Reichsschiedsamt
Geschichte des Bestandsbildners Bereits am 23. Dez. 1913 schlossen die Organisationen der Ärzte und Krankenkassen das sog. "Berliner Abkommen über das Verhältnis zwischen Ärzten und Krankenkassen" (s. Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung vom 25. Febr. 1914). Hierin vereinbarten die beiden Parteien allgemeine Richtlinien zur Errichtung von Arztregistern für zur Kassenpraxis zugelassene ...