Luftfahrt-Bundesamt.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist durch Gesetz vom 30. November 1954 (BGBl I S. 354) als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt errichtet worden. Am 1. Februar 1955 nahm es seine Tätigkeit auf. Es untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das LBA besteht aus der Zentrale in Braunschweig und Außenstellen in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und Berlin. Die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes sind im Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt geregelt. Oberstes Ziel des LBA ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Aufgaben des LBA: Genehmigung und Überwachung von nationalen Entwicklungsbetrieben, Herstellungsbetrieben, Instandhaltungsbetrieben / luftfahrttechnischen Betrieben, technischen Diensten (Instandhaltungssysteme) von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen, Ausbildungsbetrieben für technisches Personal Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen und Lärmzulassung (in eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) Erlaubnisse und Berechtigungen für Prüfer von Luftfahrtgerät und freigabeberechtigtes Personal Instandhaltungsprogramme Lufttüchtigkeitsanweisungen Aufsicht über Luftsportverbände Mitarbeit bei nationalen und internationalen Luftfahrt-Vorschriften Genehmigung von und Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen Erteilung von Ein- und Ausflugerlaubnissen sowie Flugliniengenehmigungen Durchführung von Ramp-Checks auf deutschen Flughäfen an ausländischen Luftfahrzeugen Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen Prüfung und Zulassung Reglementierter Beauftragter Genehmigung von Gefahrguttransporten Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Theoretische und praktische Prüfungen zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung und von Erlaubnissen und Berechtigungen für, Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer, Flugingenieure und Luftschiffführer Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer Anerkennung ausländischer sowie Umschreibung militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen Führung der Luftfahrerdatei Flugmedizin einschließlich Anerkennung und Überwachung flugmedizinischer Zentren und Sachverständiger Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die Rechte der Fluggäste bei Annulierung, Verspätung, Nichtbeförderung als auch für die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkte Mobilität Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort. Das LBA war auch für die Untersuchung von Flugunfällen zuständig. 1980 wurde die Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) aus dem LBA ausgelagert. Die FUS wurde direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt, verwaltungsmäßig zunächst aber weiterhin durch das LBA betreut. Am 1. September 1998 erfolgte die Gründung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Das LBA ist Gründungsmitglied der Joint Aviation Authorities (JAA), einem Zusammenschluss der nationalen europäischen Luftfahrtbehörden. Zitierweise BArch B 458-ORG/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_458_org
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer