Deutsche Arbeiterzentrale
Geschichte des Bestandsbildners 1905 als Deutsche Feldarbeiterzentrale gegründeter rechtsfähiger Verein zur Anwerbung, Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit Sitz in Berlin; durch ein 1913 abgeschlossenes Übereinkommen mit Preußen und eine Verordnung der Reichsarbeitsver‧waltung von 1922 wurden der Deutschen Arbeiterzentrale (DAZ) mit der Ausstellung der Legi‧timationskarten und Befreiungsscheine für ausländische Arbeitskräfte öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen; 1923 betrieb die DAZ neben der Hauptverwaltung 15 über das ganze Deutsche Reich verteilte Landesstellen, zwei Landesnebenstellen, eine Vermittlungsstelle in Tilsit sowie 18 Grenzämter; zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und der Übertragung ihrer Aufgaben an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 1. Juli 1935 exi‧stierten 13 Landesstellen und 14 Landesnebenstellen mit vier Annahmestellen. Geschichte des Bestandsbildners 1905 als Deutsche Feldarbeiterzentrale gegründeter rechtsfähiger Verein zur Anwerbung, Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit Sitz in Berlin. Durch ein 1913 abgeschlossenes Übereinkommen mit Preußen und eine Verordnung der Reichsarbeitsverwaltung von 1922 wurde der Deutschen Arbeiterzentrale (DAZ) mit der Ausstellung der Legitimationskarten und Befreiungsscheine für ausländische Arbeitskräfte öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen. Zum Direktor und Vorstandsmitglied dieser Einrichtung wurde Freiherr von dem Bussche-Ippenburg, genannt von Kessel zum 1. April 1905 berufen. Seine berufliche Tätigkeit hatte er nach Abschluss eines Jurastudiums 1897 in der Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen als Volontär begonnen. Vor seinem Wechsel war er dort zuletzt als Dezernent für Arbeiterwesen und Leiter des Arbeitsnachweises tätig. 1923 betrieb die DAZ neben der Hauptverwaltung 15 über das ganze Reich verteilte Landesstellen, 2 Landesnebenstellen, eine Vermittlungsstelle in Tilsit sowie 18 Grenzämter. Zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und Übertragung ihrer Aufgaben an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 01.Juli 1935 existierten 13 Landesstellen. Mit der Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Januar 1933 wurde der Arbeiterzentrale das Legitimationsmonopol entzogen. In der Folge oblagen der DAZ nur noch Abwicklungsaufgaben. Zum Zeitpunkt der Auflösung der DAZ und der Übertragung ihrer Aufgaben auf die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 01. Juli 1935 existierten neben der Zentrale in Berlin 13 Landesstellen und 14 Landesnebenstellen. Letzter Direktor der DAZ war der Oberregierungsrat Dr. Petersen. Erschliessungszustand Findbuch (2012) Zitierweise BArch R 8060/...
- EHRI
- Archief
- de-002429-r_8060
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