schneiders angereichert. Die endgültige Erschließung des Nachlasses erfolgte 2018. Inhaltliche Charakterisierung Persönliche Papiere, Veröffentlichungen, Vorlesungen, Manuskripte zu finanzpolitischen Fragen, Korrespondenz, 1 privates Foto von Höpker Aschoff. Überwiegend Materialien aus der politischen und wissenschaftlichen Tätigkeit seit 1945. Der Bestand beinhaltete zunächst keine Unterlagen aus Höpker Aschoffs Amtszeit als preußischer Finanzminister. Durch eine Anreicherung des Nachlasses im Jahr 1998 mit privaten Unterlagen Edith Schneiders, einer persönlichen Freundin Höpker Aschoffs, wird diese Zeit dennoch zumindest aus privater Sicht des damaligen Ministers erfahrbar (Nr. 57). Die Briefe an Schneider stellen zusammen mit philosophischen Betrachtungen (Nr. 4) die einzigen wirklich privaten Zeugnisse innerer Befindlichkeiten Höpker Aschoffs dar. Im angereicherten Nachlassteil findet sich überdies das einzige, hier verfügbare private Foto Höpker Aschoffs, welches ihn und Schneider auf einer Urlaubsreise im Jahr 1930 zeigt (Nr. 58). Von besonderem Interesse ist weiter das Schriftgut, welches im Rahmen des politischen Säuberungsverfahrens entstand, spiegelt es doch zumindest bruchstückhaft Höpker Aschoffs Tätigkeit bei der Haupttreuhandstelle Ost (HTO) im besetzten Polen während der nationalsozialistischen Herrschaft (Nrn. 5, 49, 53). Gleiches gilt für viele Unterlagen innerhalb seiner Korrespondenz (Nr. 56), weil mehrere ehemalige Mitarbeiter der Behörde nach dem Krieg im Bemühen um die sog. "Persilscheine" an ihn herantraten. Mehrere Bittsteller thematisieren ihre frühere berufliche Stellung innerhalb der HTO ausführlich. Vereinzelt pflegte Höpker Aschoff Kontakte mit früheren Kollegen auch über diesen Rahmen hinaus, nachdem teils beachtliche Karrieren Einzelner u.a. in Bundesministerien nachfolgten. Rechtswissenschaftlich und rechtshistorisch Interessierte profitieren vom Nachlass insbesondere wegen der vielen juristischen Inhalte in Veröffentlichungen, Manuskripten oder diversen handschriftlichen Aufzeichnungen (z.B. Nrn. 3, 10, 11, 13). Höpker Aschoff nutzte für letztere recht häufig Stenografie nach dem Stolze-Schrey-System. Die Unterlagen zur Amtszeit als Bundesverfassungsgerichtspräsident beschränken sich nach dem Transfer der staatlichen Verfahrensakten (Nrn. 16-19, 24, 25, 29, 32) in den Bestand des Bundesverfassungsgerichts (B 273) hingegen auf die Ernennungsurkunde und einen Vorgang zum Bundesbankgesetz (Nrn. 29, 60). Angemerkt sei an dieser Stelle, dass sich der Familienname korrekt ohne Bindestrich schreibt. Die Hintergründe dafür, eine Adoption im 19. Jahrhundert, gehen aus dem Nachlass hervor (Nr. 1). Zitierweise BArch N 1129/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-n_1129
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer