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Personalamt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Geschichte des Bestandsbildners Im Sommer 1947 begründet, erhielt das Personalamt, das seinen Sitz seit November 1947 in Frankfurt am Main hatte, erst am 23. Juni 1948 (WiGBl. S. 57) eine gesetzliche Grundlage. Seine Aufgaben bestanden in der Bearbeitung aller beamten-, besoldungs-, versorgungs- und disziplinarrechtlichen Fragen zunächst der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, dann der Bundesministerien, bis die entsprechenden Zuständigkeiten schrittweise auf das Bundesministerium des Innern, die Disziplinargerichte und den Bundespersonalausschuss übergingen. Durch Verordnung vom 28. Juli 1953 (BGBl. I S. 779) wurde das Amt aufgelöst. Der Bestand umfasst u.a. Unterlagen zur Behördenorganisation, zu Fragen des Beamtenrechts und zur "politischen Überprüfung" sowie Eignungsbefunde (v.a.psychologische Tests). Vorgeschichte des Personalamtes Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches von 1945 galt der besondere Augenmerk der Besatzungsmächte der Neuordnung des Personalwesens. Unter ihrem Einfluß entstanden zunächst in den Ländern zentrale Dienststellen zur Regelung und Überwachung des Personalwesens (siehe Bayerisches Beamtengesetz vom 28. Okt. 1946 Art. 38 - 47, in Bayerisches Gesetzes- und Verordnungsblatt 1946 Nr. 24 S. 349 f.; Gesetz über die Rechtsstellung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes Groß-Hessen vom 12. Nov. 1946 § 93 - 98, in Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen 1946 Nr. 30/31, S. 205; Beamtengesetz für Württemberg-Baden vom 19. Nov. 1946 Art. 37 - 40, in Regierungsblatt der Regierung Württemberg-Baden 1946 Nr. 22, S. 249 f.). Mit dem wirtschaftlichen Zusammenschluß der Amerikanischen und Britischen Zone und der Bildung von fünf deutschen Verwaltungen (Verwaltungsräte) im Sept. 1946 setzten auch Überlegungen zur zentralen Regelung des Personalwesens ein. Im Dez. 1946 beantragte der Länderrat der Amerikanischen Zone mit Interims-Antrag INT 13-2 die Bildung eines bizonalen Ausschusses für Beamtenfragen, der am 4. Dez. 1946 von der amerikanischen Militärregierung genehmigt wurde (siehe Stellungnahme der Militärregierung in Z 11/25). Diesem Ausschuss, der sich am 9. Jan. 1947 konstituierte, lagen Richtlinien (Terms of Reference) des Bipartite Civil Service Comitte (BICIV) vom 30. Dez. 1946 vor, in denen der allgemeine Rahmen für die Arbeit des Beamtenausschusses abgesteckt war (siehe Z 11/25). Unter Punkt 1 e sahen die Richtlinien vor: "Zur Verwirklichung der oben dargelegten Grundsätze des Personalprogramms ist ein Personalamt zu errichten. Es muss der Öffentlichkeit möglich sein, jederzeit Einblick in dessen Tätigkeit zu nehmen". An Anlehnung an die Richtlinien von BICIV erarbeitete der Ausschuss ein vorläufiges Abkommen über die Bildung eines Verwaltungsrats für das Personalwesen der gemeinsamen Verwaltung des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes, das am 14. Mai 1947 von BICIV genehmigt wurde (Anlage A zu BICIV/M (47) 5 in Z 11/25). Am 7. Juli 1947 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der deutschen Länder und der Vertreter Hamburgs das Abkommen in Frankfurt am Main, das damit als deutsches Staatsabkommen in Kraft trat. Am gleichen Tage konstituierte sich der Verwaltungsrat in seiner ersten Sitzung. Zum Vorsitzenden wählten die sieben stimmberechtigten Vertreter den hessischen Minister des Innern, Heinrich Zinnkann. Inzwischen hatte aber die weitere Ausgestaltung der Zweizonenverwaltung durch die Besatzungsmächte die Konzeption einer Verwaltung für das Personalwesen überholt. Auf Grund des Abkommens zwischen der amerikanischen und britischen Militärregierung vom 29. Mai 1947 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Ausgabe E, 1. Aug. 1947, S. 2 f., Anlage 1 zur Proklamation Nr. 5; durchgeführt durch die Proklamation Nr. 5 der amerikanischen Militärregierung in Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Ausgabe E, 1. Aug. 1947, S. 1 - 2 und Verordnungsblatt Nr. 88 der britischen Militärregierung in Verordnungsblatt der Britischen Zone 1947, Nr. 9, S. 79, beide vom 10. Juni 1947) traten anstelle der Verwaltungsräte ein Wirtschaftsrat, ein Exekutivausschuss sowie einzelne Verwaltungen. Dieses Abkommen unterstellte in Abschnitt Aufbau und Aufgaben 1 b (2) auch die "Personalverwaltung der zweizonalen Abteilungen" der Zuständigkeit des Wirtschaftsrats. Der Verwaltungsrat für das Personalwesen musste damit seinen Aufgabenbereich an den Wirtschaftsrat oder eine noch zu bildende Personalstelle abgeben. In Anbetracht dieser neuen Zuständigkeitsabgrenzung verzichtete der Verwaltungsrat bei seiner konstituierenden Sitzung von vornherein auf die Inangriffnahme grundsätzlicher Arbeiten im Bereich des Personalwesens. Lediglich für Überleitungsmaßnahmen stellte man je einen Referenten aus der Amerikanischen und Britischen Zone ein. Beendet wurde dieser Schwebezustand durch Gesetz über den vorläufigen Aufbau der Wirtschaftsverwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (Überleitungsgesetz) vom 9. Aug. 1947 (WIGBl. 1/47, S. 1) dessen Art. 2 die Einrichtung einer Abteilung für das Personalwesen der gemeinsamen Verwaltung beim Exekutivrat vorsah. In seiner Sitzung vom 7. Aug. 1947 genehmigte das Bipartite Board das Überleitungsgesetz vorbehaltlich gewisser Bemerkungen, deren eine im folgenden zitiert wird: "Die Funktionen der Personalabteilung sollten so definiert werden, dass die Unabhängigkeit der Verantwortlichkeit und Stellung der Abteilung klar ersichtlich ist". Bei den Erörterungen über den Umbau der bizonalen Verwaltungen vom 6. Aug. 1947 beim Exekutivrat erklärte der amerikanische Vertreter, der Personalabteilung solle die gleiche rechtliche Stellung zukommen, wie den fünf Verwaltungsämtern; sein Leiter müsse denselben Rang haben, wie die Direktoren der übrigen Ämter. In diesen Vorgesprächen wiesen die Vertreter der Besatzungsmächte der neu einzurichtenden Personalabteilung vor allem zwei Aufgabenbereiche zu: ein umfassendes Personalprogramm der Verwaltungen zu entwerfen und Zwischenlösungen für dringende Personalprobleme, die nicht liegen bleiben könnten, bis das Gesamtprogramm in Kraft tritt, zu schaffen. In der Folge errichtete der Exekutivrat eine Personalabteilung und betraute am 3. Sept: 1947 den Ministerrat im hessischen Justizministerium, Dr. Oppler, mit der vorläufigen Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters des Personalamtes. Die Personalabteilung nahm ihre Arbeit zunächst in der Villa Meister in Bad Homburg v. d. H. mit einem Leiter und zwei Verwaltungsangehörigen auf. Mit einem Personalbestand von 17 Verwaltungsangehörigen zog das Personalamt am 24. Nov. 1947 nach Frankfurt am Main um. Die in Angriff genommenen Arbeiten, vor allem das im Überleitungsgesetz (siehe oben) geforderte Personalamtsgesetz verzögerten sich aber durch die zu erwartende Umorganisation der bizonalen Verwaltung, die am 9. Feb. 1948 durch die Proklamation Nr. 7 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, amerikanisches Kontrollgebiet, Ausgabe 1, März 1948, S. 1 f.) sowie die Verordnung Nr. 126 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, britisches Kontrollgebiet 1948, Nr. 23, S. 686 f.) vollzogen wurde. Die neugeordnete Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sah als gesetzgebende Körperschaften den Wirtschaftsrat (Vertretung der Landtage) und den Länderrat (Vertreter der Länderregierungen), als Organ der Verwaltungen den Verwaltungsrat (Gemeinschaft der Direktoren der Verwaltungen) sowie weitere Verwaltungsstellen vor. Artikel 8 (1) forderte die Errichtung einer Personalabteilung für die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, dessen Leiter nicht Mitglied des Verwaltungsrats, jedoch dessen Vorsitzenden verantwortlich sein sollte. Das Personalamt Nach Schaffung dieser klaren Rechtsgrundlage erging am 23. Juni 1948 das Gesetz über das Personalamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (Personalblatt Nr. 1, S. 13). Nach diesem Gesetz unterstand das Personalamt der Dienstaufsicht des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der einen ihm verantwortlichen Leiter bestimmte (§ 1 (2) und (3)), § 2 umschreibt den Aufgabenbereich des Personalamts "Für die Regelung des Personalwesens des öffentlichen Dienstes bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ist das Personalamt in Gesetzgebungsfragen und ... in Verwaltungsfragen zuständig. Dies gilt nicht für das Personal des Länderrates" (§ 2 (1)). Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere: - Anstellung einschließlich Vor- und Ausbildung - Dienstpflichten und Folgen ihrer Verletzung - Beschwerden in Personalangelegenheiten - Beförderung, Versetzung, Beendigung des Dienstverhältnisses - Urlaub, Fürsorge, Versorgung und Versicherung - Einschränkung der politischen und wirtschaftlichen Betätigung der Verwaltungsangehörigen - Besoldung, Vergütung, Einstufungen, Dienstbezeichnungen (siehe § 2 (2)). Die Einrichtung eines Personalamtsausschusses beim Personalamt sah das Gesetz unter § 7 vor. Er umfasste vier Mitglieder, von denen je einer auf Vorschlag des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft für Verwaltung und öffentliche Betriebe ernannt werden sollte, während die beiden restlichen Mitglieder im öffentlichen Dienst erfahrene Verwaltungsangehörige sein mussten. Der Personalamtsausschuss sollte zu allen Fragen des Personalwesens von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung gehört werden. Die genaue Amtsbezeichnung des Personalamts lautete auf Grund der Proklamation Nr. 7: Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - Personalamt. Leiter des Personalamts blieb der bisher mit der Führung der Geschäfte beauftragte Dr. Oppler. Nach dem ersten Organisationsplan, der im Entwurf bereits im Dez. 1947 vorlag, gliederte sich das Personalamt in das Hauptbüro und die Zentralabteilung sowie fünf weitere Abteilungen mit ihren Unterabteilungen. Aber bereits das Übergangsgesetz über die Rechtsstellung der Verwaltungsangehörigen der Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 20. Juni 1948 (Personalblatt Nr. 1, S. 10 - 12) wies dem Personalamt eine Reihe weiterer bedeutsamer Aufgaben zu, die eine Umorganisation erforderlich machten. Die verstärkte Einschaltung des Personalamts in Versorgungsfragen (siehe Übergangsgesetz § 8 (2)) führte zur Einrichtung eines Referats der Abteilung IV, das sich mit Versorgungsproblemen befasste. Eine weit tiefgreifendere Umorganisation erforderte die in § 17 und 18 des Übergangsgesetzes vorgeschriebene Neuordnung des Dienststrafwesens. Die Abteilung V Dienststrafangelegenheiten, die am 1. Apr. 1948 eingerichtet worden war, wurde nun durch den Aufbau des im Beschluss Nr. 4 des Exekutivrats vom 17. Feb. 1948 über die Durchführung schwebender Dienstverfahren gegen Bedienstete des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (Personalblatt 1948, Nr. 1, S. 14 - 15) vorgesehenen Dienststrafgerichtsbarkeit bedeutend erweitert. Rechtliche Grundlage hierzu bot das Gesetz über die Einrichtung von Dienststrafkammern zur Durchführung schwebender Dienstverfahren gegen Verwaltungsangehörige des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 5. Juli 1948 (Personalblatt 1948, Nr. 1, S. 14). Das Gesetz, das den Beschluss Nr. 4 des Exekutivrats im wesentlichen wieder aufnahm, sah die Einrichtung von Dienststrafkammern mit regionaler Zuständigkeit sowie eines Dienststrafhofs beim Personalamt vor. Hierfür wurden bei der Abteilung V die Referate V c Dienststrafhof und V d Dienststrafkammern eingerichtet. Dieser neue Organisationsplan vom Juni 1948 brachte auch eine Umgliederung der Abteilung I. Das bisherige Hauptbüro sowie die Zentralabteilung bildeten nun eine neue Unterabteilung I Z, während die vorher schon in Abteilung I behandelten Belange einer Unterabteilung I A zugewiesen wurden. Eine klare Kompetenzabgrenzung und eine Fülle neuer Aufgaben für das Personalamt brachte das Gesetz Nr. 15 - Verwaltungsangehörige der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets - das am 15. März 1949 in Kraft trat (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, amerikanisches Kontrollgebiet, Ausgabe M 16. April 1949, S. 2 f.). Die in § 14 des Gesetzes geforderte Eignungsprüfung für Beamte sowie der Wegfall des Angestelltenverhältnisses im öffentlichen Dienst (§ 2) und die damit notwendig gewordene Überleitung von Angestellten in das Beamtenverhältnis sollten in der Folgezeit eine wahre Flut von Arbeit für das Personalamt bringen. Die Durchführung der Überleitung der Angestellten des mittleren und gehobenen Dienstes in das Beamtenverhältnis durch fachliche und psychologische Eignungsprüfungen sowie des höheren Dienstes durch Vortragskurse an der Verwaltungsakademie in Speyer wurde dem Referat II e übertragen, das bereits am 1. Aug. 1948 eingerichtet worden war. Die Überleitungen, die auf Grund von mehreren Durchführungsbestimmungen zum Gesetz Nr. 15 in Angriff genommen wurden (siehe vor allem Durchführungsbestimmung Nr. 3 vom 1. Juni 1949 in Personalblatt Nr. 6, S. 74 f. und Durchführungsbestimmung Nr. 6 vom 6. Juli 1949 ebenda. Nr. 8, S. 96) erforderten eine Reihe im deutschen Beamtenwesen bisher unbekannter psychologisch-wissenschaftlicher Methoden (vgl. hierzu Runderlass des Personalamts betr. Überleitung der Angestellten in das Beamtenverhältnis auf Kündigung vom 31. Aug. 1949 in Personalblatt Nr. 11, S. 131 f.). Dem enormen Arbeitsanfall versuchte man im Sommer 1949 durch eine organisatorische Straffung der Behörde Herr zu werden, indem man die Abteilungen I und IV als Hauptabteilung I, die Abteilungen II und III als Hauptabteilung II zusammenfasste. Zur Durchführung der in § 16 des Gesetzes Nr. 15 eingeforderten Einteilung der Stellen im öffentlichen Dienst in solche für Beamte und für Arbeiter wurde der Abteilung II im Aug./Sept. 1949 ein weiteres Referat angegliedert (Referat II f-Laufbahn und Stellenklassifizierung), womit die organisatorische Entwicklung im wesentlichen abgeschlossen war (zur Geschäftsverteilung siehe auch vorläufiger Geschäftsverteilungsplan des Personalamts, Anlage II zum 2. Jahresbericht des Personalamts für die Zeit vom 1. Okt. 1948 - 30. Sept. 1949, in Personalblatt Nr. 13, S. 173 f.; bei der Benutzung dieses Geschäftsverteilungsplans ist Vorsicht geboten, da die Referatseinteilung teilweise nicht mit der tatsächlich vorhandenen übereinstimmt). Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 und den nun folgenden organisatorischen Vorarbeiten von Bundesorganen begann eine langwährende Debatte über die Zukunft des Personalamtes. Gegen die in Aussicht genommenen Eingliederung des Personalamtes in das neuzubildende Bundesministerium des Innern wandten sich vor allem die Gewerkschaften, die ein unabhängiges überparteiliches Personalamt erhalten haben wollten. Auch von Seiten des Personalamtes und seines Leiters Dr. Oppler wurden die Vorteile einer Beibehaltung mehrfach betont. Aber mit Schreiben vom 24. Okt. 1949 teilte der Bundesminister des Innern dem Leiter der Personalamts mit, dass "auf Grund des Artikels 130 Abs. 1, Satz 1 GG ... das Personalamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Bundesregierung" untersteht. Weiter heißt es: "Die Bundesregierung hat mir durch Beschluss vom 18. Okt. 1949 das Personalamt unterstellt und die Federführung für die Artikel 130 Abs. 1 Satz 2 GG sich ergebenden Maßnahmen übertragen". Damit war aber die Debatte um das Personalamt keineswegs beendet, denn bereits in seinem Antwortschreiben vom 31. Okt. 1949 wies Dr. Oppler darauf hin, dass das Gesetz Nr. 15 sowie das Personalamtsgesetz noch immer in Kraft seien. Das Personalamt müsse demnach seine Tätigkeit bis zu dem Zeitpunkt fortsetzen, in dem eine neue gesetzliche Regelung vorliege. Allerdings geht aus dem Schreiben auch hervor, dass das Personalamt bereits zu diesem Zeitpunkt von den Ministerien in wichtigen Fragen nicht mehr beteiligt wurde. Nach und nach wurde der Aufgabenbereich des Personalamts eingeschränkt und der Personalbestand durch Abordnungen an Bundesdienststellen verringert. Die recht lange Übergangszeit von Anfang 1950 bis Mitte 1952 war noch immer gekennzeichnet von den Auseinandersetzungen um den tatsächlichen Status des Personalamtes. Beendet wurde diese Debatte durch die Ablösung von Ministerialdirektor Dr. Oppler, der am 30. Juni 1952 zum Gesandten der Bundesrepublik Deutschland in Island ernannt wurde. Als Nachfolger übernahm Ministerialrat Dr. Blaesing vom BMdI neben seiner eigentlichen Amtstätigkeit die Dienstgeschäfte des Leiters des Personalamts. Das Personalamt, jetzt als Abwicklungsstelle bezeichnet, beendete seine Arbeit in Frankfurt am Main am 25. Juni 1952 und zog nach Bonn um. Die offizielle Auflösung erfolgte durch die Verordnung über die Auflösung des Personalamtes der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 28. Juli 1953 (BGBl. I, 779). Literatur: Rudolf Morsey, Personal- und Beamtenpolitik im Übergang von der Bizonen - zur Bundesverwaltung (1947 - 1950) in: Verwaltungsgeschichte - Aufgaben, Zielsetzungen, Beispiele (= Schriftenreihe der Hochschule Speyer Bd. 66) Berlin 1977 Koblenz, 1979 Dr. Eder-Stein Bestandsbeschreibung Ordnung und Erschließung des Bestandes Der Bestand Z 11 (Personalamt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes) gelangte in mehreren Ablieferungen in das Bundesarchiv. 1953 gab das Bundesministerium des Innern ca. 1 1/2 Regaleinheiten ab. Weitere Abgaben erfolgten im Aug. 1956 (4 Gefach, Zugang 1 519/56) und im Aug./Nov. 1965 (3 1/2 Regaleinheiten, Zugang 1 80/65). Die erste Ablieferung von 1953 wurde von Herrn Dr. Vogel, die Zugänge von 1956 und 1965 unter Anleitung von Herrn Johann von den Werkstudenten Fräulein Zahr 1965 und Herrn Hahn 1967 vorläufig verzeichnet. Kassiert wurden dabei ca. 1 1/2 Regaleinheiten an Unterlagen, vor allem über Kassen- und Rechnungswesen, Gerätebestand, Beschwerden, Buchbestand der Dienstbibliothek, Stellenausschreibungen, Bewerbungen, Urlaubskontrolle, Wohnungsfürsorge und Winterbrand. Die Personalakten der Beamten vom einfachen bis zum gehobenen Dienst und der Angestellten und Arbeiter der entsprechenden Gehalts- bzw. Lohngruppen wurden an das Bundesverwaltungsamt in Köln abgegeben. Herr Marschall ordnete 1969 den noch unverzeichneten Rest des Bestandes und schrieb die vorstehende Behördengeschichte. Wegen der teilweise mangelhaften älteren Titelaufnahmen gelangten aber weder er noch Herr Buchmann 1972 zu einer abschließenden Bewertung und Klassifikation. Die Unterzeichende hat die vorhandenen Verzeichnungsunterlagen von Nov. 1978 bis Jan. 1979 im einzelnen überprüft und ca. 2 Regaleinheiten kassiert, vor allem Akten über den inneren Dienstbetrieb, Einzelfälle der psychologischen und fachlichen Eignungsprüfungen, Personalnebenakten, Kopien der Dienstverträge und Materialsammlungen für Sachgebiete außerhalb der Zuständigkeit des Personalamtes. Der Bestand umfasst nunmehr noch 577 Akteneinheiten, die fortlaufend neu nummeriert wurden. Um die bereits zitierten älteren Signaturen evident zu halten, wurde dem Findbuch eine Konkordanz der alten zu den neuen und der neuen zu der alten Signaturen beigegeben. Die Akten zu Einzelfällen der psychologischen Eignungsprüfungen, Dienststrafverfahren und der politischen Überprüfung sind bis auf weiteres für die allgemeine Benutzung gesperrt. Koblenz, 1979 Dr. Eder-Stein Inhaltliche Charakterisierung Organisation und innerer Dienstbetrieb, Verkehr mit Dienststellen der Besatzungsmächte, andere bizonale Dienststellen, Personalstatistik, Dienstverhältnisse, Ausbildung, Fortbildung, Eignungsprüfungen, Betriebsräte, Arbeitsrecht, Rechtsstellung der Verwaltungsangehörigen, Versorgung, Dienstvergütungen, Dienststrafwesen, Politische Überprüfung der Mitarbeiter der bizonalen Verwaltung. Zitierweise BArch Z 11/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002579-z_11
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