Granier, Gerhard
Besondere Benutzungsbedingungen Der Nachlass ist nur zum Teil zugänglich. Für die Bände 1 bis 12 sowie Band 20 gelten die Bestimmungen des BArchG wie für staatliches Schriftgut: Benutzbar bei Einhalten der 30-Jahresschutzfrist. Folgende Bände sind gemäß der vertraglichen Vereinbarung vorerst für jegliche Benutzung gesperrt. ° Die Bände 13 bis 18 sind versiegelt und erst nach dem Tod zu öffnen, danach ist die Benutzung der Unterlagen nach BArchG (30-Jahresfrist) möglich. ° Bände 19: Die Veröffentlichung des Manuskripts bedarf der vorherigen Zustimmung des Eigentümers ° Band 21 ist versiegelt und darf erst zum 1.1.2040 geöffnet werden. Zitierweise BArch N 1715/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-n_1715
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer