Israelitische Kultusgemeinde Linz, Arisierungsakten, Vermögensanmeldungen
Archief
Die "Verordnung über die Anmeldung jüdischen Vermögens v. 26.4.1938" zwang alle Juden, die ein Vermögen von über RM 5.000 besaßen, eine Vermögensanmeldung (= "Verzeichnis des Vermögens der Juden mit Stand v. 27.4.1938", vgl. RGBl I 1938, S. 414) abzugeben. Dieses Formular enthält Angaben zur anmeldenden Person sowie allen Vermögenswerten wie etwa Liegenschaften, Firmenvermögen, Wertpapiere, Schmuck ...
Organisatie
European Holocaust Research Infrastructure