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Umwandererzentralstelle Posen

Geschichte des Bestandsbildners Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich errichtete die Umwandererzentralstelle (UWZ) zum 1. April 1940 in Posen (vgl. BArch R 75/1). Sie sollte Polen und Juden insbesondere aus den eingegliederten Ostgebieten Danzig-Westpreußen und Wartheland „aussiedeln“ bzw. „evakuieren“, d.h. enteignen und deportieren. Grundlage für die Aussiedlung der Polen und Juden aus den eingegliederten Gebieten und damit für die Tätigkeit der UWZ war die Anordnung 1/II Himmlers als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKFV) vom 30. Okt. 1939. Demnach waren „aus den ehemals polnischen, jetzt reichsdeutschen Provinzen und Gebieten alle Juden, aus der Provinz Danzig-Westpreußen alle Kongreßpolen, aus den Provinzen Posen, Süd- und Ostpreußen und Ostoberschlesien eine noch vorzuschlagende Anzahl besonders feindlicher polnischer Bevölkerung“ umzusiedeln. Mit der Durchführung der Aussiedlung waren die Höheren SS- und Polizeiführer bzw. die Inspekteure und Befehlshaber der Sicherheitspolizei beauftragt. Das Reichssicherheitshauptamt (Chef der Sicherheitspolizei und des SD) war für alle Angelegenheiten nichtdeutschen Volkstums, als auch für die fremdvölkischen Minderheiten und Arbeitskräfte und für die Aussonderung fremden Volkstums zuständig und handelte in dieser Funktion im Auftrag des RKFV; damit galt es, soweit es für den RKFV tätig war, als RKFV-Dienststelle. Daher teilte Heydrich den Höheren SS- und Polizeiführern in Krakau, Breslau und Danzig Ende Nov. 1939 mit, dass „auf grundsätzlichen Befehl des Reichsführers SS die Räumung von Polen und Juden in den neuen Ostprovinzen durch die Sicherheitspolizei durchgeführt wird“. Während sich das Reichssicherheitshauptamt die zentrale Planung der Räumung vorbehielt, oblag die Leitung der Durchführung einschließlich der Organisation der Transporte den Inspekteuren der Sicherheitspolizei. Im Warthegau hatte die Planung für die Aussiedlung der Polen und Juden in Zusammenarbeit mit dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau bereits Anfang Nov. 1939 begonnen. Am 11. Nov. 1939 war in Posen ein „Sonderstab für die Aussiedlung der Polen und Juden“ (Stab Rapp bzw. Evakuierungsstab des Höheren SS- und Polizeiführers Posen) gebildet worden (vgl. BArch R 75/9a), der Mitte Jan. 1940 in „Amt für die Umsiedlung der Polen und Juden“ umbenannt wurde. Kurz danach firmierte das Amt unter der Bezeichnung „Der Höhere SS- und Polizeiführer beim Reichsstatthalter in Posen im Wehrkreis XXI als Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, Amt für Umsiedlung der Polen und Juden“. Das Amt unterstand dem Beauftragten des RKFV in Posen, erhielt aber seine Weisungen über den Inspekteur der Sicherheitspolizei in Posen (SS-Standartenführer Ernst Damzog). Der Inspekteur der Sicherheitspolizei verfügte unter dem 26. März 1940, dass „zur Vereinfachung des Briefverkehrs und zur Vermeidung von Irrläufern innerhalb der Sicherheitspolizei die Anschrift für die Aussiedlung von Polen und Juden zuständigen Dienststelle künftig nur noch: Der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, Umwanderungsstelle Posen“ zu lauten habe. Ihr Leiter war SS-Sturmbannführer Albert Rapp. Bei sonstigen dienstlichen Schreiben innerhalb des Befehlsbereichs (Warthegau), z.B. an den Regierungspräsidenten oder an Landräte, lautete der Briefkopf: „Der Höhere SS- und Polizeiführer beim Reichsstatthalter in Posen im Wehrkreis XXI – Der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, Umwanderungsstelle, Außenstelle…“. Geschichte des Bestandsbildners Nach 1945 gelangte das Schriftgut der UWZ überwiegend in polnische Archive. Ein Teil der Akten (ca. 3 lfm) ist im Staatsarchiv Lodz überliefert. Daraus wurden Teile veröffentlicht (1949: Documenta occupationis Teutonicae, Bd. 4; 1960: Biuletyn Glownej Komisji Bandania Zbrodni Hitlerowskich w Polsce, Bd. 12).  Die in das Bundesarchiv gelangten wenigen Akten der UWZ Posen verdanken ihre Erhaltung dem Vorhaben des Deutschen Auslands-Instituts (DAI), eine Umsiedlungsdokumentation zu erstellen. Mit Erlass vom 25. Febr. 1941 hatte Himmler dem DAI den „Auftrag zu einer umfassenden Dokumentation aller Vorgänge, die mit dem Gesamtwerk der deutschen Umsiedlung in Zusammenhang stehen“ erteilt (vgl. BArch R 57/83). Die von der UWZ für die Umsiedlungsdokumentation vorgesehenen Unterlagen beinhalten vor allem Anordnungen, Richtlinien und Berichte. Die Amerikaner beschlagnahmten 1945 die Akten der Umsiedlungsdokumentation des DAI (vgl. Records oft he DAI Part I, Nr. VOMI 322-327, 330-332, 510, 845). Im Okt. 1959 gab das Nationalarchiv Washington die Umsiedlungsdokumentation an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Das Bundesarchiv ordnete sie den Provenienzen wieder zu. Das Bundesarchiv ergänzte den Bestand 1966/67 um Kopien, die es von der Zentralen Stelle der Justizverwaltungen in Ludwigsburg erhielt. Die Zentrale Stelle selbst erhielt Kopien aus polnischen Archiven. Durch die Umkopierung sind die Kopien teilweise von schlechter Qualität. Nach der Wiedervereinigung gab der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) Unterlagen aus dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit ab, die dem Bestand zugeordnet werden konnten (BArch R 75/15-22). Bestandsbeschreibung Die Überlieferung der Akten der UWZ weist offensichtlich große Lücken auf. Größere Bestandsteile befinden sich in polnischen Archiven. Der im Bundesarchiv erhaltene Bestand gibt einen Überblick über die Deportationen und Enteignungen der polnischen und jüdischen Bevölkerung, insbesondere der Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland. Erschliessungszustand Online-Findbuch (2011) Zitierweise BArch R 75/...

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_75
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