Deutsch-italienische Kommissionen zur Durchführung des Wiener Schiedsspruches vom 30. August 1940
Geschichte des Bestandsbildners Wegen der am 4. Juni 1920 im Friedensvertrag von Trianon (Schloß im Park von Versailles) an Rumänien abgetretenen Gebiete Siebenbürgens bestanden infolge der ungarischen Revisionswünsche Spannungen zwischen Ungarn und Rumänien. Da diese zu einem Krieg zu führen drohten, fällten der deutsche Außenminister von Rippentrop und sein italienischer Amtskollege, Graf Ciano, am 30. August 1940 den Zweiten Wiener Schiedsspruch (der erste war am 2. November 1938 ergangen), der Ungarn von den 1920 in Siebenbürgen verlorenen Gebieten 43.000 Quadratkilometer mit 2,3 Millionen Bewohnern zurückgab und Rumänien dafür die entstehenden Grenzen garantierte. Das zurückzugebende Gebiet mußte innerhalb einer bestimmten Frist von den rumänischen Truppen geräumt und von Ungarn besetzt werden. Um die dabei auftretenden Mißstände und Unklarheiten zwischen den Vertragspartnern zu beheben, wurde eine diplomatische Sonderbeauftragtenkommission der deutschen und der italienischen Regierung (Graf Altenburg und Graf Rogeri) eingesetzt, die das Ergebnis ihrer Untersuchungen in „Empfehlungen“ der ungarischen sowie rumänischen Regierung übergaben. Eine zweite diplomatische Sonderbeauftragtenkommission unter Führung des Gesandten Hencke von deutscher und Graf Rogeri von italienischer Seite beschäftigte sich von Juli -  November 1942 an Ort und Stelle mit der Lage der ungarischen Volksangehörigen in Südsiebenbürgen und den rumänischen Volksangehörigen in Nordsiebenbürgen. Dabei stützten sie sich auch auf das Material, das von der deutsch-italienischen Offizierskommission in Kronstadt und Klausenburg und ihren Unterkommissionen zusammengetragen und erarbeitet worden war. Die Aufgabe der deutsch-italienischen Offizierskommissionen bestand im wesentlichen darin, die Lage der jeweiligen Minderheiten und die Einhaltung der Grundsätze und Bestimmungen des Wiener Schiedsspruches zu untersuchen. Geschichte des Bestandsbildners Das in RW 50 zusammengefaßte Schriftgut der deutsch-italienischen Sonderbeauftragtenkommission und der deutsch-italienischen Offizierskommission wurde zunächst im Österreichischen Staatsarchiv in Wien verwahrt. Von dort wurde es im Jahr 1974 im Rahmen eines Archivalienaustausches an das Bundesarchiv abgegeben. Bestandsbeschreibung Von der deutsch-italienischen Offizierskommission liegen Angaben zur Organisation (1 Bd.), zu den Dienstgebäuden und zum Inventar (9 Bde.), zum Haushalts- und Kassen- (4 Bde.) sowie Personalwesen (20 Bde.) vor. Die deutsch-italienische Sonderbeauftragtenkommission ist mit Akten zum inneren Dienst (2 Bde.), zu den Reise- und Arbeitsprogrammen (4 Bde.) und zahlreichen Dokumenten aus der unmittelbaren Tätigkeit der Sonderbeauftragtenkommission (z. B. Befragungs- und Vernehmungsprotokolle, Abschlußberichte; insgesamt 58 Bde.) vertreten. Die sogenannte Materialsammlung beinhaltet Angaben zu Grenzverletzungen (4 Bde.) und beschreibt die Lage im rumänischen und ungarischen Teil Siebenbürgens (19 Bde.), ferner die Allgemeine-, Rechts-, Wirtschafts-, Ernährungs- und kulturelle Lage sowie das Flüchtlingswesen und die Behandlung der Minderheiten (rumänische Minderheit in Ungarn: 70 Bde.; ungarische Minderheit in Rumänien: 80 Bde.), die Beziehungen zwischen Rumänien und Ungarn (4 Bde.) sowie die Propagandaführung beider Länder (15 Bde.). Zitierweise BArch RW 50/...
- EHRI
- Archief
- de-002525-rw_50
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