"Das Delikt der 'Unzucht wider die Natur' in den Akten des Wiener Jugendgerichtshofes von 1938 -1945"
"[...] die homosexuelle Betätigung, [...] in der eine der größten Gefahren für die Jugend liegt, erfordert mehr als bisher eine wirksame Bekämpfung dieser Volksseuche." Diese Aussage des Reichsführer SS Heinrich Himmler in seinem als "Geheim!" gekennzeichneten Rundbrief an die Gestapo Berlin, das Preußische Landeskriminalpolizeiamt Berlin sowie an alle Staatspolizeileitstellen und Staatspolizeistellen im Reich, vom 10. Oktober 1936, vermittelt unmissverständlich die Einstellung des Nationalsozialismus zur Verbindung von Homosexualität und deutscher Jugend. Die auf der NS-Ideologie basierenden rechtlichen und sozialen Folgen, mit denen jene Jugendliche, die aufgrund gleichgeschlechtlicher Betätigung in den Fokus des Regimes geraten waren, zu kämpfen hatten, werden in dieser Arbeit untersucht. Der Darstellung des Deliktes der "Unzucht wider die Natur", seiner moralischen und strafrechtlichen Be- und Verurteilung in Deutschland und Österreich vor 1933 bzw. 1938 folgt die ausführliche Analyse des Umgangs mit Homosexualität im Dritten Reich. Nicht nur als Verbrechen wider den Volkskörper sondern als Gefahr für die Stabilität des gesamten Staates angesehen, wurde theoretisch und praktisch gegen jede Art von gleichgeschlechtlicher Betätigung vorgegangen. Als politischer Risikofaktor, vor allem im Falle der Angehörigkeit von Beteiligten in einer NS-Organisation, eingeschätzt, forderte die Reichsführung strengste Bestrafung dieser "Staatsfeinde".
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