Kraftfahrt-Bundesamt.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist für den Straßenverkehr, insbesondere die Sicherheit, zuständig und am 4. Aug. 1951 auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) (BGBl. I S. 488) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BM für Verkehr eingerichtet. Es erhielt die bis dahin wahrgenommenen Aufgaben folgender Einrichtungen: - Sammelstelle ...