Kraftfahrt-Bundesamt.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist für den Straßenverkehr, insbesondere die Sicherheit, zuständig und am 4. Aug. 1951 auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) (BGBl. I S. 488) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BM für Verkehr eingerichtet. Es erhielt die bis dahin wahrgenommenen Aufgaben folgender Einrichtungen: - Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen beim Polizeipräsidium in Berlin (bestehend seit 1910, Erfassung über Entziehung und Versagung von Fahrerlaubnissen) - Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge, Berlin (bestehend seit 1934, Erfassung aller zugelassenen Kfz) - Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen, Berlin (bestehend seit 1937) sowie - zonale Behörden darunter Hauptverwaltung der Straßen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes (bestehend 1946-1948). 1957 (BGBl. I S. 710) und 1971 (BGBl. I S. 2086) wurden die Aufgaben des KBA erweitert. Die Hauptaufgaben sind: - Erteilung von Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge und -teile - Erstellung von Statistiken - zentrale Erfassung von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen über Verkehrsteilnehmer (Verkehrszentralregister, seit 2014: Fahreignungsregister) - zentrale Erfassung der von den Zulassungsbehörden gemeldeten Bestandsveränderungen von Kraftfahrzeugen und -anhängern (Zentrales Fahrzeugregister). Das KBA ist die seit 1997 zuständige Behörde für Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind. Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages 1990 wurden die Funktionen des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR, Dresden, auf das KBA übertragen; in Dresden wurde eine Außenstelle eingerichtet. Das KBA ist in vier Hauptorganisationsbereiche gegliedert: Zentrale Register, Statistik, Technik und Zentrale Dienste. Berechtigten Stellen (z.B. Straßenverkehrsbehörden, Zoll- und Polizeibehörden) stellt das KBA Informationen aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), dem Fahreignungsregister (FAER), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und dem Zentralen Kontrollgerätkartenregister (ZKR) über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) auch online bereit. Im Rahmen des Prümer Vertrages fungiert das KBA als Nationale Kontaktstelle für die Daten- und Informationsübermittlung von Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten. Zitierweise BArch B 248-ORG/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_248_org
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer