Alliiertes Sicherheitsamt der Alliierten Hohen Kommission
Geschichte des Bestandsbildners Die Zuständigkeit ergab sich aus der Satzung der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 20. April 1949, die aufgehoben wurde durch Proklamation der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3272). Das Sicherheitsamt unterstütze den Rat, das oberste Organ der Hohen Kommission, und behandelte alle Angelegenheiten der Entmilitarisierung, der Abrüstung, der Industrieverbote und -beschränkungen sowie der wissenschaftlichen Forschung. Bestandsbeschreibung Der Bestand war zuvor als sog. Kleine Erwerbung ins Bundesarchiv gelangt und trug die Bestandssignatur KlErw 226. Bei Auflösung der Kleinen Erwerbungen wurden die Akten tektonisch zu den Einrichtungen der Alliierten transferiert. Inhaltliche Charakterisierung Enthalten sind nur wenige Akten, vor allem Direktiven und Mitteilungen aus den Jahren 1949 bis 1950. Zitierweise BArch Z 49/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-z_49
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