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Chefinspektion des Zollgrenzschutzes Britische Zone/ Zollgrenzdirektion Nord und Zollgrenzdirektion Süd/ Sonderbeauftragter für die Zonengrenze (Südteil) und Sonderbeauftragter für die Zonengrenze (Nordteil)

Geschichte des Bestandsbildners Der Zollgrenzschutz in der britischen Besatzungszone, dessen Wiederaufbau Ende 1945 eingeleitet worden war und der am 1. März 1946 die Verantwortung für die Überwachung der internationalen Grenzen der britischen Zone zurückerhalten hatte, wurde am 1. Juni 1946 aus der allgemeinen Zollverwaltung ausgegliedert und unmittelbar dem Kommando britischer Offiziere des Frontier Control Service unterstellt (Finanztechnische Anweisung der britischen Militärregierung, Finance Division, Nr. 81 vom 25. Mai 1946, Fundstelle: Z 33/72). Der Zollgrenzschutz blieb jedoch insofern an die Finanzverwaltung gebunden, als für Besoldungs- und Versorgungs-angelegenheiten des Zollgrenzschutzes die Finanzleitstelle und die ihr nachgeordneten Oberfinanzpräsidenten weiterhin zuständig waren. Als oberste Dienststelle der neuen Organisation des ZGS wurde die Chefinspektion des ZGS Britische Zone beim Headquarter Frontier Control Service in Oldenburg, Gartenstraße 20, eingerichtet. Anfang 1948 verlegten das Headquarter Frontier Control Service und am 17. März 1948 die Chefinspektion ihren Sitz nach Cuxhaven (Neufelderstr. - Amerikahafen, später Osterhöftstr. 8). Zum Chefinspekteur wurde Finanzpräsident Paul König bestellt. Er blieb mit der Leitung der Dienststelle (nachfolgend: Zollgrenzdirektion Nord bzw. Sonderbeauftragter für die Zonengrenze) bis zu ihrer Auflösung Ende 1951 betraut. Dem Zollgrenzschutz waren an den internationalen Grenzen (die Grenze zur sowjetischen Besatzungszone wurde von der Polizei überwacht) im wesentlichen folgende Aufgaben von der Militärregierung übertragen worden: Überwachung des Waren- und Personenverkehrs, Überwachung der Ein- und Ausfuhr im kleinen Grenzverkehr, Kontrolle des Verkehrs mit Zahlungsmitteln, Überwachung der Sperrzone, Abfertigung der Reisenden und Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und auf den Flugplätzen; nach Errichtung des Passkontrolldienstes Ende 1947 nahm der Zollgrenzschutz jedoch nur noch die Passkontrolle an den Übergängen sowie See- und Flughäfen von geringerer Bedeutung war. Der Chefinspektion waren die Inspektionen des Zollgrenzschutzes mit den Zollgrenzkommissariaten, Grenzaufsichtsstellen, Zollschiffsstationen, Grenzübergangsstellen und Zollgrenzschutzgruppen auf Flughäfen unterstellt. 1948 bestanden 9 Inspektionen des Zollgrenzschutzes: Kiel in Eckernförde, Flensburg, Unterelbe in Hamburg, Hannover-Küste in Aurich, Hannover-Land in Meppen, Westfalen in BOrken, Niederrhein in Krefeld (zuvor Düsseldorf), Aachen, See, anfangs Eckernförde, 1948 verlegt nach Cuxhaven. Ferner waren der Chefinspektion die Zollgrenzschutzschulen in Flensburg und Velen/Westfalen unterstellt (letztere wurden im März 1948 nach Cuxhaven und Anfang 1950 nach Bad Gandersheim verlegt) sowie die 1948 eingerichtete Hundezucht- und -abrichtanstalt in Quakenbrück. Im Frühjahr 1949 übernahm der Zollgrenzschutz auch die Überwachung der britisch-sowjetischen Zonengrenze unter Ablösung der bis dahin dort eingesetzten Polizeikräfte. Hierzu wurden in Braunschweig, Uelzen, Northeim und Lübeck neue Inspektionen des Grenzschutzes eingerichtet (ab August 1949 Inspektion des Grenzdienstes, ab Februar 1950 Inspektion des Zollgrenzdienstes). Nach der Errichtung der Zoll-Leitstelle aufgrund des Gesetzes über die Zoll-Leitstelle und den Zollgrenzdienst vom 11. Apr. 1949 wurde die Chefinspektion des Zollgrenzschutzes Britische Zone der Zoll-Leitstelle als Mittelbehörde mit der neuen Bezeichnung Zollgrenzdirektion Nord unterstellt. Gleichzeitig wurde für das amerikansiche Besatzungsgebiet am 18. Mai 1949 die Zollgrenzdirektion Süd als weitere Mittelbehörde neu errichtet, die zunächst aus räumlichen Gründen bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg eingerichtet wurde, dann ihren Sitz nach München, Arcis-Str. 9, verlegte. Leiter der Dienststelle war Finanzpräsident Albert Voegele, der ebenfalls nachfolgend Sonderbeauftragter für die Zonengrenze wurde. Bis zur Errichtung der ZGD Süd wurden im amerikanischen Besatzungsgebiet die Aufgaben der Grenzüberwachung von der Landesgrenzpolizei wahrgenommen. Der Aufbau der Organisation des Zollgrenzdienstes in der amerikanischen Zone entsprechend jener in der britischen Zone führte daher zu Aufgabenüberschneidungen und Spannungen mit der in Hessen und Bayern eingerichteten Landesgrenzpolizei. Folgende Inspektionen des ZGD waren der Zollgrenzdirektion Süd unterstellt: Memmingen, Garmisch-Partenkirchen, Rosenheim, Passau, Weiden, Hof/Saale, Coburg, Schweinfurt, Bad Hersfeld. Außerdem wurde für den Bereich der Zollgrenzdirektion Süd in Coburg eine Zollgrenzdienstschule (ab 1951 Zollschule) und in Frauendorf/b. Vilshofen auf Erlass des BMF vom 7. Oktober 1950 eine Hundezucht- und -abrichteanstalt errichten. Die Auflösung der Zollgrenzdirektion Nord und der Zollgrenzdirektion Süd erfolgte Ende 1950, nachdem im Sommer 1950 der Bundesminister der Finanzen die Funktionen der Zoll-Leitstelle übernommen und die taktische und personelle Leitung des Zollgrenzdienstes an den internationalen Grenzen wieder den Oberfinanzpräsidenten übertragen hatte. Lediglich zur Überwachung der Demarkationsline zur sowjetischen Besatzungszone bestanden noch vom 1. Januar 1951 bis zum 31. Dezember 1951 die Zollgrenzdirektionen Nord und Süd als den Oberfinanzpräsidenten Hannover und Kiel bzw. Nürnberg - Abt. Zölle und Verbrauchssteuern - angegliederte Dienststellen unter der Bezeichnung Sonderbeauftragter für die Zonengrenze (Nordteil) bzw. Sonderbeauftragter für die Zonengrenze (Südteil) fort. Mechthild Brandes, Dr. Matthias Rest Koblenz im Juli 1978 Bestandsbeschreibung a) Bestandsgeschichte Aus dem Bundesfinanzministerium sind Anfang 1963 Akten folgender Provenienzen im Umfang von 3 1/2 Gefach in das Bundesarchiv gelangt: a) Chefinspektion des Zollgrenzschutzes Britische Zone b) Zollgrenzdirektion Nord c) Oberfinanzdirektion Hannover/Kiel, Abt. für Zölle und Verbrauchssteuern-Sonderbeauftragter für die Zonengrenze Soweit es aus den Dienstakten hervorgeht, handelt es sich hier um im Bundesfinanzministerium mit Zustimmung des Bundesarchivs ausgewählte Akten; der Umfang der vorgenommenen Kassationen ist nicht mehr feststellbar. Im Mai 1978 wurden 39 Aktenbände der Dienststelle Zollgrenzdirektion Süd/Sonderbeauftragter für die Zonengrenze (Südteil) von der Oberfinanzdirektion Nürnberg an das Bundesarchiv abgegeben. b) Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine provenienzmäßige Trennung der Akten, die überwiegend fortgeführt worden sind, in der zeitlichen Abfolge der Dienststellen war nicht möglich und sinnvoll. Die Überlieferung der überregionalen Einrichtungen des Zollgrenzschutzes/-dienstes in dem britischen und amerikanischen Besatzungsgebiet sind zu einem Bestand zusammengefasst worden. Die vorhandene Trennung in A- und B-Akten war für die Verzeichnungsarbeit bedeutungslos, da sich sowohl in A-, als auch in B-Akten Einzelfallakten und Grundsatzangelegenheiten befanden. Diese wenig differenzierte Registraturführung zeigte sich auch darin, dass in vielen Fällen Aktenbände Schriftgut zu verschiedenen Aktenplanpositionen zusammenfassten. Diese Sammelbände waren streng chronologisch angelegt, so dass sich Teile eines Einzelvorgangs in mehreren Aktenbänden befanden. Bei der Verzeichnungsarbeit wurden die Akten - unter weitgehender Auflösung der Sammelbände - so formiert, dass sie - von wenigen Ausnahmen abgesehen - jeweils nur Schriftgut zu einer Aktenplanposition enthalten. Sofern hierbei Schriftgut zu gleichen Aktenzeichen aus den Provenienzbereichen Nord und Süd wegen quantitativ geringer Überlieferung in einem Aktenband zusammengefasst wurde, ist ein grünes Trennblatt zur Unterscheidung eingelegt worden. Der Bestand ist klassifiziert entsprechend dem Aktenplan der Finanzverwaltung. Durch die Auflösung der Sammelbände konnte kassables Schriftgut zu einzelnen Aktenplanpositionen aus dem Bestand herausgelöst werden; darüber hinaus wurden Doppelüberlieferungen sowie Erlasssammlungen und Sammlungen von Rundschreiben, Mitteilungen usw. anderer Dienststellen kassiert. Mechthild Brandes, Dr. Matthias Rest Koblenz im Juli 1978 Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand enthält Akten der in der britischen bzw. amerikanischen Zone eingerichteten zentralen (Mittel-)Instanzen des Zollgrenzschutzes (ZGD Nord und Süd; Sonderbeauftragter für die Zonengrenze-Südteil, und Sonderbeauftragter für die Zonengrenze-Nordteil), bei denen es sich praktisch um eine Dienststelle handelte. Der Bestand enthält im wesentlichen Unterlagen über Organisationen, Aufgaben und Wiederaufbau des Zollgrenz(schutz)dienstes der Chefinspektion und der ZGD Nord an den internationalen Grenzen, der ZGD Nord und der ZGD Süd an der Grenze zur sowjetischen Besatzungszone sowie Einsetzung und Aufgaben der Sonderbeauftragten. Vor allem sind die besonderen Verhältnisse an der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Zonengrenze dokumentiert. Weniger umfangreich liegen Unterlagen vor über Einsatz, Aufgaben, Dienstzeiten und Schulung der Beamten im Grenzdienst, Kassen- und Haushaltsangelegenheiten. Erschließungszustand Findbuch (1978); Online-Findbuch (1997) Vorarchivische Ordnung Gliederung nach dem Aktenplan der Finanzverwaltung: Obergruppen O, H und P, ferner St/Sch, V, Z Zitierweise BArch Z 33/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002579-z_33
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